Wien (OTS) - Bundeskanzler Werner Faymann stellt erneut klar, dass
eine Zugangsregelung, wie sie für Fachhochschulen besteht, kein
Vorbild für weitere Regelungen darstellt.
Gefordert sind sowohl mehr finanzielle Mittel als auch der Dialog mit
Vertretern der Studierenden, zu dem Wissenschaftsminister Johannes
Hahn beauftragt wurde.
Bundeskanzler Werner Faymann hat darauf hingewiesen, dass es
bestehende Zugangsregelungen gibt, die eigens auf die jeweilige
Bildungseinrichtung ausgerichtet sind. Keinesfalls in Frage kommen,
so der Bundeskanzler, Studiengebühren an Universitäten.
Wie gestern im Ministerrat betont, sind die bei Universitäten laut
Gesetzt anzuwendenden Regulierungen u.a. die Studieneingangsphasen,
die es so rasch wie möglich umzusetzen gilt, und der sogenannte
"Notfallsparagraph" (§ 124b, UG).
Rückfragehinweis:
Pressesprecherin des Bundeskanzlers
Mag. Angelika Feigl
Tel.: (01) 531 15 - 2758, 0664/842 80 80
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0149 2009-11-04/11:50
041150 Nov 09
NBU0003 0139