- 18.12.2009, 09:00:46
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Sicherheit und Schutz für Hund und Halter
Die Übergangsfrist für das verpflichtende Chippen und Registrieren von Hunden endet mit 31.12. 2009
Wien (OTS) - Seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich
die Chippflicht. Alle nach diesem Datum geborenen Welpen müssen
spätestens bis zum dritten Lebensmonat bzw. noch vor deren Weitergabe
an ihre Besitzer gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden.
Mit Ende dieses Jahres endet nun auch die Übergangsfrist für
erwachsene Hunde. Noch nicht gechippte bzw. noch nicht in den
amtlichen Bereich der Datenbank eingetragene Tiere müssen bis
spätestens 31. Dezember 2009 elektronisch gekennzeichnet und
registriert werden. Der reiskorngroße Mikrochip trägt alle relevanten
Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier
eindeutig identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Seit
Einführung der Chippflicht konnte die Aufenthaltszeit von Hunden in
den Tierheimen erheblich verringert werden, da die Tiere schneller an
den Tierbesitzer rückvermittelt werden können.
Vorteile der elektronischen Kennzeichnung
- Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund, der entlaufenen ist oder ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät via Internet in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart. - Die elektronische Kennzeichnung durch einen fünfzehnstelligen Zahlencode hat die Funktion eines Passfotos und macht den Hund individuell eindeutig identifizierbar. - Die Daten des Tieres sowie seines Halters werden in einer österreichweiten bundesländerübergreifenden Datenbank gespeichert. Für die Zukunft ist die Erstellung einer bundesländerübergreifende Tierdatenbank durch das Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend geplant. Zwischenzeitlich übernimmt diese verantwortungsvolle Funktion die Datenbank "ANIMALDATA.COM". Dort gespeicherte und aktualisierte Daten werden vom BMG zwischenzeitlich als amtliche Registrierstelle übernommen. - Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist eine eindeutige Kennzeichnung! Ab 2011 gilt als solche ausschließlich der Chip. Diese Regelung trägt wesentlich zur Erhaltung der Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe - man denke dabei in erster Linie an Tollwut - bei. Gerade dem Letztgenannten kommt bei zunehmender Internationalisierung des Reiseverkehrs eine ganz besondere Bedeutung zu. Nähere Information zu den unterschiedlichen Reisebestimmungen der EU- und nicht EU-Länder erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.
Wie funktioniert das Chippen:
Ein winziger Mikrochip, der 15-stellige Zahlenkombinationen
enthält, wird dem Hund mit einer Injektionsnadel international
verpflichtend auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut
implantiert. Dieser Eingriff beeinträchtigt das Tier in keiner Weise
und ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Der Eintrag in die
Datenbank erfolgt meist durch den Tierarzt, mit Chipnummer und
Zugangscode kann jedoch auch jeder Hundebesitzer seine Daten selbst
online ändern und aktualisieren. Der auf dem Mikrochip gespeicherte
Zahlencode ist von Tierärzten sowie in Tierschutzhäusern, die mit
einem entsprechenden Lesegerät ausgerüstet sind, jederzeit abrufbar.
Wird der Code in die Datenbank eingegeben, ist der Halter des Hundes
mit einem Klick via Internet rasch eruierbar.
Ihr Tierarzt berät Sie gerne!
Nützliche Links:
Österreichische Tierärztekammer
http://www.tieraerztekammer.at/
Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK)
Als Interessensvertretung der österreichischen Tierärztinnen und
Tierärzte bietet die ÖTK aktuelle und kompetente Informationen rund
um veterinärmedizinische Fragen. Neueinsteiger bietet sie eine
Anlaufstellen für einen gelungen Start in das veterinärmedizinische
Berufsleben und Tierhaltern wertvolle Informationen auf der
österreichweiten Suche nach dem richtigen Arzt für ihr Tier.
Die ÖTK informiert Öffentlichkeit und Medien über Fragen rund ums
Tier, den Tierschutz, oder sonstige tiermedizinische Belange und
vertritt die Anliegen des Berufsstandes gegenüber Politik, Wirtschaft
und Medien.
Rückfragehinweis:
Österreichische Tierärztekammer 1010 Wien, Biberstraße 22/4 T: +43(1)512 17 66 F: +43(1)512 14 70 E: [email protected] I: www.tieraerztekammer.at
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