• 03.11.2009, 18:20:46
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Stöger: Österreich ist bezüglich Schweinegrippe gut aufgestellt Umfangreiche Tagesordnung im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) - Heute Nachmittag fand eine Sitzung des
Gesundheitsausschusses statt, in der eine umfangreiche Tagesordnung
behandelt wurde. Eingangs nahm der zuständige Bundesminister Alois
Stöger auch zur aktuellen Influenza-Pandemie Stellung und meinte,
dass Österreich sehr gut aufgestellt sei. Es ist für die gesamte
Bevölkerung vorgesorgt. Es gebe keinen Grund für eine Panik, die neue
Grippe werde aber sehr ernst genommen, unterstrich er.

Einstimmig angenommen wurden zwei Regierungsvorlagen, die einerseits
die Anpassung der Regelungen für die Pflegehilfe an die Erfordernisse
des Berufsalltags und andererseits Klarstellungen im Kranken- und
Kuranstaltengesetz zum Inhalt hatten. Weiters befassten sich die
Ausschussmitglieder mit zahlreichen Anträgen der Opposition, die
unter anderem die Durchführung einer Machbarkeitsstudie über ein Case
Management (FPÖ), die sozial gerechte Staffelung der Selbstbehalte
(FPÖ), die Abschaffung der Krankenhaus-Selbstbehalte für Kinder
(BZÖ), die Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (FPÖ und
BZÖ), die Pränataldiagnostik (FPÖ und BZÖ), Gesundheitsprogramme
(Grüne und BZÖ), eine österreichweite Arzneimittel-Hotline für Blinde
(FPÖ), die Verbesserung des Tierschutzes in verschiedenen Bereichen
sowie die Entschädigung von Contergan-Opfern (BZÖ und Grüne)
zum Inhalt hatten.

Bundesminister Alois Stöger informierte darüber, dass die neue
Grippe, die schon zu zahlreichen Todesfällen in Europa geführt habe,
vor allem jüngere Menschen betreffe und Personen, die vorher nicht
krank waren. Per 1.11.2009 wurden in Österreich 528 Fälle
registriert, wobei die Zahl in letzter Zeit deutlich zugenommen habe.
Auffällig sei, dass vor allem jüngere Männer zwischen 19 und 29
Jahren sowie zwischen 30 und 39 Jahren betroffen sind. Es wurden
bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt, führte der Ressortchef weiter
aus, etwa die Finanzierung der Impfaktion, die Bereitstellung von
Impfstoffen für die gesamte Bevölkerung, die Verteilung von
Informationsmaterial sowie die Bereitstellung von Pandemie-
Schutzmasken. Für die ab 8. November beginnende Impfaktion kommen
zunächst die Risikogruppen in Frage, also Personen ab dem 6.
Lebensmonat mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangere (ab der 15.
Schwangerschaftswoche) und Betreuungspersonen von Kindern mit
Grunderkrankungen. Grundsätzlich könne sich jedoch jeder
Österreicher, der sich vor der neuen Influenza des Typs A/H1N1
("Schweinegrippe") schützen will, impfen lassen.

Neue gesetzliche Vorschriften für die Pflegehilfe

Ziel der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
(GuKG-Novelle 2009) ist die Anpassung der Regelung über die Aufsicht
für die Pflegehilfe an die Erfordernisse des Pflegealltags sowie die
Festschreibung einer quantifizierten Fortbildungsverpflichtung auch
für die Pflegehilfe. Die Regierungsvorlage soll vor allem eine
gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Tätigkeiten der
Pflegehilfe im Einzelfall mit begleitender, in regelmäßigen
Intervallen auszuübender Kontrolle bei Vorliegen bestimmter
Rahmenbedingungen schaffen. Weiters werden einige sich aus der
Vollziehung ergebende Probleme im Bereich der Sonderausbildungen
einer Lösung zugeführt. Schließlich erfolgen Anpassungen an das
Gemeinschaftsrecht sowie einige sprachliche und legistische
Klarstellungen und Bereinigungen.

