- 11.12.2009, 12:17:29
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MEL Anleger landen weiteren Etappensieg gegen Meinl Bank
Wien (OTS) - In insgesamt zumindest sieben Fällen haben
Erstgerichte einer auf Irrtumsanfechtung gestützten Klage von MEL
Anlegern gegen die Meinl Bank AG statt gegeben. Die Meinl Bank hat
gegen diese erstinstanzlichen Urteile erwartungsgemäß berufen.
Nun liegt erstmals ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien vor, mit
dem dieses Obergericht ein Urteil des Handelsgerichtes Wien bestätigt
und der Berufung der Meinl Bank nicht folge gibt.
Eine Betriebswirtin aus dem Salzkammergut klagte die Meinl Bank AG
auf Rückzahlung von rund EUR 20.000,00 mit der Begründung , die
Verkäuferin, d.h. die Meinl Bank, hätte sie in Irrtum geführt.
Interessant ist, dass auch das Oberlandesgericht feststellt, dass
es sich bei der Klägerin um eine Kleinanlegerin handelt, die die
Sicherheit eines Sparbuches mit dem Ertrag von Aktien verbinden
wollte. Aufgrund der Werbung der Meinl Bank ging die Klägerin davon
aus, dass eben das Produkt MEL ein Produkt wäre das diese Vorgaben
erfüllt. Das Oberlandesgericht Wien wies insbesondere darauf hin,
dass in Werbeprospekten der Meinl Bank Investitionen in MEL -
Wertpapiere grob irreführend mit der Investition unmittelbar in
Immobilien gleichgesetzt wurde und deshalb eine größere Sicherheit
als bei Veranlagung in andere Aktien vorgetäuscht worden sei.
Kleingedruckte Risikohinweise im selben Werbeprospekt unter
"Technische Daten", die im diametralen Gegensatz zum sonstigen Inhalt
des Werbeprospektes stehen, konnten zu keiner anderen rechtlichen
Bewertung führen. Wie schon das Erstgericht ausführte, können
generellen Werbelinien widersprechende Ausführungen im "
Kleingedruckten" zu keiner anderen Beurteilung führen.
Als rechtlich irrelevant sah das Oberlandesgericht auch an, dass
die Klägerin bei den Käufen nicht direkt von der Meinl Bank sondern
vom unabhängigen Finanzberater beraten wurde. Der Irrtum wurde durch
das durch von der Meinl Bank in den Verkehr gebrachte Werbeprospekt
verursacht, eventuelle Verpflichtungen anderer Personen, diesen
Irrtum aufzuklären, sind im Verfahren gegen die Meinl Bank
irrelevant.
Mit diesem Urteil sind die rund 850 durch die Poduschka
Anwaltsgesellschaft mbH vertretenen MEL - Anlegern, die ihr
investiertes Kapital samt Zinsen von der Meinl Bank zurück zu
erhalten wollen, ihrem Ziel einen weiteren Schritt näher.
Die nunmehr bereits in zwei Instanzen bestätigte
Zahlungsverpflichtung der Meinl Bank trifft aber nicht nur rechtlich
sondern auch wirtschaftlich den Richtigen:
Laut Österreichischer Nationalbank hat sich die Bilanzsumme der Meinl
Bank AG von 2003 bis 2006 von EUR 659 Millonen auf EUR 5600 Millionen
gesteigert. Hauptverantwortlich für diese rasante
Geschäftsentwicklung der Meinl Bank AG war die enge
Geschäftsbeziehung zur Meinl European Land Limited. Im Jahr 2006
wurden zirka 60 Prozent der gesamten Betriebserträge der Meinl Bank
AG aus den Geschäftsbeziehungen der MEL erzielt.
Rückfragehinweis:
Mag. Michael O. Poduschka Poduschka ANWALTSGESELLSCHAFT MBH Kompetenz | Kommunikation | Kooperation A-4320 Perg | Leharstraße 6 | 07262/53555 A-4020 Linz | Museumstraße 17 | 0732/730093 (Geschäftsstelle) mailto:[email protected] www.poduschka.at
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