• 12.12.2009, 12:39:54
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Foglar: Arbeitszeit sinnvoll verändern, Arbeitslosigkeit bekämpfen

Zeit für intelligente Weiterentwicklung

Wien (OTS) - (ÖGB) "Gerade angesichts der noch weiter steigenden
Arbeitslosigkeit ist es an der Zeit, über weitere Schritte beim Thema
Arbeitszeitverkürzung zu reden", sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar
anlässlich zweier Jahrestage zum Thema Arbeitszeiten. Am 11. Dezember
1969 - vor 40 Jahren - beschloss der Nationalrat das
Arbeitszeitgesetzes, dass einen Generalkollektivvertrag zur
schrittweisen Einführung der 40-Stunden-Woche vorsah. Am 12. Dezember
1919 - vor 90 Jahren - wurde der zunächst provisorisch vereinbarte
Achtstundentag gesetzlich verankert.++++

"Die Arbeitswelt entwickelt sich ständig weiter, daher müssen sich
auch die Arbeitszeiten weiter entwickeln", sagt Foglar. "Der ÖGB hat
im Sommer bei seinem 17. Bundeskongress unter anderem eine
Arbeitszeitverkürzung gefordert, besonders wichtig für die
ArbeitnehmerInnen ist dabei, dass die Verkürzung der Arbeitszeit
ihren Lebensstandard nicht verschlechtert."
Weiterentwicklungsmöglichkeiten gäbe es in vielen Bereichen - "die
Streichung von Überstundenzuschlägen unter dem Deckmantel weiterer
Flexibilisierung gehört für uns allerdings nicht dazu", erteilt
Foglar den immer wieder kehrenden Forderungen nach flexibleren
Arbeitszeiten eine deutliche Abfuhr. "Die österreichischen
Kollektivverträge und das geltende Arbeitszeitrecht erlauben sehr
viel an Flexibilität - sie wird nur kaum genutzt. Daher liegt für uns
der Schluss nahe, dass es bei neuen Forderungen nur darum geht,
Überstundenzuschläge zu streichen. Das verstehen wir nicht unter dem
zuletzt viel gebrauchten Slogan ?Leistung muss sich lohnen?." Wer
Überstunden leiste müsse diese auch abgegolten bekommen, sei das in
Geld oder in Zeit.

Der ÖGB Kongress hat dazu unter anderem beschlossen:
Um bei Arbeitszeitverkürzung auch kurzfristig positive
Beschäftigungseffekte zu erzielen, müssen besonders attraktivere
Formen des Zeitausgleiches ermöglicht werden.
Bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle ist ein
Interessenausgleich unbedingt erforderlich.
Aus Gründen der präventiven Gesundheitsförderung und aus Gründen des
Gleichbehandlungsgebots muss Arbeitszeitverkürzung analog auch
ArbeitnehmerInnen mit Bereitschaftsdienst erfassen.
Das Ausmaß der gesetzlich erlaubten Überstunden darf nicht erhöht
werden. Ziel ist, die Anzahl der tatsächlich anfallenden Überstunden
zu reduzieren.

Rückfragehinweis:
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Nani Kauer
Tel. 01/53444/222
Handy: 0664/6145915

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