- 30.11.2009, 10:41:45
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Evangelische Kirchenleitung bestürzt über Schweizer Minarett-Verbot
Bischof Bünker: "Alarmsignal" - Landessuperintendent Hennefeld: "Befürchte negative Vorbildwirkung"
Wien (OTS) - Mit Bestürzung haben der evangelisch-lutherische
Bischof Michael Bünker und der evangelisch-reformierte
Landessuperintendent Thomas Hennefeld auf das Schweizer
Minarett-Verbot reagiert. Das Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung,
in der sich die Mehrheit gegen Minarette ausgesprochen hat, ist für
Bünker ein "Alarmsignal", weil gerade die Religionen in der Schweiz
gemeinsam für Minarette eingetreten sind. "Hier erleben wir wieder
die Instrumentalisierung der Religionsfreiheit für politische
Zwecke", so der Bischof gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Es
gelte, "wachsam" zu sein, damit nicht auch in anderen Ländern diffuse
Ängste auf Kosten der Religionsfreiheit geschürt würden. Eine
"negative Vorbildwirkung" befürchtet auch Landessuperintendent
Hennefeld. Rechte Parteien in Europa und islamistische Kräfte
erhielten durch das Minarett-Verbot Auftrieb, "für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das nicht förderlich".
Die Evangelischen Kirchen, so Bünker und Hennefeld, treten dafür ein,
dass die Religionsgemeinschaften und Kirchen ihren Glauben öffentlich
leben können. Zur freien und ungestörten Religionsausübung gehöre
auch der Bau von Moscheen mit Kuppel und Minaretten. Ein Verbot
widerspreche der österreichischen Verfassung. Für Bischof Bünker ist
jede Moschee, auch mit Minaretten, ein "Zeichen für gelungene
Integration". Der Bau von Moscheen mache sichtbar, "dass Muslime als
gleichberechtigte Bürger und Bürgerinnen akzeptiert werden", sagt der
evangelisch-lutherische Bischof.
Hennefeld betont, dass Muslime im Sinn der Religionsfreiheit und im
Rahmen der Bauordnung das Recht haben sollten, Moscheen mit
Minaretten zu bauen. Die aktuelle Debatte erinnere die Evangelischen
Kirchen an ihre eigene Geschichte. So mussten lange Zeit evangelische
Kirchen in Österreich "möglichst unsichtbar" sein, Türme und Glocken
waren verboten. Hennefeld: "Wir wollen nicht, dass das Muslimen
widerfährt." Als positives Beispiel nannte Hennefeld die Moschee in
Bad Vöslau. Hier konnten sich durch Mediation alle Beteiligten auf
einen Weg und eine Lösung einigen. "Nur auf diesem Weg des
Miteinanders kann es gehen", ist der Landessuperintendent überzeugt.
Von einer Volksabstimmung in Österreich hält Hennefeld nichts, "denn
über Religionsfreiheit sollte man nicht abstimmen".
Die Evangelischen Kirchen sprechen sich aus für eine
"Religionsfreiheit ohne Naivität", erklärt Bünker. Die Rechte von
Kirchen und religiösen Minderheiten in muslimischen Ländern müssten
verbessert und gesichert werden. "Bei uns müssen sich die Betreiber
von Moscheebauten bewusst sein, dass sie mitverantwortlich sind für
die Gestaltung von Religion im öffentlichen Raum. Daher braucht jeder
Moscheebau die Akzeptanz in der unmittelbaren Umgebung." Das betreffe
zum Beispiel den Brauch des öffentlichen Gebetsrufes.
Religionsfreiheit finde ihre Grenzen in den Grundrechten anderer
Bürgerinnen und Bürger.
Rückfragehinweis:
epdÖ
Dr. Thomas Dasek
Tel.: (01) 712 54 61 DW 12
mailto:[email protected]
http://www.evang.at
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