• 17.11.2009, 11:43:07
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FPÖ-Unterreiner: Regierungsparteien übernehmen Freiheitliche Forderungen im neuen ORF Gesetz

Gesetzlicher Kulturauftrag muss erfüllt, sowie Erhalt des RSO gesetzlich vorgesehen sein

Wien (OTS) - "Nach der gestrigen Einigung zum ORF-Gesetz scheint
es, dass nun auch endlich die beiden Regierungsparteien erkannt
haben, wie wichtig der Kulturauftrag im ORF ist", so
FPÖ-Kultursprecherin Heidemarie Unterreiner.

Es sei höchste Zeit, sich dieses Problems anzunehmen. Ein öffentlich
rechtlicher Rundfunk, der dem Ruf eines Kulturlandes gerecht werden
solle, müsse neben Ö1 auch im Fernsehen dafür Sorge tragen, dass
heimische Kulturproduktionen gezeigt würden. Es müsse möglich sein,
auch im Hauptabendprogramm der Österreichischen Bevölkerung das
heimische Kulturschaffen näher zu bringen, so Unterreiner.

"Nachdem das Fernsehen auch für unser gesellschaftliches Leben
prägend ist und wir sonst Gefahr laufen, dass unsere eigene Identität
und unsere Lebensart verloren geht, muss es dem ORF verpflichtend
vorgeschrieben werden, dass er Produktionen großer Theater-,
Opernhäuser und Festivals regelmäßig und über das Jahr verteilt im
Hauptabendprogramm sendet", betont Unterreiner.

Mit der geplanten "Verbannung" von Kunst und Kultur auf den Sender
TW1 habe sie keine große Freude, denn es wäre notwendig, Sendungen,
die das kulturelle Schaffen Österreichs zum Inhalt haben, auf
prominenten Sendeplätzen in ORF 1 und 2 auszustrahlen, damit diese
einem möglichst breiten Publikum zur Verfügung stünden, so
Unterreiner.

"Bezüglich der zweckgebundenen Gebührenrefundierung zugunsten des RSO
bin ich erleichtert. Nachdem wir Freiheitlichen uns seit Anfang an
für den Erhalt dieses für das österreichische Kulturleben so
wichtigen Orchesters eingesetzt haben, sind wir zufrieden, dass nun
auch die politisch Verantwortlichen erkannt haben, dass es hier eine
Pflicht zum Handeln gibt. In diesem Zusammenhang spannend bleibt
jedoch, wie die tatsächliche Formulierung des ORF-Gesetzes ausschauen
wird und ob es gelingen wird den Erhalt des RSO gesetzlich zu
verankern", sagt Unterreiner abschließend.

Rückfragehinweis:

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   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
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