- 10.11.2009, 13:17:07
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Schneeberger: Neue Vorgaben für ein sicheres Miteinander zwischen Mensch und Hund in Niederösterreich
Das neue NÖ Hundehaltegesetz ist auf Schiene und wird am 19. November im Landtag beschlossen
St. Pölten (OTS/NÖI) - "Der Großteil der niederösterreichischen
Hundebesitzer geht mit ihren Tieren verantwortungsvoll um und ist von
dem neuen Gesetz nicht betroffen. Betroffen sind jedoch Halter von
Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential oder von Hunden, die schon
einmal auffällig geworden sind. Mit dem NÖ Hundehaltegesetz haben wir
jetzt neue Vorgaben für ein sicheres Miteinander zwischen Mensch und
Hund in Niederösterreich geschaffen", informiert VP-Klubobmann LAbg.
Mag. Klaus Schneeberger über das neue niederösterreichische
Hundehaltegesetz. Auslöser für das neue Regelwerk waren die
tragischen Vorfälle mit aggressiven Hunden, die es in der
Vergangenheit immer wieder gab. So wurde erst vor wenigen Wochen in
Rohrbach/Gölsen ein 3-jähriges Mädchen von Pullterriern schwer
verletzt. Die bestehenden Bestimmungen erwiesen sich als nicht
ausreichend und daher wurde das neue Gesetz notwendig.
In den vergangenen Wochen wurde zusammen mit Experten das NÖ
Hundehaltegesetz erarbeitet. Nun ist es fertig und wird heute
eingebracht, damit es in der kommenden Landtagssitzung am 19.
November beschlossen werden kann. Ein entscheidender Punkt dabei war
die Definition der Hunde, die durch das neue Gesetz betroffen sind:
"Hier haben wir uns zusammen mit den Experten auf Hunde mit erhöhtem
Gefährdungspotential bzw. auf auffällige Hunde geeinigt", erklärt der
Klubobmann. Welche Hunde, als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
gelten, wird durch eine kurze Liste von bestimmten Arten von Hunden
im Gesetz selbst festgelegt. Zudem können durch eine Verordnung der
NÖ Landesregierung weitere Hunderassen der Liste hinzugefügt werden,
bei denen es ebenfalls immer wieder zu gefährlichen Vorfällen kommt.
Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten künftig
Bullterrier, Bandogs, American Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier, Pit-Bulls und Dogo Argentinos.
Auffällige Hunde wiederum sind jene Hunde, die bereits Menschen
oder andere Tiere gefährdet oder gebissen haben oder die zu
aggressiven Hunden gezüchtet oder abgerichtet wurden. "Dies ist
deshalb wichtig, da ein Hund, wenn er einmal zu beißen bereit war,
seine diesbezügliche Hemmschwelle verliert", erklärt Schneeberger und
stellt noch einmal klar: "Besitzer von Hunden, die nicht unter eine
der beiden Kategorien fallen, sind von dem neuen Gesetz nicht
betroffen."
Die weiteren wichtigsten Punkte des neuen NÖ Hundehaltegesetzes
lauten:
> Bekanntgabe der Hundehaltung bei der Gemeinde
> Nachweis der erforderlichen Sachkunde zum Halten derartiger Hunde
durch Zertifikat einer Hundeschule -> "Hundeführerschein"
> Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
> Es dürfen nicht mehr als 2 auffällige Hunde oder Hunde mit erhöhtem
Gefährdungspotential in einer Wohnung gehalten werden
> Möglichkeit der Verhängung eines Hundehalteverbotes für
Hundehalter, die einen sicheren Umgang mit dem Hund nicht
gewährleisten können
> Möglichkeit der Beschlagnahme eines Hundes, wenn es die Sicherheit
der Allgemeinheit erfordert
Das neue Gesetz enthält natürlich entsprechende Ausnahmeregelungen
für jene Hunde, die in öffentlichem Interesse gehalten werden. So
gilt es nicht für Hunde des Sicherheits-, Rettungs- und
Feuerwehrdienstes, Jagd-, Behinderten- und Begleithunde und Hunde in
Tierheimen.
"Tragische Ereignisse wie die Attacke auf das 3-jährige Mädchen im
Bezirk Lilienfeld haben den Gesetzgeber zum raschen Handeln
aufgefordert - mit dem neuen NÖ Hundehaltegesetz haben wir Grundsätze
für ein konfliktfreies Zusammenleben zwischen Mensch und Tier
geschaffen", ist sich VP-Klubobmann LAbg. Klaus Schneeberger sicher.
Rückfragehinweis:
Volkspartei Niederösterreich
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 02742/9020 DW 141
www.vpnoe.at
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