• 27.11.2009, 09:32:05
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Betriebspensionen: Aus- und Umstieg ermöglichen

Linz (OTS) - Bezieher/-innen von Betriebspensionen müssen in
Zukunft vor drama-tischen Verlusten geschützt werden. Derzeit zahlen
sie den Preis für die Fehlentwicklungen der letzten Jahre und müssen
das gesamte Veranlagungsrisiko selbst tragen. Jedes Sparbuch hätte
bessere Erträge gebracht. Viele wollen daher aus dem System
aussteigen. "Die Beiträge in die Pensionskassen sollen innerhalb
einer bestimmten Frist ohne Nachteile in das staatliche
Pensionssystem übergeführt werden können", verlangt AK-Präsident Dr.
Johann Kalliauer.

Viele Bezieher/-innen von Betriebspensionen sind heute bis zu 45
Prozent von der ursprünglich erwarteten Pensionszahlung entfernt. Die
Verluste sind so hoch, dass sie auch in Zukunft nicht mehr
ausgeglichen werden können: In vielen Fällen wäre ein jährlicher
Veranlagungsertrag von utopischen 20 Prozent erforderlich, um die
Verluste in zehn bis zwölf Jahren aufholen zu können.

Um die Bezieher/-innen von Betriebspensionen in Zukunft vor
weiteren dramatischen Verlusten zu schützen, fordert der AK-Präsident
massive gesetzliche Änderungen zur strengen Regulierung der
Pensionskassen und zur Stärkung des staatlichen Pensionssystems.

Die Pensionskassen haben in den Jahren 2000 bis 2008 einen
Veranlagungsertrag von durchschnittlich 1,4 Prozent erzielt. Das ist
nnur zirka ein Drittel der durchschnittlichen Rendite
österreichischer Bundesanleihen von vier Prozent. Die in den
Pensionskassenverträgen vereinbarten Veranlagungsziele lagen mit 5,5
bis 7,5 Prozent vier- bis fünfmal so hoch wie die tatsächlich
erzielten Erträge! Die Folgen sind Pensionskürzungen für die
Leistungsberechtigten von bis zu 45 Prozent. Und für jene, die
derzeit in die Pensionskassen einzahlen, werden die zukünftigen
Betriebspensionen von Beginn an um mindestens ähnliche Prozentsätze
niedriger sein als erwartet.

" Die Eigentümer der Pensionskassen sollen für die massiven
Verluste der Pensionskassen in den letzten Jahren aus Eigenmitteln
nachschießen", verlangt Kalliauer. Außerdem solle eine
Kapitalgarantie wie bei der Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung
neu) eingeführt werden.

Es müsse auch eine Möglichkeit geschaffen werden, aus bestehenden
betrieblichen Pensionsversicherungsverträgen auszusteigen und die
angesparten Guthaben in die Höherversicherung im öffentlichen
Pensionssystem gemäß ASVG überzuführen. Dafür sei die Beschränkung
der Beitragsleistung mit der doppelten Höchstbeitragsgrundlage
aufzuheben. Denn derzeit können maximal 9380 Euro pro Jahr eingezahlt
werden. Die Steuer- und Beitragsfreiheit der bisherigen Einzahlungen
soll aufrecht bleiben.

"Das öffentliche Pensionssystem soll wieder attraktiver gestaltet
werden, denn letztlich bietet nur dieses System wirklich Sicherheit.
Wer weiterhin auch eine private Vorsorge haben will, soll dies
zusätzlich tun können, allerdings mit dem Bewusstsein, dass diese
auch mit einem hohen Risiko verbunden ist", sagt der AK-Präsident.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Walter Sturm
Tel.: (0732) 6906-2192
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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