- 06.11.2009, 12:13:48
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Bünker: Kreuz ist Zeichen der Liebe und Versöhnung und kein "Kulturlogo"
Pressekonferenz im Rahmen der evangelischen Synode in Salzburg
Salzburg (OTS/epdÖ) - "Das Kreuz ist für uns Evangelische
eminent wichtig, Martin Luther hat 1518 immerhin eine Theologie des
Kreuzes entworfen", sagte der lutherische Bischof Michael Bünker bei
der Pressekonferenz im Rahmen der Synoden der lutherischen und der
reformierten Kirchen am 6. November in Salzburg. Das Kreuz sei ein
Zeichen der Versöhnung und der Liebe Gottes. Es sei "traurig", wenn
das Kreuz zu einem Ärgernis werde. "Was wir aber nicht wollen, ist,
dass das Kreuz zu einem 'Kulturlogo' wird, denn dadurch wird es
entkräftet." Die Inhalte, die mit dem Kreuz verbunden werden, seien
wichtiger als die Symbole. "Selbstverständlich" hätten die Symbole
und Rituale ihren Platz bei Feiern wie etwa Schulgottesdiensten:
"Hier gehört alles hin, was Religion ausmacht." Solange es die
geltende Regelung der Kreuze in Österreich gebe, sei er dafür, dass
Kreuze in den Klassenzimmern hängen, so der Bischof. "Wichtiger aber
ist es, dass die Religionen an den Schulen präsent sind und zwar
authentisch die Religionsgemeinschaften selbst."
Hennefeld: Präsenz der Religion im öffentlichen Raum gewährleisten
"Wir Reformierte haben keine Kreuze in unseren Kirchen, und so wäre
es komisch, wenn ich für die Kreuze in den Klassenzimmern wäre",
sagte der Landessuperintendent der reformierten Kirche, Thomas
Hennefeld. Wofür sich die reformierte Kirche allerdings stark mache,
sei die Präsenz der Religion im öffentlichen Raum. Es gehe nicht um
das Kreuz im Klassenzimmer, sondern um die Verdrängung der Religion
aus dem öffentlichen Raum. Die Christen sollen in die Gesellschaft
hineinwirken. Hier sei es "sehr problematisch, wenn die Religion
zunehmend privat wird".
Krömer: Urteil der Großen Kammer abwarten
Der Präsident der Synoden, Peter Krömer, wies darauf hin, dass
zunächst einmal das Urteil der Großen Kammer des Europäischen
Gerichtshofes in Straßburg abgewartet werden müsse. "Hier kommt es
wesentlich auf die Begründung dieser Kammer an. Dann können wir auch
die weiteren Folgen absehen." Zunächst basiere das Urteil auf dem
Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung und nicht auf dem
Recht der Religionsfreiheit. Krömer will abwarten, wie die Große
Kammer entscheide. Gleichwohl war für ihn das Urteil ein "gewisser
Schock, das will ich gar nicht bestreiten".
Rückfragehinweis:
epdÖ
Dr. Thomas Dasek
Tel.: (01) 712 54 61 DW 12 oder 0664 22 395 11
mailto:[email protected]
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