Durch einen S-V-Abänderungsantrag wird die Möglichkeit geschaffen,
dass Betreuungskräfte im Behindertenbereich (insbesondere im Bereich
des betreuten Wohnens), die keine gesamte Ausbildung in einem
Sozialbetreuungsberuf absolviert haben, unter bestimmten
Voraussetzungen (Absolvierung eines entsprechenden Ausbildungsmoduls)
unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung durchführen
können. - Die Novelle, die von allen Fraktionen positiv bewertet
wurde, wurde in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig
angenommen.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) trat dafür ein, einen Lehrberuf für
den Pflegebereich einzuführen wie dies bereits in der Schweiz der
Fall ist. Abgeordnete Ursula Haubner (B) vermisste ein Gesamtkonzept
für die Pflege.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) wies darauf hin, dass die Mortalität
bei der Schweinegrippe unter jener der normalen Influenza liege.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) wies darauf hin, dass im Internet
unzählige Gerüchte bezüglich der Schweinegrippe (z.B. hinsichtlich
der Rolle der Pharmaindustrie) im Umlauf sind, denen das Ministerium
entschieden entgegentreten müsste.

Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten

Durch eine einstimmig beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über
Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) kommt es zu verschiedenen
Anpassungen und Klarstellungen, beispielsweise im Zusammenhang mit
dem derzeitigen "Arztbrief", mit der berufsrechtlichen Trennung der
Ärzte und Zahnärzte und der Berücksichtigung des neuen Sonderfaches
Kinder- und Jugendpsychiatrie. Weiters wird darauf hingewiesen, dass
auch die Beurteilung von Pflegestudien, neuen Pflegekonzepten und
Pflegemethoden sowie von angewandter medizinischer Forschung am
Menschen eine Aufgabe der Ethikkommission ist. In einem S-V-
Abänderungsantrag wird u.a. klargestellt, dass der Terminus
"angewandte medizinische Forschung" die Beurteilung nicht-
interventioneller Studien einschließt. Außerdem wird darauf
hingewiesen, dass im Hinblick auf die Mitglieder der
Ethikkommissionen gegebenenfalls auch andere Befangenheitsgründe zum
Tragen kommen.

Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt wurden noch drei
Oppositionsanträge behandelt: So wurde zunächst der
Gesundheitsminister von der FPÖ aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie
für die Realisierung eines flächendeckenden "Case Managements" im
österreichischen Gesundheitswesen in Auftrag zu geben. Durch ein
funktionierendes Entlassungsmanagement könnte für die koordinierte,
bedarfs- und bedürfnisorientierte Entlassung der Patienten gesorgt
werden.

Eine weitere Forderung der Freiheitlichen betraf die Umsetzung einer
sozial gerechten Staffelung der Selbstbehalte. Es gehe nicht an, dass
ein bestimmter Teil der Bevölkerung vom Zugang zu gesundheitlichen
Leistungen ausgeschlossen ist bzw. gezwungen wird, sich im Ausland
behandeln zu lassen, meinte F-Abgeordneter Andreas Karlsböck. Für
eine Abschaffung der Spitals-Selbstbehalte für Kinder bis 18 Jahre
trat wiederum BZÖ-Mandatar Wolfgang Spadiut ein.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) bezeichnete die Selbstbehalte as
"notwendiges Übel". Wenn man für die totale Abschaffung eintrete,
dann müsse man auch sagen, wie man das - gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten - finanzieren wolle. Auch Abgeordneter Robert
Lugar (B) hielt eine Abschaffung aller Selbstbehalte für nicht
sinnvoll, da man sich das nicht leisten könne. Abgeordneter Erwin
Kaipel (S) wies darauf hin, dass die SPÖ die Selbstbehalte nie als
vernünftiges Steuerungsinstrument angesehen hat. Eine generelle und
vernünftige Diskussion darüber halte er für sinnvoll.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) gab zu bedenken, dass bei der
Mitaufnahme von Eltern, deren Kinder im Spital liegen, erhebliche
Selbstbehalte anfallen, die sich nicht alle leisten können.
Erheblichen Handlungsbedarf sah er auch bezüglich der Rehab-
Einrichtungen von Kindern.

Abgeordneter Johann Hechtl (S) erachtete das bestehende Case
Management in Österreichs Spitälern für ausreichend und trat daher
für eine Ablehnung des entsprechenden FPÖ-Antrags ein.

Bundesminister Alois Stöger informierte darüber, dass in den
Ethikkommissionen Vertreter von neun Berufsgruppen sitzen, u.a.
Ärzte, Pharmazeuten sowie Vertreter des Pflegedienstes, von
Patienten- und von Behindertenorganisationen. Nicht richtig sei, dass
es gar keine Angebote bezüglich der Rehabilitation von Kindern gebe;
eine Ausweitung sei jedoch notwendig. Was die Selbstbehalte angeht,
so habe er bereits bei seinem Amtsantritt gesagt, dass er froh sei
über jeden Selbstbehalt, den man nicht mehr haben müsse. Generell
könne man jedoch sagen, dass Österreich zu den Ländern mit dem besten
Zugang hochwertigen Gesundheitsleistungen für alle Menschen gehöre.

Bei der Abstimmung wurde der F-Entschließungsantrag bezüglich der
Durchführung einer Machbarkeitsstudie über ein Case Management
abgelehnt; die beiden anderen Anträge wurden mit S-V-Mehrheit
vertagt.

FPÖ und BZÖ: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und Pränataldiagnostik

Für eine Wiedereinführung der finanziellen Zuwendungen für die
Erfüllung des Mutter-Kind-Passes und verpflichtende ärztliche
Vorschuluntersuchungen trat die FPÖ in einem Entschließungsantrag
ein. - Dieser Antrag wurde dem Familienausschuss zugewiesen.

Außerdem plädierten die freiheitlichen Mandatare für eine Ausweitung
der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr. Dadurch
bestünde nach Ansicht von F-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch-Jenewein
die Möglichkeit, dass Anzeichen von Kindesmisshandlungen früher
entdeckt werden. Um auf die Eltern auch einen gewissen Druck zur
Durchführung solcher Untersuchungen auszuüben, sollte bei
Nichtdurchführung solcher Untersuchungen die Familienbeihilfe
reduziert werden.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) räumte ein, dass man sehr wohl über
eine Ausweitung der Untersuchungen diskutieren könne. Die Androhung
von Sanktionen sei aber völlig sinnlos, weil sich davon Personen, die
Kinder misshandeln, wohl kaum abschrecken lassen.

Vertagt wurde sodann ein Entschließungsantrag des BZÖ, in dem der
Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht, eine
Hebammenberatung und -betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-
Programms vorzusehen. 15 bis 20 % der Frauen hätten aufgrund von
psychosozialen Vorbelastungen, finanziellen, partnerschaftlichen oder
seelischen Krisen nicht die Chance, das Ereignis der Geburt als
beglückend erleben zu können, gibt Abgeordnete Ursula Haubner zu
bedenken. - Abgeordnete Renate Csörgits (S) befürwortete eine
Vertagung des Antrags, da bereits eine Mutter-Kind-Pass-Kommission im
Ministerium eingerichtet wurde, die zurzeit die bisherigen Leistungen
evaluiert und über eine Weiterentwicklung berät. Abgeordneter Kurt
Grünewald unterstützte den BZÖ-Antrag, da Hebammen eine sehr wichtige
Rolle bei der Geburtsvorbereitung spielen.

Bundesminister Alois Stöger bezeichnete das Mutter-Kind-Pass-Programm
als eine sehr wichtige und zentrale Maßnahme im Rahmen der
Schwangerenbetreuung, die einen maßgeblichen Beitrag zur Reduktion
der Kindersterblichkeit geleistet hat. Er habe bereits eine Studie in
Auftrag gegeben, die die Wirksamkeit des Mutter-Kind-Pass-Programms
untersuchen soll und deren Ergebnisse in die Weiterentwicklung des
Angebots einbezogen werden. Konkrete Ergebnisse werden in etwa einem
halben Jahr vorliegen, kündigte er an.

Abgelehnt wurden schließlich zwei Entschließungsanträge des BZÖ sowie
der Freiheitlichen. Die BZÖ-Abgeordneten Wolfgang Spadiut und Ursula
Haubner sprachen sich für die Aufnahme des so genannten "Combined
Tests" in das - unentgeltliche - Untersuchungsprogramm des Mutter-
Kind-Passes aus. Ihrer Meinung nach stelle der "Combined-Test" das
derzeit genaueste Verfahren (im frühestmöglichen Stadium der 11.
Schwangerschaftswoche) dar, um Hinweise auf Fehlbildungen bei den
chromosomalen Erbanlagen eines Fetus zu bekommen. Ebenfalls keine
Zustimmung fand die Forderung der Freiheitlichen, klare Regelungen
für die pränatal-diagnostische Schwangerenbetreuung nach dem neuesten
Wissensstand zu schaffen. Der Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-
Jenewein (F) war es vor allem ein Anliegen, eine verpflichtende
Beratung vor der Durchführung solcher Untersuchungen vorzuschreiben,
die u.a. auch darüber informiert, dass bei ethischen Vorbehalten die
Untersuchung abgelehnt werden kann. - Auch Abgeordnete Sabine
Oberhauser (S) wies darauf hin, dass die Mutter-Kind-Pass-Kommission
bereits ihre Tätigkeit aufgenommen hat und die Ergebnisse abgewartet
werden sollten. Sie war jedoch überzeugt, dass es zu einer Ausweitung
des Leistungsangebots kommen würde. Ablehnend äußerte sie sich
hinsichtlich der Einführung eines generellen Combined Test-
Screenings, zumal dieses Verfahren eine Fehlerrate von 10 % bis 15 %
aufweise und die Frauen nur verunsichern würde.

