- 18.12.2009, 11:50:31
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- OTS0122 OTW0122
EANS-Kapitalmarktinformation: Raiffeisen Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG / Rechtsänderung zu anderen Wertpapieren als Aktien
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Raiffeisen Centropa Regional Fund
der
Raiffeisen Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG
Thesaurierende Tranche (T)
ISI-Nummer AT0000605910
und
Ausschüttende Tranche (A)
ISI-Nummer AT0000605902
ÄNDERUNG DER GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN
Die folgenden Bestimmungen der Genussrechtsbedingungen wurden mit Wirksamkeit
ab 18. März 2010 geändert und haben die nachstehende Neufassung erhalten. Die
neue Fassung der Genussrechtsbedingungen kann auf der Internetseite www.centropafund.at eingesehen oder kostenlos bei der Gesellschaft angefordert werden. III. Absatz (1) 2. Satz Die Gesellschaft führt den gesamten Erlös dieser Genussrechtsemission - abzüglich des einbehaltenen Agios gemäß Abschnitt XI. - einem eigenen Rechnungskreis zu. III. Absatz (2) Die von der Gesellschaft ausgewählten Vermögensverwalter werden das Vermögen dieses Rechnungskreises, oder des jeweiligen Teiles davon, in Veranlagungsinstrumente der Centropa - Region veranlagen. Die Centropa-Region,
die ihr zuzurechnenden Veranlagungen und Veranlagungsinstrumente der Centropa-
Region werden im Anhang zu diesen Genussrechtsbedingungen definiert.
III. Absatz (4) 2. Satz
Insofern die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG nicht mehr zur
Verfügung steht, bestimmt der Vorstand einen oder mehrere Vermögensverwalter.
VI. Absatz (4)
Der für die Zeichnung der Genussrechte zu zahlende Betrag muss bis spätestens 5
Bankarbeitstage vor dem Bewertungsstichtag auf dem von der Gesellschaft
genannten Konto eingelangt sein. Das Agio gemäß Abschnitt XI. wird dem
Genussrechtszeichner davon automatisch in Abzug gebracht.
VI. Absatz (6) 1. Satz
Eine Kündigung durch den Genussrechtsinhaber kann, unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 3 Wochen, jeweils monatlich zum Bewertungsstichtag in
schriftlicher Form gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
VI. Absatz (8)
Für den Zeitraum zwischen dem Kündigungstermin und der Überweisung des
Rückzahlungsbetrages auf das Konto des Investors erhält der Investor keine
Verzinsung.
VI. Absatz (10) letzter Satz
Jedenfalls muss der Kauf- bzw. Rückkaufswert für den Tag der außerordentlichen
Zeichnung bzw. Rücklösung gesondert berechnet werden.
VI. Absatz (11) 1. und 3. Satz
Der Gesellschaft steht das gleiche Kündigungsrecht (unter Einhaltung der
gleichen Kündigungsfrist) wie dem Genussrechtsinhaber zu. Die Mitteilung der
Kündigung durch die Gesellschaft gegenüber den Genussrechtsinhabern erfolgt
durch Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
X.
Die Gesellschaftsteuer ist vom Genussrechtszeichner zu tragen. Diese wird vom
Agio gemäß Abschnitt XI. in Abzug gebracht und dem zuständigen Finanzamt
abgeführt.
XVII. 2. Satz
Soweit das Konsumentenschutzgesetz nicht zur Anwendung kommt sind die
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen - dem Sinn und Zweck dieser
Bestimmungen entsprechend - durch solche zu ersetzen, welche in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen
soweit wie rechtlich möglich am nächsten kommen.
XXII. Überschrift
Recht und Gerichtsstand
Folgender neuer Anhang wird den Genussrechtsbedingungen beigefügt:
ANHANG: DEFINITION CENTROPA
(1) Geografisch umfasst die "Centropa-Region" die österreichischen
Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, sowie die Staaten
Tschechien, Slowakei sowie Ungarn.
(2) Als "Veranlagungsinstrumente der Centropa-Region" werden jene
Investitionen verstanden, bei denen der Wertpapieremittent, der Schuldner
oder der sonstige Vertragspartner entweder
o seinen Sitz in einem der Staaten der Centropa-Region hat;
o Finanzinstrumente emittiert hat, die an einer Börse notieren, die in der
Centropa-Region ihren Sitz hat;
o einen der Schwerpunkte der Geschäfts- oder sonstigen Tätigkeit in der
Centropa- Region hat;
o einer der Staaten Slowakei, Ungarn, Tschechische Republik oder Österreich
ist oder das Veranlagungsinstrument von einem dieser Staaten garantiert
wird;
o eine Gebietkörperschaft ist, die geografisch in der Centropa-Region liegt
oder das Veranlagungsinstrument von einer dieser Gebietskörperschaften
garantiert wird;
o nach Einschätzung des Vermögensverwalters in nicht unerheblichem Ausmaß
von der wirtschaftlichen Entwicklung der Centropa-Region profitiert.
Als Veranlagungsinstrumente gelten dabei insbesondere Aktien, Anleihen sowie
Direktinvestments, sowie sonstige Verträge und Verpflichtungen
(Darlehensverträge, Swaps, Termingeschäfte, o.ä.).(3) Dem gleichzuhalten sind Wertpapiere von Emittenten außerhalb der Centropa-
Region, deren Wertentwicklung von einem Zinssatz, einer Währung, einer
Aktien-
oder einer sonstigen Performance abhängt, die der Centropa-Region zuzurechnen ist. Der Centropa-Region zuzurechnende Währungen sind die tschechische Krone (CZK), der ungarische Forint (HUF) und der Euro. Der Centropa-Region zuzurechnende Zinssätze sind alle veröffentlichten oder errechneten Zinssätze (Anleiherenditen, Swap- oder Geldmarktsätze), die in diesen Währungen angegeben werden. Zuzurechnende Aktienindices sind jene, die sich auf Aktien beziehen, die an der Börse von Wien, Prag, Budapest oder Bratislava notieren sowie ausschließlich zu Absicherungszwecken auch Eurostoxx und DAX.
ISIN(s) der Anleiheneuemission(en): AT0000605910, AT0000605902
Rückfragehinweis:
Raiffeisen Centropa Invest AG
Mag. Harald Schoder
Telefon: +43 (0) 51700 - 92430
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Raiffeisen Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
A-1020 Wien
Telefon: +43 05 1700 - 92430
FAX: +43 05 1700 - 892430
Email: [email protected]
WWW: www.centropainvest.at
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: -
Indizes:
Börsen: Börse: Wien
Sprache: DeutschOTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB






