• 11.12.2009, 11:29:30
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Wirtschaftsverband NÖ fordert Fairness für SubunternehmerInnen ein

Vizepräsident Pöchhacker: Neue Bestimmungen schaden vielen korrekt arbeitenden Betrieben

St. Pölten (OTS) - Die neue Regelung zur Auftraggeberhaftung soll
den Betrug am Bau durch Firmen verhindern, die nur kurze Zeit
bestehen, dabei aber dem Staat Sozialversicherungsbeiträge schuldig
bleiben. Das Zusammentreffen dieser Neuerung mit einer Rechtsänderung
beim Unternehmensgesetzbuch führt jedoch nun dazu, dass auch korrekt
arbeitenden und bereits länger bestehenden Betrieben ein erheblicher
Teil ihres Werklohns als Subunternehmer abgezogen wird.
"Auf diese Weise gefährdet man die Zahlungsfähigkeit und den Bestand
gerade kleiner Unternehmen", ärgert sich der Vizepräsident und
Amstettner Bezirksvorsitzende des Sozialdemokratischen
Wirtschaftsverbandes Niederösterreich (SWV NÖ), Komm.-Rat Anton
Pöchhacker. "Diese unhaltbare Situation muss sofort beendet werden."

"Es ist zwar wichtig, dass man betrügerischen Methoden die Grundlage
entzieht. Wenn man dabei aber auch solide und gesetzestreue Betriebe
trifft, die ihren Zahlungsverpflichtungen immer nachgekommen sind,
dann ist das völlig inakzeptabel. Damit richtet man immensen Schaden
an."

"Seit 1.September ist für Bauleistungen die Auftraggeberhaftung für
Sozialversicherungsbeiträge in Kraft", informiert Pöchhacker.
"Dadurch haftet der Auftraggeber für die Beiträge des
Subunternehmers, und zwar in Höhe von maximal 20 Prozent des
Werklohns. Von dieser Haftung kann sich der Auftraggeber zum einen
dadurch befreien, dass er entweder diese 20 Prozent des Werklohns,
den er dem Subunternehmer schuldet, einbehält und an die Krankenkasse
überweist."

Die zweite Möglichkeit für eine Haftungsbefreiung wäre, dass der
Subunternehmer auf der sogenannten HFU-Liste der Krankenkasse steht.
Bei den hier gesammelten Unternehmen fällt die Haftung von vornherein
weg. Eine Voraussetzung für die Aufnahme in diese Liste ist, dass ein
Unternehmen bereits mindestens drei Jahre lang Bauleistungen erbracht
hat.

"Und genau diese Anforderung schafft nun jenen vielen Betrieben
riesige Probleme, die bis 31.12.09 aufgrund einer anderen rechtlichen
Neuerung, nämlich einer Bestimmung des Unternehmensgesetzbuches, ihre
Rechtsform von 'Offene Erwerbsgesellschaft' (OEG) in "Offene
Gesellschaft' (OG) oder von KEG in KG ändern müssen. Denn durch diese
Änderung ist - rein rechtlich gesehen - ein neues Unternehmen
gegeben, das in dieser Form erst seit Annahme der neuen Rechtsform
besteht."

"Die Folge ist, dass den betroffenen Betrieben ihre dreijährige oder
noch längere Tätigkeit im Baubereich, die sie ja tatsächlich
geleistet haben, nicht für die HFU-Liste angerechnet wird, sie
deshalb nicht in die Liste aufgenommen werden und ihnen vom
Auftraggeber daraufhin 20 Prozent vom Werklohn abgezogen werden. Im
besten Fall erhalten sie das ihnen davon zustehende Geld mit
Verzögerung zurück, weil sie die Überweisung ihres Guthabens bei der
Gebietskrankenkasse erst schriftlich beantragen müssen."

"Das ist nicht nur ungerecht, sondern kostet den Betrieben Substanz,
Liquidität und Zeit. Dieses gravierende Problem muss abgestellt
werden, bevor es noch mehr um sich greift. Denn man sollte den
kleinen Unternehmen das Leben nicht schwerer machen, als es in der
derzeitigen Wirtschaftssituation ohnehin bereits ist", fordert
Wirtschaftsverband NÖ-Vizepräsident Anton Pöchhacker.

Rückfragehinweis:
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband NÖ, Niederösterreich-Ring 1a, 3100 St. Pölten, Tel: 02742/2255-444, [email protected]

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