- 27.11.2009, 13:36:04
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Bilaterale Konsultationen zum AKW Mochovce: Fundamentale Sicherheitsfragen nach wie vor nicht geklärt
Österreich darf kein grünes Licht für das skandalöse Mochovce-Projekt geben, sondern auf der Klärung der offenen Fragen im Rahmen des laufenden Verfahrens bestehen.
Linz (OTS) - Die zwischen 24. und 25. November in Bratislava
durchgeführten bilateralen Konsultationen zum Ausbau des AKW Mochovce
haben gezeigt, dass es bei fundamentalen Fragen keine Klarheit über
die möglichen Umweltauswirkungen der geplanten veralteten Reaktoren
sowjetischer Bauart gibt. Dies betrifft vor allem die entscheidende
Frage des fehlenden Volldruckcontainments. Das Fehlen dieser
druckfesten Schutzhülle, wie bei modernen europäischen
Druckwasserreaktoren üblich, kann bei Störfallszenarien zu großen
radioaktiven Freisetzungen führen und ist auch mit einer höheren
Gefährdung durch den Flugzeugabsturz verbunden. In der weiteren
Behandlung dieser Fragen ist es zu erheblichen Unterschieden zwischen
den Positionen des Umweltministeriums und des Landes Oberösterreich
gekommen. Während das Umweltministerium die weitere Diskussion im
Rahmen des bilateralen Informationsabkommen bevorzugt, konnte
Oberösterreich eine Formulierung durchsetzen, wonach die Klärung der
Frage des fehlenden Containments im Rahmen des laufenden
UVP-Verfahrens erfolgen muss. "Die Verlagerung auf die Ebene des
bilateralen Informationsabkommens würde den Abschluss des
UVP-Verfahrens und damit grünes Licht für das skandalöse Projekt
bedeuten", erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes
Oberösterreich und Mitglied der Delegation. "Wir müssen alles daran
setzen, dass die Klärung der offenen fundamentalen Fragen im Rahmen
des UVP-Verfahrens erfolgt. Das sind wir den mehr als 200.000
TeilnehmerInnen am UVP-Verfahren einfach schuldig".
Die Erklärungen des slowakisch/italienischen Betreiberunternehmens
Slovenske elektrarne, in dessen Zentrale die Konsultationen
stattfanden, waren völlig unzureichend oder sogar haarsträubend. Zur
Frage der Entsorgung hochradioaktiven Abfälle wurde lediglich
erklärt, dass ihre endgültige Behandlung ein Problem des slowakischen
Staates und den Gegenstand von eigenen Konzepten darstelle und daher
kein Teil dieses UVP-Verfahrens sei. Auf Nachfragen reagierten die
Vertreter des Betreiberunternehmens aggressiv. Oberösterreich konnte
eine Formulierung durchsetzen, wonach die Lösung der Entsorgungsfrage
eine Voraussetzung für die Erteilung von Genehmigungen darstellen
muss.
Die wichtigste Frage der nuklearen Sicherheit - das Fehlen eines
Volldruckcontainments - wurde vom Betreiber auf eine sehr kreative
Art "entsorgt". Seine Experten erklärten, dass es keine Definition
für ein "Volldruckcontainment" gibt und daher kein Vergleich möglich
ist. Zur Frage des Flugzeugabsturzes wurde lediglich erklärt, dass
Berechnungen für den Fall des Absturzes eines kleinen Flugzeuges
durchgeführt wurden, alle Ergebnisse jedoch der Geheimhaltung
unterliegen. In einem ähnlichen grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
zu deutschen Zwischenlagern wurden solche Berechnungen jedoch im
Detail präsentiert. "Diese Vorgangsweise der slowakischen Seite kann
nur als skandalös bezeichnet werden und bietet eine klare Handhabe,
das UVP-Verfahren nicht abzuschließen", so Pavlovec abschließend.
Rückfragehinweis:
Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich, Tel.: 0043(0)664 / 421 74 91, mailto:[email protected], http://www.temelin.com, http://www.mochovce.com
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