- 07.11.2009, 11:26:56
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Rechtsanwälte beenden Anwaltstag '09 mit konkreten Ergebnissen und Forderungen
Sicherheitspolizeigesetz muss neu durchdacht und geändert werden
Wien (OTS) - In drei Kommissionen wurden am Anwaltstag '09 von
Vertretern der österreichischen Rechtsanwälte sowohl juristisch als
auch gesellschaftlich brisante Themen diskutiert, Antworten gesucht
und Lösungsvorschläge entwickelt.
Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK)
Dr. Gerhard Benn-Ibler ist vom Ergebnis der Arbeitsgruppen
überwältigt. "Es wurde Zeit, dass wir Rechtsanwälte auch außerhalb
des Gerichtssaales als laute Stimme für den Rechtsstaat und für jede
einzelne Bürgerin, jeden einzelnen Bürger und deren Freiheit und
Rechte wahrgenommen werden. Es war Zeit, konkrete Forderungen und
Maßnahmen zu entwickeln um dafür zu sorgen, dass sich der Staat
demokratie- und rechtspolitisch weiterentwickeln kann", so Benn-Ibler
im Bezug auf die Ergebnisse der Kommission "Überwachung versus
Freiheit".
Dieser von Dr. Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der
Rechtsanwaltskammer Wien, geleitete Ausschuss war nicht nur
namensgebend für den Anwaltstag 09 - "Das Maß der Freiheit",
sondern beschäftigte sich intensiv mit dem Spannungsfeld zwischen
Sicherheit und Freiheit. Der ständige Drang unserer Zeit,
Bürgerrechte und Freiheiten einer nie wirklich objektivierbaren oder
gar garantierten Sicherheit zu opfern, und so eine Aushöhlung
gesellschaftlicher Grundwerte zu fördern, stand am Beginn der mutigen
Auseinandersetzung mit einem Thema das stets polarisiert.
"Überwachung versus Freiheit": Sind wir auf dem Weg zum gläsernen
Menschen?
Benn-Ibler: "Wir haben versucht jenseits von Emotionen und
politischen Ideologien diese, für mich beinahe wichtigste Frage des
Jahrzehnts sinnvoll und lebensnah zu beantworten, und daraus
Empfehlungen abzuleiten, die ich den politisch Verantwortlichen
vehement ans Herz legen werde."
Die Forderungen im Detail:
Grundrechte, wie das auf Freiheit, dürfen nicht zur Diskussion
stehen und sind nicht abwägbar.
Bereits bestehende Überwachungsmaßnahmen müssen auf deren
Sinnhaftigkeit und Effektivität hin evaluiert werden. Derzeit gibt es
keinen Hinweis, dass Überwachungsmaßnahmen wie flächendeckende
Videoüberwachung, Datenspeicherung etc. zu einer Verbesserung der
Sicherheit führen.
Keine interpretierbaren Formulierungen, sondern konkrete
Voraussetzungen müssen für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen im
Gesetz festgeschrieben werden. Dies präzise und von Gerichten
überprüfbar.
Überwachte Personen müssen nachträglich verständigt werden um ihre
Rechte wahren zu können. Das derzeitige Rechtsschutzdefizit bei
Handyortung und Videoüberwachung muss behoben werden.
Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht ohne Verdacht eingesetzt
werden. Verdachtsunabhängige Überwachung wird strikt abgelehnt.
Überwachungsmaßnahmen dürfen, wenn überhaupt, dann nur mit
richterlichem Beschluss eingesetzt werden.
Forderungen zu Sicherheitspolizeigesetz, Vorratsdatenspeicherung und
Datenschutzgesetz-Novelle
Daraus abgeleitet folgt für die Rechtsanwälte ein
Forderungskatalog, der das Sicherheitspolizeigesetz, die Umsetzung
der Vorratsdatenspeicherung und die Datenschutznovelle betrifft.
Benn-Ibler: "Ich bitte die politisch Verantwortlichen unsere
Forderungen nicht auf die leichte Schulter, sondern ernst zu nehmen.
Diese Forderungen sind rechtsstaatliche Notwendigkeiten und keine
Fleißaufgabe".
