- 13.11.2009, 10:00:19
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Behörde bei der Bestellung von TierschutzexpertInnen säumig - Ein neuer Fall für die Volksanwaltschaft
Wien (OTS) - Der Dachverband der TierversuchsgegnerInnen
Österreichs hat bei der Volksanwaltschaft eine Beschwerde über das
Wissenschaftsministerium eingebracht, weil dieses seit über einem
halben Jahr bei der formellen Bestellung eines von der
Tierschutzseite nominierten Mitgliedes in die Kommission für
Tierversuchsangelegenheiten säumig ist.
"Vor mehr als einem halben Jahr haben wir ein Kommissionsmitglied
nachbesetzt und seither fünf Mal die offizielle Bestätigung sowie die
erforderlichen Einladungen zu den Sitzungen der Kommission
reklamiert. Nachdem diese völlig willkürlich unterblieben sind, haben
wir jetzt die Volksanwaltschaft eingeschaltet, erklärt Gerda Matias,
die Präsidentin des Dachverbandes, der "Bundeszentrale der
Tierversuchsgegner Österreichs" (BZ), ihre Verärgerung über
unqualifizierte Behördenwillkür und Missstände im
Wissenschaftsministerium.
Die TierschützerInnen erwarten sich vom Einschreiten der
Volksanwaltschaft, dass ihrem langjährigen Recht entsprochen wird,
qualifizierte Personen ihrer Wahl in jene Kommission zu entsenden,
die beispielsweise für die Prüfung von Tierversuchsanträgen zuständig
ist.
"Es ist völlig inakzeptabel, dass durch das hinhaltende und
säumige Verhalten der Behörde unsere Mitarbeit in der Kommission
behindert und verhindert wird, wodurch die anstehenden Agenden nicht
in der erforderlichen Sorgfalt erfüllt werden können", kritisiert
Gerda Matias, die es äußerst problematisch findet, dass die
Kommission inzwischen schon zweimal getagt hat, wobei durch das
Verschulden des säumigen Wissenschaftsministeriums die ExpertInnen
der Tierschutzseite nicht vollzählig eingeladen bzw. vertreten waren.
Darüber hinaus finden die gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen
Prüfungen aller Tierversuchseinrichtungen vielfach nicht statt.
Mit Inkrafttreten des Tierversuchsgesetzes 1990 wurde insbesondere
auf Basis des §12 die Kommission für Tierversuchsangelegenheiten ins
Leben gerufen, die unter anderem für die Prüfung von
Tierversuchsanträgen und die Kontrolle von Tierversuchslabors
zuständig ist. Diese sogenannte §12-Kommission, die im
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung angesiedelt ist,
umfasst seit Bestehen auch vier Mitglieder aus dem Bereich des
Tierschutzes, die stets vom "Verband Österreichischer
Tierschutzorganisationen" (VÖT) bzw. arbeitsteilig von der
"Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Österreichs" (BZ) nominiert
wurden.
Rückfragehinweis:
Gerda Matias Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Österreichs (BZ) und Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT) Tel.: 0676/600 30 47 bzw. 01/713 08 23 E-Mail: [email protected] Homepage: www.tierversuchsgegner.at
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