- 01.12.2009, 12:00:10
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BM Schmied erlässt Museumsordnungen
Fundament der Museumslandschaft des 21. Jahrhunderts
Wien (OTS) - Heute wurden die neugestalteten Museumsordnungen der
Bundesmuseen und der Nationalbibliothek durch Kulturministerin
Claudia Schmied erlassen.
Die 21 Stellungnahmen der Direktoren der Bundesmuseen, der
Kuratoriumsvorsitzenden, des Finanzministeriums, des
Wissenschaftsministeriums, des Rechnungshofes, des Kunstsenats und
anderer involvierter Stellen sind in die Überarbeitung der
Begutachtungsentwürfe eingeflossen. Außerdem hat Kulturministerin
Claudia Schmied eine Diskussion mit der Direktorenkonferenz zu diesem
Thema durchgeführt.
"Durch den Erlass der Museumsordnungen ist ein zentraler Schritt für
die Museumslandschaft des 21.Jahrhunderts gesetzt worden. Ich danke
allen Beteiligten für die konstruktive und wertschätzende
Zusammenarbeit", so Kulturministerin Claudia Schmied.
Die durchgeführten Änderungen betreffen überwiegend Ergänzungen,
Präzisierungen und sprachliche Anpassungen auf Basis der
Stellungnahmen.
Die wichtigsten Weiterentwicklungen im Rahmen der Begutachtung im
Überblick:
Im Rahmen der zentralen Zielbestimmung der Vermittlungsarbeit der
Bundesmuseen wurde der barrierefreie Zugang für Menschen mit
Behinderungen explizit aufgenommen.
Die Zahl der stellvertretenden Direktoren wurde auf maximal zwei
limitiert und das damit verbundene Bestellungsprozedere vereinfacht.
Die Abhaltung der Direktorenkonferenz wurde präzisiert. In Analogie
zu den entsprechenden Bestimmungen des GmbH Gesetzes betreffend die
jährliche Abhaltung einer Gesellschafterversammlung ist eine
Teilnahme der Bundesministerin oder ihrer Vertretung in Zukunft
ebenfalls einmal jährlich erforderlich. Weiters wurde eine laufende
Abstimmung im Sinn einer Berichtspflicht für den Vorsitzenden der
Direktorenkonferenz eingerichtet.
Die Rechte und Pflichten des Kuratoriums im Rahmen der neuen
Governance-Struktur wurden klarer herausgearbeitet. Das betrifft vor
allem das Erfordernis der Genehmigung von Neuerwerbungen durch das
Kuratorium im Fall von finanziellen Auswirkungen auf das Museum. Die
Definition, ab wann eine finanzielle Auswirkung vorliegt, erfolgt in
den jeweiligen Geschäftsordnungen der Kuratorien unter
Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der einzelnen Museen.
Im Rahmen der besonderen Teile der Bundesmuseen wurden keine
essentiellen Veränderungen durchgeführt. Lediglich eingebrachte
Verbesserungsvorschläge im Bezug auf Terminologie und
Konkretisierungen wurden übernommen.
Was sind Museumsordnungen?
Auf Basis des Bundesmuseengesetzes, der bisherigen Museumsordnungen
und der Diskussionen im Rahmen der museumspolitischen Initiative
wurden für jedes Bundesmuseum und die Nationalbibliothek in
intensivem Dialog nach einheitlichen Kriterien klare und transparente
"Spielregeln" für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erstellt und
somit ein Fundament für eine Museumslandschaft des 21. Jahrhunderts
und zeitgemäße Governance-Abläufe geschaffen.
"Wir schaffen mehr Klarheit und Transparenz für unsere Bundesmuseen.
Erstmals haben wir ein einheitliches, nachvollziehbares Regelwerk
geschaffen, das das Verhältnis zwischen Ministerium, Kuratorien,
Geschäftsführungen sowie das Verhältnis der Museen untereinander klar
und transparent gestaltet. Die neuen Museumsordnungen sind keine
Revolution, sie sind eine Evolution: Die Bundesmuseenlandschaft wird
in ihren Stärken gestärkt. Strukturelle Schwächen und Intransparenz
werden minimiert. Die Museumsordnungen sind eine gute Basis für eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten", so
Kulturministerin Claudia Schmied zu den neuen Museumsordnungen.
Was sind die wichtigsten Innovationen der neuen Museumsordnungen?
1. Transparenz und Klarheit in den Bestimmungen
Die neuen Museumsordnungen gliedern sich in einen allgemeinen - für
alle Häuser wortgleichen - Teil und einen für jedes Haus
individuellen Abschnitt.
Erstmals wurde neben den individuellen Regelungen für die einzelnen
Häuser eine gemeinsame und einheitliche organisatorische Regelung für
alle Bundesmuseen und die Nationalbibliothek geschaffen. Der
allgemeine Teil (in den Museumsordnungen §1-12) regelt zum Beispiel
die grundsätzlichen Aufgaben der Häuser, die Struktur der
Geschäftsführung sowie die Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen
Aufsicht.
Im besonderen Teil der Häuser (in den Museumsordnungen ab §13) werden
im Rahmen einer einheitlichen Struktur und eines vergleichbaren
Aufbaus die individuellen Kernkompetenzen der Häuser und die
jeweiligen Sammlungen dargestellt und festgeschrieben.
Durch diesen klaren und transparenten Aufbau wird erstmals
Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Museumsordnungen
sichergestellt und die Individualität der einzelnen Häuser sichtbarer
gemacht.
