- 07.11.2009, 14:47:52
- /
- OTS0045 OTW0045
Generalsynode protestiert gegen Entzug der Mittel für Flüchtlingsberatung bei Caritas, Volkshilfe und Diakonie
Evangelische Kirchen fordern eigenes Ressort für Integration - Für großzügigeres Bleiberecht
Salzburg (OTS) - Einspruch gegen "das Vorhaben, den Druck auf
Asylsuchende durch verstärkte Verhängung der Schubhaft weiter zu
erhöhen", hat die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in
einer an die Bundesregierung gerichteten Resolution erhoben. In dem
am 7. November von der in Salzburg tagenden Generalsynode einstimmig
verabschiedeten Papier wird die Bundesregierung aufgefordert,
"Schutzsuchenden in vollem Umfang Zugang zu einem rechtsstaatlichen
Verfahren zur Schutzgewährung mit ausreichender Berufungsmöglichkeit
zu gewähren".
Wörtlich heißt es in der Resolution: "Mit großer Sorge verfolgen wir
die jüngsten Entscheidungen des Innenministeriums, Caritas Volkshilfe
und Diakonie neben der Sozialbetreuung von Schubhäftlingen nun auch
Österreich weit die Mittel für das Kernstück ihrer
menschenrechtlichen Arbeit, die Flüchtlingsberatung, zu entziehen."
Die Generalsynode zeigt sich "äußerst besorgt, dass in den
menschenrechtlich sensiblen Bereichen der Rechtsberatung von
Asylwerbenden und der Schubhaftbetreuung keine unabhängige Beratung
und Betreuung mehr gegeben ist".
Die Bundesregierung wird aufgefordert, "jene humanitäre
Organisationen, die sich seit Ende des 2. Weltkrieges mit großem
Engagement für die Rechte und die Würde von Schutz suchenden Menschen
eingesetzt haben, wieder mit jenen finanziellen Mitteln auszustatten,
die sie für die Fortsetzung ihres humanitären Auftrags benötigen".
In einer weiteren Resolution hat sich die Generalsynode am Samstag
dem europäischen Schwerpunktjahr zur Migration (2010) angeschlossen,
das von der Konferenz Europäischer Kirchen in Europa (KEK) initiiert
wurde. Die Generalsynode tritt mit dieser Resolution auch dafür ein,
dass die Agenden Asyl, Migration und Integration in einem eigenem
Ressort der Bundesregierung verantwortet werden und dass Integration
als Querschnittmaterie die Bereiche Bildung, Arbeit, Gesundheit und
Soziales umfasst. Ferner soll jede Person nach fünf Jahren legalem
Aufenthalt in einem Mitgliedsland der europäischen Union ein Recht
auf einen langfristigen Aufenthaltstitel mit dem Recht zur
uneingeschränkten Arbeitsaufnahme erhalten. Auch soll das humanitäre
Bleiberecht für Personen, die sich bisher nicht legal im Land
aufgehalten haben, großzügiger als bisher erteilt werden.
Rückfragehinweis:
epdÖ
Dr. Thomas Dasek
Tel.: (01) 712 54 61 DW 12 oder 0664 22 395 11
mailto:[email protected]
http://www.evang.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | EPD






