Wien (OTS) - "Das Verbot von Fanchoreografien mit Bengalischen Feuern ist eine Provokation der Fußballfans und ein völlig untaugliches Mittel für Sicherheit in den Stadien", erklärt der Vorsitzende im Sportausschuss, BZÖ-Sport- und Sicherheitssprecher Abg. Peter Westenthaler. Er fordert, das Verbot nicht in Kraft treten zu lassen, sondern "das Husch-Pusch-Gesetz umfassend und mit Einbindung der Fanclubs zu diskutieren." Dabei müsse laut Westenthaler auch genau differenziert werden zwischen gefährlichen akustischen Pyrotechnik-Artikeln (Böller, etc.) einerseits und rein optisch Signalen wie Bengalische Lichter.
"Beides über einen Kamm zu scheren und zu verbieten ist völlig falsch und erzeugt nur den gegenteiligen Effekt, den illegalen Gebrauch und damit ein weit höheres Risiko als bei geordneter und kontrollierter Freigabe von Bengalischen Lichtern", warnt Westenthaler. "Wenn Innenministerin Fekter auch nur einmal bei einem Match war, während dem geordnete Fanchoreografien mit Bengalischen Lichtern stattgefunden haben, würde sie wissen, dass dies auch ohne Gefährdung von Besuchern und Spielern durchgeführt werden kann", so der BZÖ-Sportsprecher.
Westenthaler spricht sich für die kontrollierte, verantwortungsbewusste und damit legalisierte Möglichkeit von Fanchoreografien mit Bengalischen Lichtern aus. Der jetzige Eingriff mit einem überzogenen Gesetz, das die Kriminalisierung der Fans mit sich bringe, sei abzulehnen. Westenthaler: "Nur jemand, der völlig ahnungslos im Bereich Fußball und Fankultur ist wie Fekter, kann ein derart schwachsinniges Verbot verhängen.
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OTS0050 2009-11-21/12:18
211218 Nov 09
BZC0008 0223
11.03.2010 / 11:40:29 / Parlamentsklub des BZÖ
11.03.2010 / 11:40:10 / Parlamentsklub des BZÖ
10.03.2010 / 16:13:39 / Parlamentsdirektion
10.03.2010 / 15:42:28 / Parlamentsdirektion