- 30.11.2009, 10:56:49
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Peter Haubner: Klares Signal zur effektiven Bekämpfung von Doping
ÖVP-Sportsprecher: Anti-Doping-Novelle heute im Sportausschuss
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die Novelle des Anti-Doping-Bundesgesetzes
2007 steht heute, Montag, auf dem Programm des Ausschusses für
Sportangelegenheiten. "Wir setzen damit ein klares Signal zur
effektiven Bekämpfung von Doping", so ÖVP-Sportsprecher Abg. Peter
Haubner. Auch die Prävention wird damit verstärkt. ****
In Hinkunft werde aus Aktualitätsgründen an die Verbotsliste der
europäischen Anti-Doping-Konvention (WADA-Verbotsliste 2009) anstatt
an jene des Anti-Doping- UNESCO-Übereinkommens (WADA-Verbotsliste
2004) angeknüpft. Die Begriffsbestimmungen aus dem WADA-Code 2009 zur
Harmonisierung des Gesetzes mit dem WADA-Code werden übernommen,
erläuterte Haubner.
Im Folgenden umriss Haubner weitere Eckpunkte der Novelle:
- Lebenslänglicher Ausschluss wegen Dopingvergehen gesperrter
erwachsener Sportler und Betreuungspersonen von der
Bundessportförderung.
- Rückzahlung von an Sportler ab dem Dopingvergehen ausgezahlten
Bundessportförderungsmitteln.
- Gliederung des Nationalen Testpools entsprechend dem
Internationalen Standard für Dopingkontrollen 2009 der WADA nach
internationalen Spitzensportler und nationalen Spitzensportler mit
den damit verbundenen abgestuften Pflichten zur Bekanntgabe des
jeweiligen Aufenthaltsortes an die NADA Austria (z.B. Verpflichtung
der Spitzensportler täglich in einem Zeitfenster von 60 Minuten für
Dopingkontrollen erreichbar zu sein).
- Anbringung des Vermerks "Leistungssportler/in" auf der e-card, zur
verbesserten Aufklärung über Arzneimittel mit auf der Verbotslisten
befindlichen Wirkstoffen durch den behandelnden Arzt.
- Entlastung der Bundessportfachverbände von der Hereinbringung der
Kosten des Dopingkontrollverfahrens bei wegen Dopingvergehen
bestraften Sportlern durch die NADA Austria.
- Verstöße gegen Bestimmungen bei der Dopingkontrolle durch
Dopingkontrollorgane sind in Hinkunft nur dann rechtlich relevant,
wenn sie Auswirkungen auf das Analyseergebnis der Dopingproben haben
können.
- Verkürzung der Frist auf fünf Kalendertage für den Antrag auf
Analyse der B-Probe, um Verfälschungen durch die Verzögerungen in der
Analyse entgegenzuwirken.
- Verbesserung der Rechte der Sportler bei der Analyse der B-Probe,
in dem zusätzlich als Zeuge ein Vertreter hinzugezogen werden darf.
- Der Bundessportfachverband hat nunmehr auch das Recht,
Entscheidungen der Rechtskommission der NADA Austria (etwa ein
Freispruch) bei der Unabhängigen Schiedskommission zu bekämpfen.
- Einjährige Sperrfrist für Sportler zur Teilnahme an Wettkämpfen,
die zum Ende der aktiven Laufbahn dem Nationalen Testpool angehörten,
und mit der aktiven Laufbahn wieder beginnen, damit sie in der
Aufbauphase für Wettkämpfe wieder regelmäßig Dopingkontrollen
unterzogen werden können.
- Ausschluss von Personen zur Betreuung von Sportlern über vier Jahre
nach Ende der wegen eines Dopingvergehens gegen sie verhängten
Sperre.
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die verstärkte Zusammenarbeit
zwischen den Zollbehörden, den Strafverfolgungsbehörden und der NADA
Austria im Kampf gegen Doping;
- Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten für Maßnahmen der
Zollbehörden bei der Einfuhr von Dopingmitteln;
- Information der zuständigen Behörden zur Verhängung von beruflichen
Sanktionen, wenn Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, Inhaber von
Fitnessstudios usw. an Dopingvergehen mitgewirkt haben.
- Änderung des Arzneimittelgesetzes dahingehend, dass in
Packungsbeilagen von Arzneimitteln, die verbotene Wirkstoffe nach dem
WADA-Code enthalten, ein entsprechender Hinweis aufzunehmen ist, um
Sportler und Ärzte besser zu informieren.
"Wir sind in Europa mit diesem Gesetz sicherlich absoluter Vorreiter
und haben damit bewiesen, dass wir es mit dem Kampf gegen Doping sehr
ernst nehmen", so Haubner abschließend.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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