• 17.12.2009, 09:38:21
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Elektronische Kennzeichnung für Hunde ab 1.1. Pflicht

Frauenberger: "Infoservice des Veterinäramtes auch während der Feiertage"

Wien (OTS) - Mit Beginn des Jahres 2010 gibt es für alle
HundehalterInnen eine neue Regelung, denn dann läuft die
Übergangsfrist für die elektronische Kennzeichnung der Hunde, das
Chippen, aus. Das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz sieht das
Chippen als elektronische Kennzeichnung für Hunde verpflichtend vor.
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Frauenberger: "keine Tiere zu Weihnachten schenken"

Tierschutzstädträtin Sandra Frauenberger: "Diese neue Regelung
bringt sowohl den HundebesitzerInnen als auch den Tieren selbst große
Vorteile. Denn mit dem Chip können entlaufene, ausgesetzte oder
zurückgelassene Hunde schneller gefunden werden. Damit wird großes
Tierleid erspart. Für bestmögliches Informationsservice rund ums
Chippen von Hunden ist die Tierschutz-Helpline des Wiener
Veterinäramtes selbstverständlich auch während der Feiertage
besetzt." Frauenberger appellierte außerdem, keine Tiere zu
Weihnachten zu schenken. Sich ein Tier zu halten brauche ein großes
Verantwortungsbewusstsein und auch die Rahmenbedingungen müssen
stimmen, so Frauenberger. "Der Tierkauf muss daher gut vorbereitet
und wohl überlegt sein," unterstrich die Tierschutzstadträtin.

So funktioniert das "Chippen"

Ab dem 1. Jänner 2010 müssen jedenfalls alle in Österreich
gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip
gekennzeichnet sein. Dieser Chip enthält eine 15-stellige
unverwechselbare Nummer, die ab 2010 in eine bundeseinheitliche
Datenbank eingetragen werden muss. Die Eintragung kann von der/dem
behandelnden Tierärztin/Tierarzt vorgenommen werden oder es können
die Daten von der Behörde, in Wien vom Veterinäramt, der
Magistratsabteilung 60, eingetragen werden. Hunde, deren Chipnummer
bereits in einer privaten Datenbank eingetragen wurden, müssen nicht
neu registriert werden, diese Meldungen werden automatisch
übernommen.

Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten,
jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu chippen. Alle
HundehalterInnen müssen binnen eines Monats nach der Kennzeichnung,
nach der Einreise oder nach der Weitergabe des Hundes für die
Eintragung ihrer Daten und der des Hundes in die Datenbank Sorge
tragen. Das Einsetzen des Chips und das Ausstellen des EU-weiten
Heimtierausweises für das Tier besorgen alle praktischen
TierärztInnen. Der Mikrochip hält ein Leben lang und ist nicht
gesundheitsschädlich, das Einsetzen ist mit einer Impfung für das
Tier vergleichbar.

Für KatzenhalterInnen ist das Chippen ihrer Tiere übrigens
freiwillig, lediglich für den Reiseverkehr über die Grenze hinaus
müssen auch Katzen gechippt und die Nummer im Heimtierausweis
eingetragen sein.

Auskünfte gibt die Tierschutz-Helpline

Für weitere Anfragen und Auskünfte zu diesem Thema stehen die
AmtstierärztInnen des Veterinäramts Wien (MA 60) an der
Tierschutz-Helpline unter der Telefon Nummer (01) 4000-8060 jederzeit
zur Verfügung; E-Mail-Anfragen an [email protected] werden
ebenfalls gerne beantwortet. (schluss)gph

Rückfragehinweis:
Büro Stadträtin Sandra Frauenberger
Mediensprecherin Gabriele Philipp
Tel.: +43 1 4000 81295
mailto:[email protected]

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