Die österreichischen Rechtsanwälte fordern eine Änderung des
Sicherheitspolizeigesetzes unter Berücksichtigung der genannten
Grundprinzipien. Diese Prinzipien sollen auch in zukünftigen
Regelungen gelten. "Ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit sollte
ursprünglich das Ziel des Sicherheitspolizeigesetzes sein, dies
klingt angesichts seiner heutigen Ausformung schon fast zynisch", so
Benn-Ibler.
Bei der bevorstehenden Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung wird
seitens der Rechtsanwälte die minimalste Variante als kleinst
mögliches Übel gefordert. Konkret heißt das eine möglichst kurze
Speicherdauer, einen Zugriff auf Daten nur bei schweren Straftaten,
nur bei konkretem Tatverdacht und ausschließlich auf Daten die sich
auf den konkreten Tatverdacht beziehen. Das alles selbstverständlich
nur mit richterlichem Beschluss.
Die Kritikpunkte zur Datenschutzgesetz-Novelle 2010 sind im
Wesentlichen folgende:
- Überwachung des öffentlichen Raums darf nicht wie im Entwurf
vorgesehen durch private Sicherheitsanbieter geschehen,
- die Kennzeichnung der Überwachung muss konkreter als geplant
definiert werden, und
- keine Unterscheidung zwischen digitaler und analoger Speicherung,
sondern gleiche Rechtsschutzmaßnahmen auf hohem Niveau.
Berufsethische Grundsätze als Grundpfeiler der anwaltlichen Arbeit
Die Arbeitsgruppe "Ethik und Berufsrecht", geleitet von Dr.
Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien,
hatte die Aufgabe den Überbau für alle weiteren Fragestellungen und
Arbeitsschritte festzulegen und dessen nachhaltige Gewährleistung zu
garantieren. Die Grundpfeiler der anwaltlichen Arbeit für Klienten
und Rechtsstaat sind und bleiben die berufsethischen Grundsätze,
diese sind auch in Zukunft zu hüten. Eine ständige Evaluierung der
berufsrechtlichen Regelungen soll dafür Sorge tragen, dass diese als
Ausformungen der Grundwerte noch zeitgemäß sind. Dies nicht nur auf
nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene. Änderungen sollen
nur insofern zulässig sein, als nicht in die "core values"
eingegriffen wird. Dies alles soll die österreichischen Rechtsanwälte
auch in Zukunft unabhängig, ausschließlich den Interessen des
Klienten verpflichtet und schlagkräftig machen, wenn es um das Recht
Einzelner, aber auch das Recht der Gesellschaft geht.
"Rechtsanwalt - Katalysator der Wirtschaft"
Die Kommission "Rechtsanwalt - Katalysator der Wirtschaft" trug
der Finanzkrise, deren Auswirkungen und dem wirtschaftlichen Umfeld
in dem der Rechtsanwalt tätig ist, Rechnung. Der von Dr. Stefan
Prochaska, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien, geleitete
Workshop, formulierte die Strategie als bereits von Anfang an
notwendige Voraussetzung, um sich am heutigen Markt durchsetzen zu
können. Ebenso seien neue Technologien und hier vor allem die Nutzung
mobiler Kommunikationsmittel für die Zukunft unerlässlich.
Hinsichtlich technischer Performance und Umsetzung ist Österreich in
diesem Bereich bereits weltweit führend.
"Der Anwaltstag '09 hat das gebracht, was ich mir gewünscht habe:
zahlreiche, hochmotivierte Teilnehmer, mutige Diskussionen und
konkrete Ergebnisse", bedankt sich ÖRAK-Präsident Benn-Ibler bei
allen Mitwirkenden, für ihr Engagement und ihren Mut, sachlich,
objektiv und verantwortungsvoll an Themen heranzugehen die im Zentrum
der demokratiepolitischen Entwicklung und damit im Fokus der
Öffentlichkeit stehen. "Die österreichischen Rechtsanwälte haben
einmal mehr bewiesen, dass Mut und Tatkraft für den österreichischen
Rechtsstaat stets unser Anspruch sein wird", so Benn-Ibler
abschließend.
In Österreich gibt es 5400 Rechtsanwälte, rund siebzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15, 0699/104 165 18
[email protected], www.rechtsanwaelte.at
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