• 05.11.2009, 12:09:54
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  • OTS0166 OTW0166

Feuerwerkskörper bei Sportveranstaltungen künftig verboten Innenausschuss beschließt neues Pyrotechnikgesetz

Wien (PK) - Feuerwerkskörper, bengalische Feuer und andere
pyrotechnische Gegenstände dürfen in Hinkunft nicht mehr in
Fußballstadien und zu anderen Sportveranstaltungen mitgenommen
werden. Auch aus der unmittelbaren Umgebung von Stadien und
Sportstätten werden Pyrotechnik-Artikel verbannt. Das sieht das neue
Pyrotechnikgesetz vor, das heute auf Basis eines Gesetzentwurfs der
Regierung mit S-V-Mehrheit den Innenausschuss des Nationalrats
passierte. Nur bei besonderen Anlässen, etwa Weltmeisterschaften oder
wichtigen Fußballspielen, kann dem Veranstalter eine
Ausnahmebewilligung erteilt werden. Im Bereich der Zuschauerränge und
sonstiger Publikumsbereiche bleibt die Verwendung von pyrotechnischen
Gegenständen aber in jedem Fall verboten. Wer dennoch im oder vor dem
Stadion Feuerwerkskörper zündet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu
4.000 € rechnen. In Kraft treten sollen die Bestimmungen, wie das
gesamte neue Pyrotechnikgesetz, am 4. Jänner 2010.

Generell wird die Notwendigkeit eines neuen Pyrotechnikgesetzes damit
begründet, dass das geltende, aus dem Jahr 1974 stammende Gesetz EU-
Vorgaben nicht erfüllt und aktuellen Bedürfnissen nicht mehr
entspricht. Das neue Gesetz 2010 sieht u.a. eine Klassifizierung von
pyrotechnischen Gegenständen in insgesamt vier Gruppen vor, die
wiederum in Gefahrenklassen unterteilt sind. Je nach Gefährlichkeit
müssen verschiedene Voraussetzungen für den Besitz und die Verwendung
des jeweiligen Pyrotechnik-Artikels erfüllt werden, wobei etwa für
gefährliche Feuerwerkskörper und pyrotechnische Sätze eine
behördliche Bewilligung notwendig ist. Ebenso sind umfassende
Produktkennzeichnungen und - zusätzlich zum Sportveranstaltungs-
Verbot - eine Reihe weiterer örtlicher Einschränkungen bei der
Verwendung pyrotechnischer Gegenstände vorgesehen. Bei Verstößen
gegen das Gesetz drohen Geldstrafen bis zu 10.000 € bzw.
Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen.

Im Sinne der Prävention sieht das Gesetz zudem die Übermittlung von
Personendaten an den Österreichischen Fußballbund und die
Österreichische Fußball-Bundesliga bei einer rechtskräftigen
Bestrafung wegen einer Übertretung des Pyrotechnik-Verbots in bzw. im
Umfeld von Fußballstadien und neuerlicher Tatbegehungsgefahr vor.
Auch die Weitergabe von Daten von Hooligans wird, einer mit dem
Gesetz mitbeschlossenen Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
zufolge, erlaubt. Damit soll die Verhängung von
Sportstättenbetretungsverboten erleichtert werden.

Angenommen wurde der Gesetzentwurf in der Fassung eines
Abänderungsantrags. Diesem zufolge wird das ursprünglich nur für
Fußballstadion vorgesehene Pyrotechnik-Verbot auf alle
Sportveranstaltungen ausgedehnt. Gleichzeitig wurde die Mindeststrafe
von 365 € gestrichen.

Darüber hinaus wurde mit dem Abänderungsantrag eine weitere Änderung
des Sicherheitspolizeigesetzes in das Gesetzespaket integriert. Sie
sieht die automatische Anfertigung und Speicherung eines Lichtbildes
bei der Aufnahme eines Häftlings vor, das bei der Entlassung des
Betroffenen wieder zu löschen ist.

Bei der Opposition stieß das neue Pyrotechnikgesetz auf heftige
Kritik. Vor allem BZÖ und FPÖ kritisierten, dass die
Regierungsparteien mit dem Entwurf "unnötig scharf in die Fankultur
eingreifen", wie Abgeordneter Peter Westenthaler (B) formulierte. Er
sieht keine Notwendigkeit, bengalische Feuer und ähnliche
pyrotechnische Gegenstände aus Stadien vollständig zu verbannen, und
plädierte dafür, das Zünden solcher Pyrotechnik-Artikel in geordneter
Form zu erlauben. Er verwies dabei auf ähnliche Regelungen in Italien
und Spanien. Abgeordneter Werner Herbert (F) äußerte sich darüber
hinaus kritisch zur Weitergabe von Personendaten an den ÖFB.

Auch die Grünen lehnten den Gesetzentwurf ab. Abgeordneter Albert
Steinhauser (G) stieß sich etwa an der Bestimmung, dass
Feuerwerkskörper und bengalische Feuer seitens des Veranstalters nur
bei Sportveranstaltungen mit "feierlichem Anlass" gezündet werden
dürften. Er fürchtet, dass damit die Stadionatmosphäre bei
herkömmlichen Fußballspielen leiden werde. Außerdem wertete er die
Untersuchungsbefugnis gegenüber BesucherInnen von
Sportveranstaltungen durch die Polizei als unverhältnismäßig.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) kritisierte, dass durch das neue
Pyrotechnik-Gesetz das Schießen mit Vorderladerkanonen bzw.
Böllerstutzen mit Vorderladern von Seiten der Traditions- und
Schützenvereine de facto nicht mehr möglich sein werde.

Abgeordneter Johann Maier (S) bedauerte, dass auf Basis von EU-
Vorgaben als Verkehrszeichen für pyrotechnische Artikel das CE-
Zeichen definiert sei. Seiner Ansicht nach reicht dieses nicht aus,
um die Unbedenklichkeit eines Produkts zu garantieren. Gerade bei
Produkten aus dem asiatischen Raum gebe es immer wieder Fälschungen,
skizzierte er und erwartet ähnliche Probleme wie bei Kinderspielzeug.

Verteidigt wurde von Maier die Verschärfung des Pyrotechnik-Verbots
bei Sportveranstaltungen. Es komme immer wieder zu Verletzungen,
meinte er. Besonders im Jahr 2008 seien die Anzeigen nach dem
Pyrotechnik-Gesetz weiter gestiegen. Als ungelöste Probleme sieht
Maier die Zündung selbstgebastelter Böller und den Import von
Produkten etwa aus Tschechien und der Slowakei.

Innenministerin Maria Fekter machte geltend, dass einigen Einwänden
gegen das Gesetz mit dem Abänderungsantrag Rechnung getragen worden
sei. Gleichzeitig sagte sie zu, die Formulierung der Ausnahmeregelung
bis zur Abstimmung des Entwurfs im Nationalrat nochmals zu
überprüfen. In Bezug auf Kanonen von Schützenvereinen ändert sich
Fekter zufolge in der Rechtslage nichts. (Fortsetzung Innenausschuss)

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