• 25.11.2009, 17:22:05
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Steinhauser klärt Missverständnis zum Untersuchungsausschuss

"U-Ausschuss hat sehr wohl das Recht, Staatsanwälte zu befragen"

Wien (OTS) - "Der Untersuchungsausschuss hat sehr wohl das Recht,
Staatsanwälte zu befragen. Das wurde auch bisher von keiner Fraktion
bestritten. Die heutige anderslautende Berichterstattung über die
Aussage von Georg Lienbacher, dem Leiter des Verfassungsdienstes,
dürfte auf einem Missverständnis beruhen", erklärte der
Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser. "Lienbacher nahm mit
seinen kritischen Aussagen zu einer Novelle des Art 90a B-VG
ausdrücklich Bezug auf den geheimen Unterausschuss zum
Innenausschuss, nachdem ihn der Abgeordnete Rosenkranz dazu befragt
hatte. Diese Rechtsansicht, welche im Übrigen nicht unbestritten ist,
hat keine Geltung für die Befragungsrechte eines parlamentarischen
Untersuchungsausschusses. Lienbacher hat ausdrücklich darauf
verwiesen, dass für Untersuchungsausschüsse ganz eigene Regeln
gelten."

"Eine Ausweitung dieser Rechtsauffassung auch auf
Untersuchungsausschüsse würde die Staatsanwaltschaften jeglicher
parlamentarischen Kontrolle entziehen und ist daher nicht
angebracht", stellte Steinhauser fest. "Das Kernelement der
Argumentation von Lienbacher ist eine einfachgesetzliche Bestimmung
in der Strafprozessordnung. Es kann durch eine solche
Formalbestimmung nicht das grundlegende Gefüge der verfassungsmäßig
vorgesehenen parlamentarischen Kontrolle ausgehebelt werden", so der
Justizsprecher der Grünen.

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]

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