2. Transparenz und Klarheit in der Kompetenzverteilung der Museen
Für jedes Haus werden im Rahmen der neuen Museumsordnungen klare
Kernkompetenzen festgelegt. Diese sollen den Schwerpunkt der Arbeit
der einzelnen Museen beschreiben und somit die Individualität der
einzelnen Häuser unterstreichen und eine klare Profilbildung
ermöglichen.
Die Kernkompetenzen der einzelnen Häuser im Überblick:
Albertina: Grafik und Papierarbeiten
Belvedere: österreichische Kunst
MUMOK: internationale Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts
MAK: angewandte Kunst an der Schnittstelle zu Design, Architektur und
Gegenwartskunst
KHM: Bildende Kunst bis zum Ende des 19. Jahrhunderts
NHM: Geo- und Humanwissenschaft
TMW: Technische Entwicklung
ÖNB: Zentrale österreichische Bibliothek
Bei Kunstmuseen werden zusätzlich "Ergänzende Kompetenzen" für deren
erweiterten, historisch gewachsenen Wirkungsbereich festgelegt.
Durch die Festlegung von transparenten Kernkompetenzen wird der
individuelle Auftrag jedes einzelnen Hauses unterstrichen und
dargelegt.
3. Transparenz und Klarheit im Umgang der Museen untereinander
Der Dialog als wichtiges Element der museumspolitischen Initiative
wird durch die neuen Museumsordnungen weiter gestärkt:
Die Direktor/innenkonferenz wird in den Museumsordnungen im Rahmen
des allgemeinen Teils erstmals als Institution festgeschrieben. Sie
soll auch in Zukunft eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der
einzelnen Bundesmuseen untereinander und im Dialog zwischen
Ministerium und Bundesmuseen spielen.
Außerdem wird ein neuer Abstimmungsprozess für Kunstmuseen bei
Ankäufen in historisch gewachsenen Querschnittsbereichen festgelegt.
Durch diese Schritte soll Kooperation statt Konflikt in den
Vordergrund gerückt werden und eine bestmögliche Zusammenarbeit der
Museen untereinander ermöglicht werden.
4. Transparenz und Klarheit in der Verantwortung der Gremien
Im allgemeinen Teil der Museumsordnungen wird einheitlich für alle
Häuser das Zusammenspiel aus Geschäftsführung, Kuratorium und
Ministerium neu geregelt:
Das Kuratorium wird in seiner Stellung als wirtschaftliches
Aufsichtsorgan gestärkt. Die Kompetenzen werden im Bereich der
wirtschaftlichen Gebarung der Häuser und im Bereich von Geschäften
mit möglichen finanziellen Dauerfolgen (etwa Genehmigungen von
Erwerbungen über einer bestimmten Betragsgrenze) ausgeweitet. Damit
verbunden zieht sich das Ministerium in diesen Bereichen auf seine
Rolle in der operativen Aufsicht zurück.
Damit wird eine klare Rollenverteilung in der Zusammenarbeit der
Organe geschaffen und durch die neue Governance die künstlerische
Eigenständigkeit der Häuser gestärkt.
Wie geht es bei der Weiterentwicklung der Bundesmuseenlandschaft
weiter?
Die neuen Museumsordnungen sind der erste Schritt und das Fundament
in einem 3-Stufen-Plan für eine moderne Governance-Struktur zur
Koordinierung und Planung der Bundesmuseen:
Stufe 1: Schaffung neuer Museumsordnungen
Grundlegendes, transparentes Regelwerk für jedes einzelne
Bundesmuseum und die Nationalbibliothek sowie zur Regelung der
Abläufe zwischen den Beteiligten.
Stufe 2: Abschluss von Rahmenzielvereinbarungen
Die Rahmenzielvereinbarungen werden mit jedem Bundesmuseum und der
Nationalbibliothek auf Basis der Museumsordnungen bis Jahresende
abgeschlossen. Sie sind ein mittelfristiges, dreijähriges
Planungsinstrument für die Kernaufgaben der einzelnen Bundesmuseen
und der Nationalbibliothek und regeln die grundlegenden, konkreten
Vorhaben der einzelnen Museen in diesem Zeitraum.
Stufe 3: Abschluss von Vorhabensberichten
Die Vorhabensberichte werden mit jedem Bundesmuseum und der
Nationalbibliothek auf Basis der dreijährigen Rahmenzielvereinbarung
ebenfalls bis Jahresende abgeschlossen. Sie sind ein kurzfristiges,
einjähriges Planungsinstrument.
Auf Basis der Vorhabensberichte sowie der Rahmenzielvereinbarung
werden künftig Zielerreichungsanalysen durchgeführt werden können und
somit - auf Basis der festgelegten mittelfristigen und kurzfristigen
Ziele - Output-Analysen der einzelnen Museen und ihrer Aktivitäten
ermöglicht.
"Durch diese neue Struktur wird eine zukunftsweisende Public
Governance etabliert, eine gute Basis für die vertrauensvolle
Zusammenarbeit aller Akteure. Die weltweit beachtete Position der
Bundesmuseen und der Nationalbibliothek wird dadurch gestärkt",
betont Kulturministerin Claudia Schmied abschließend.
Rückfragehinweis:
Nikolaus Pelinka
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Pressebüro der Bundesministerin
Tel.: (++43-1) 53 120-5030, 5031
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