• 29.11.2009, 18:42:31
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"Die Presse" - Leitartikel: Die Mehrheit kann sich nicht selbst kontrollieren, von Martin Fritzl

Ausgabe vom 30.11.2009

Wien (OTS) - Untersuchungsausschüsse bringen nur dann etwas, wenn
die Regierung sie nicht jederzeit abdrehen kann.

ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf sollte einmal ein ernstes Wörtchen mit
seinem Parteikollegen Martin Bartenstein reden: Wie kann es dieser
als Vorsitzender zulassen, dass in seinem Untersuchungsausschuss
Auskunftspersonen "stundenlang in einer menschenverachtenden Form
vorgeführt werden"? Oder schläft vielleicht der Verfahrensanwalt, der
die Rechte von Zeugen zu wahren hat? Und warum will Kopf dieses
Schicksal eigentlich nur seinen Ministern ersparen und nicht allen
anderen Zeugen auch?
Wer jemals den Reality-Check gemacht und sich in den U-Ausschuss
gesetzt hat, weiß, dass der ÖVP-Klubchef Unsinniges von sich gibt.
Die Befragungen mögen hart sein. Speziell den Abgeordneten Ewald
Stadler (BZÖ) und Peter Pilz (Grüne) gelingt es mittels penibler
Aktenkenntnis und präziser Fragetechnik immer wieder,
Auskunftspersonen in Bedrängnis zu bringen. Aber was soll daran
menschenverachtend sein, wenn man einem Zeugen ausweichende oder
schlicht falsche Antworten nicht einfach durchgehen lässt?
Wohlweislich hat Kopf es vermieden, seine Vorwürfe näher zu
begründen.
In Wahrheit scheitert der Untersuchungsausschuss gerade wieder einmal
an seinem großen Konstruktionsfehler: Die Mehrheit entscheidet. Und
die kann keinerlei Interesse an einer echten Kontrolle der Regierung
haben. Nicht umsonst sind gleich drei der letzten vier
Untersuchungsausschüsse vorzeitig abgedreht worden. Vorwürfe von
"Politshow" bis "menschenverachtende Befragungen" sind billige
Ausreden, um zu kaschieren, dass die Koalitionsparteien ihre
Regierung wieder einmal in Schutz nehmen. Wobei die Weigerung,
Minister vor dem U-Ausschuss erscheinen zu lassen, besonders
lächerlich ist. Erstens gehört es zur Jobdescription eines Ministers,
sich der parlamentarischen Kontrolle zu stellen, zweitens handelt es
sich um lauter Politprofis, die auch einer harten Befragung
problemlos gewachsen sind.

Dabei ist nach den vier Untersuchungsausschüssen der jüngsten
Vergangenheit (Eurofighter, Banken, Innenministerium, Spionage &
Spitzel) das Instrumentarium des U-Ausschusses sogar bei den
Regierungsparteien anerkannt. Tatsächlich haben sie ja einiges
aufgedeckt oder in Bewegung gebracht. Man denke nur an die dubiosen
Zahlungsflüsse im Rahmen des Eurofighter-Ankaufs (wie weit ist da
übrigens der Staatsanwalt mit seinen Ermittlungen?), an die
Neuordnung der Finanzmarktaufsicht als unmittelbare Folge des
Banken-U-Ausschusses oder an die Abschaffung der politischen
Abteilung der Staatsanwaltschaft nach seltsamen Zeugenauftritten im
laufenden Verfahren.
Es spricht also alles für eine Reform des U-Ausschusses. Ein gutes
Vorbild wäre das deutsche Modell, bei dem alle wichtigen
Entscheidungen Minderheitenrecht sind: Sowohl die Einberufung des
U-Ausschusses selbst als auch die Herbeischaffung von Akten und die
Ladung von Zeugen können bereits mit 25 Prozent der Stimmen
beschlossen werden. In Streitfällen entscheidet der
Bundesgerichtshof.
Eine derartige Konstruktion hätte gleich mehrere Vorteile: Erstens
würde es zu übersichtlichen und praktikablen Untersuchungsaufträgen
kommen. Derzeit werden ja, wenn durch die Gunst der Stunde die
Regierungsparteien einem U-Ausschuss zustimmen, so viele Themen wie
möglich hineingepackt. Zweitens gäbe es eine Instanz, die Streitfälle
wie etwa die Nichtvorlage von Akten oder deren Schwärzung durch die
Ministerien entscheiden könnte. Und drittens wäre es nicht mehr
möglich, die parlamentarische Kontrolle einfach abzudrehen, wenn sie
der Regierung nicht mehr ins Konzept passt.
Auch wenn den Regierungsparteien eine derartige Reform unangenehm
wäre: So unwahrscheinlich ist es nicht, dass es dazu kommt. Denn
immerhin hat die Koalition ein Interesse daran, dass die Opposition
auch wieder einmal einem Verfassungsgesetz zustimmt.

Eine Verhaltensänderung wäre auch von der Opposition einzufordern.
Dass Abgeordnete in eigener Sache ermitteln (auch wenn es sich um
schon abgeschlossene Verfahren handelt), ist unerträglich. Da wäre
ebenso Zurückhaltung angebracht wie bei der Tendenz, ständig zu
skandalisieren. Nicht jeder Staatsanwalt, der sich mit einem
Oppositionspolitiker beschäftigt, betreibt Politjustiz. Und nicht
jede Überwachungsmaßnahme durch den Heeres-Geheimdienst ist ein
Skandal. Übertriebene Skandalisierung unterminiert die
Glaubwürdigkeit der Opposition - und zerstört ihr damit jene Bühne,
auf der sie die größten Erfolge feiern könnte.

Rückfragehinweis:
[email protected]

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