- 09.12.2009, 15:27:09
- /
- OTS0230 OTW0230
AK zu ÖPAG: Betriebspensionskassen müssen endlich Berechenbarkeit der Pensionen als zentralen Wert anerkennen
Berechtigte Forderungen der "Kürzungsopfer" dürfen nicht in den Wind geschlagen werden.
Wien (OTS) - Die Arbeiterkammer weist die heutige Kritik der ÖPAG
an den Reformwünschen der AK zum Pensionskassensystem entschieden
zurück. "Es wird höchste Zeit, dass auch die Anbieter von
Betriebspensionskassen anerkennen, dass für die Menschen, die auf
ihre Pension sparen, die Sicherheit und Berechenbarkeit der Pensionen
ein zentraler Wert ist", sagt AK Direktor Werner Muhm. "Ein
Betriebspensionssystem, in dem es von einem Jahr aufs andere zu
Kürzungen laufender Pensionszahlungen um bis zu 20 Prozent und mehr
kommen kann, wie das zuletzt Tausende Beziehern und Behieherinnen von
Pensionskassenleistungen erleben mussten, entspricht sicher nicht
diesen Grundanforderungen", so Muhm weiter. "Es ist schlicht abwegig,
wenn die ÖPAG auf die guten Veranlagungsergebnisse der letzten Monate
verweist. Die sind nur starken Kurssprüngen an den Börsen zu
verdanken, denen aber noch zu wenig realwirtschaftliches Wachstum
zugrunde liegt. Der nächste Absturz kommt bestimmt und dann schauen
wieder die Bezieher und Bezieherinnen der Pensionskassenleistungen
durch die Finger", so Muhm. Mit den von ihnen eingeforderten
Gesetzesnovellen 2003 und 2005 haben es die Pensionskassen geschafft,
sich ihrer Verantwortung für die Erzielung eines bestimmten
Mindestertrags zu entziehen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht
verwunderlich, wenn die Opfer von Pensionskürzungen nun eine Option
zum Ausstieg aus dem System einfordern. Die AK hält diese Forderung
für gerechtfertigt und unterstützt sie.
Deshalb ist die Schaffung einer "Garantie-Pension" - wie sie nunmehr
geplant ist - ein Schritt in die richtige Richtung. Aber auch der
bringt ohne entsprechende Begleitregelungen all jenen nichts, die
wegen ihrer hohen Rechnungszinsen nicht in das neue Produkt wechseln
können.
Deshalb fordert die AK:
+ Faire Ausstiegsmöglichkeiten für PensionistInnen innerhalb eines
bestimmten Zeitfensters.
+ Die Umstiegsmöglichkeit zur betrieblichen Kollektivversicherung und
anderen Pensionskassen sowie zur Sicherheits-Veranlagungs- und
Risikogemeinschaft (VRG) muss durch entsprechende steuerliche
Begleitregelungen ermöglicht werden.
+ Keine Zusatzkosten für die erforderliche Eigenkapitalaufstockung
bei Garantieprodukten zu Lasten der Versicherten.
+ Es muss klar sein, welche Kosten in den Veranlagungsfonds und
Subfonds für die Versicherten anfallen.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Ute Bösinger
Tel.: (+43-1) 501 65-2779
mailto:[email protected]
wien.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW






