• 04.12.2009, 11:35:48
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  • OTS0136 OTW0136

BZÖ-LPO Scheuch zu Volksgruppenenquete: Minderheitenfeststellung zwingend notwendig

Lösung nur unter Einbindung der Landeshauptmann-Partei

Klagenfurt (OTS) - Der aktuellen Diskussion um ein neues
Volksgruppengesetz steht BZÖ-LPO Dipl.-Ing. Uwe Scheuch skeptisch
gegenüber. Für ihn steht außer Frage, dass vorab eine
Minderheitenfeststellung zwingend notwendig sei. Außerdem betont er,
dass es eine Lösung dieser Frage nur unter Einbindung des BZÖ als
Landeshauptmann-Partei geben könne. "Wieder einmal versucht man, eine
Kärntner Angelegenheit von außen zu klären. Noch dazu, indem man das
Pferd von hinten aufzäumt. Denn ohne statistischen Beleg, wo es
überhaupt eine slowenische Minderheit gibt und in welcher Stärke, ist
eine Diskussion, ab welcher Quote zweisprachige Tafeln aufzustellen
sind, überflüssig."

Im Detail will Scheuch den vorliegenden Vorschlag nur insoweit
kommentieren, dass er gänzlich ausschließe, die
Volkszählungsergebnisse seit dem Jahr 1951 als Grundlage
heranzuziehen. "Auch die 10-Prozent-Grenze ist kein Thema für mich.
Vor allem dann nicht, wenn sie noch dazu für Hinweisschilder,
Wegweiser, Straßenbezeichnungen und Aufschriften auf öffentlichen
Gebäuden gelten soll. Das würde hunderte neue zweisprachige Tafeln
bedeuten. Das kommt sicher nicht in Frage", erklärt BZÖ-Obmann
Scheuch. Der Entwurf sei generell viel zu weitgehend, die Regelungen
würden nur einen neuen Ortstafelsturm provozieren.

Er wäre aber über die Vorschläge zum neuen Volksgruppengesetz
keineswegs überrascht, so Scheuch. "Wenn man weiß, dass mit Caspar
Einem und Maria Berger zwei prononcierte Linksaußen der SPÖ dafür
verantwortlich sind, darf man sich nichts anderes als eine
Provokation Kärntens erwarten. Mich würde nur interessieren, was die
Kärntner SPÖ zu den Vorschlägen ihrer Parteigenossen zu sagen hat.
Aber von Herrn Rohr und Co darf man sich ja eh nie viel erwarten",
meint der Kärntner BZÖ-Obmann abschließend.

(Schluss/le)

Rückfragehinweis:
Bündnis Zukunft Österreich

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