- 19.11.2009, 11:59:44
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Fekter: Ein glühender Fan braucht keinen brennenden Knaller
Neues Pyrotechnikgesetz schafft mehr Sicherheit in Stadien und bei Großevents
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Zu Beginn ihres Redebeitrages zum neuen
Pyrotechnikgesetz verurteilte Innenministerin Dr. Maria Fekter heute,
Donnerstag, im Nationalrat den NS-Vergleich der Grünen Abgeordneten
Alev Korun scharf. Korun hatte die Tätigkeit der Innenministerin mit
den Gräueltaten des NS-Regimes verglichen. "Ich halte diesen
Vergleich für entsetzlich und unerträglich und fordere von den Grünen
eine Entschuldigung. Was sollen junge Menschen von diesem Vergleich
halten, die das NS-Regime persönlich nie erlebt haben? Lernen Sie
Geschichte, Frau Korun", so die Innenministerin im Nationalrat. ****
Grund für Fekters Redebeitrag war aber das heute vom Nationalrat zu
beschließende neu reformierte Pyrotechnikgesetz aus dem Jahr 1974.
"Wir wollen, dass die Menschen in Österreich Sportveranstaltungen wie
Bundesligaspiele, Heimspiele der Nationalmannschaft oder
Wintersportfans das Hahnenkammrennen in Kitzbühel oder das
Schifliegen am Kulm in Sicherheit erleben. Die Zahl von Verletzungen
durch Knallkörper oder "Bengalische Feuer" hat in den letzten Jahren
zugenommen. Mit dem neuen Pyrotechnikgesetz schaffen wir nun die
notwendige Sicherheit. Zukünftig ist der Besitz und die Verwendung
sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände und Feuerwerkskörper in und um
Stadien verboten, denn ein glühender Fan braucht keinen Knaller", so
die Innenministerin.
Durch eine Erhöhung des Verwaltungsstrafrahmens werde zudem das
Sicherheitsrisiko für Spieler und Fans noch stärker ins Bewusstsein
gerufen. Betroffen sind im neuen Gesetz auch alle Erzeugnisse, die
chemische Stoffe beinhalten und Bewegungs-, Licht, Rauch-, Nebel-
oder Reizwirkungen hervorrufen, wie zum Beispiel "Bengalische Feuer".
"Für bestimmte Anlässe wie Eröffnungsfeiern etc. gewährt das neue
Pyrotechnikgesetz auch Ausnahmen. Veranstalter können in diesem Fall
bestimmte Besitz- und Verwendungsbewilligungen beantragen. Dabei muss
aber gewährleistet sein, dass die Gefährdung von Leben, Gesundheit
und Eigentum vermieden und die öffentliche Sicherheit garantiert
wird", erläuterte Fekter die Ausnahmeregelung. Auch für
Brauchtumsverbände wurde im Gesetz eine klarstellende Bestimmung
aufgenommen. Demnach fällt die Verwendung von Prangerstutzen nicht in
das Gesetz. "Damit wollen wir dem hohen Stellenwert des Brauchtums in
unserem Land gerecht werden."
Zur weiteren Steigerung der Sicherheit wurden in den vergangenen
Wochen mit dem Österreichischen Fußballbund und dem Eishockeyverband
Kooperationsverträge abgeschlossen. Ebenso wurde auch mit den ÖBB
eine Sicherheitspartnerschaft vereinbart, welche bei An- und Abreisen
von Fans mit den Zügen die Sicherheit gewährleisten soll. "Diese
Vereinbarungen umfassen einen intensiven Informationsaustausch,
Sicherheitsbesprechungen und Fanbetreuung. Damit wollen wir
Kriminalität und Straftaten verhindern", schloss die Innenministerin.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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