Konsens über Arzneimittel-Hotline für Blinde

Eine Initiative der FPÖ, in der Abgeordneter Norbert Hofer auf die
Probleme von Blinden mit Beipacktexten von Arzneimitteln aufmerksam
machte, war Ausgangspunkt für eine Fünfparteien-Einigung über die
österreichweite Schaffung einer Arzneimittel-Hotline für Blinde. Der
Gesundheitsminister wird demnach aufgefordert, mit der
Apothekerkammer und dem Verband der Blinden und Sehschwachen in
diesbezügliche Gespräche einzutreten.

Kein Erfolg für weitere Oppositionsanträge

Nicht durchsetzen konnte sich Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G)
mit seinem Antrag betreffend die Erstellung eines Aktionsplans für
gesunde Ernährung und Bewegung, der mehrheitlich abgelehnt wurde.
Gesundheitsminister Alois Stöger kündigte in diesem Zusammenhang aber
die Vorlage eines Nationalen Aktionsplans Ernährung für Jänner 2010
an, der die Wechselwirkung von Gesundheit und Ernährung besonders
berücksichtigen werde und zudem von dem Motto getragen sein soll,
dass die gesündere Wahl die leichtere Wahl bei der Ernährung zu sein
habe.

Das Thema gesunde Ernährung wurde auch vom Abgeordneten Robert Lugar
aufgegriffen, der auf das Problem des Übergewichts bei Kindern
hinwies und vor allem die Eltern in die Pflicht nehmen wollte. Mit
der Initiative seiner Fraktion betreffend Schulgesundheitsprogramm
wird sich der Unterrichtsausschuss auseinandersetzen.

Vertagt wurde hingegen ein Entschließungsantrag des Abgeordneten Kurt
Grünewald (G) betreffend Schaffung eines Gesundheitsförderungs- und
Präventionsgesetzes. Der Minister erinnerte daran, dass ein
entsprechendes Gesetz derzeit in Ausarbeitung sei.

Keine Entscheidung traf der Ausschuss hinsichtlich eines Antrags der
Grünen betreffend Schaffung eines Unterstützungs-Fonds für Contergan-
Geschädigte und einer BZÖ-Initiative auf Entschädigung für Contergan-
Opfer. Minister Alois Stöger erinnerte an laufende Gespräche mit den
betroffenen Firmen über die Zahlung einer Entschädigung und meinte,
errechne mit einem Ergebnis noch in diesem Jahr. Beide Initiativen
wurden daraufhin mehrheitlich vertagt.

Vertagt wurden schließlich auch Anträge der Abgeordneten Christiane
Brunner (G) betreffend Verbesserung der EU-Tierschutzstandards bzw.
betreffend Maßnahmen zum Schutz von Tieren beim Transport, ein
Vorstoß des Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B) auf Verstärkung der
Kontrollen der Tiertransporte und Verschärfung der Strafen für
illegale Tiertransporte sowie eine Initiative der FPÖ hinsichtlich
Verbesserung der Haltungsbedingungen für Welpen in Tierhandlungen.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) verwies auf entsprechende
Verhandlungen, betonte aber mit Nachdruck, das österreichische
Tiertransportgesetz habe sich bewährt, die Zusammenarbeit mit der
Polizei funktioniere, die Strafen würden ausreichen. Weitere
Verschärfungen würden nur zur Umlenkung der Transporte über das
Ausland führen, wo es weniger strenge Vorschriften gibt.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) verwies hinsichtlich des Welpenhandels
auf bestehende Regelungen und sprach das Problem der Praktikabilität
dieser Vorschriften an. (Schluss)

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