- 01.11.2009, 13:45:54
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Vorsichtiges Ja zum Entwurf des Partnerschaftsgesetzes
Präsident des Katholischen Familienverbandes, Clemens Steindl: "Die Unterschiedlichkeit der Rechtsinstitute von Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft kommt klar zum Ausdruck" - "Nur durch die Verbindung von Mann und Frau kann neues Leben hervorgebracht werden"
Wien, 01.11.2009 (KAP) Als eine Lösung, die dem hohen Stellenwert
der Ehe zwischen Man und Frau Rechnung trägt und eine
Diskriminierung anderer Formen des Zusammenlebens vermeidet,
bezeichnete der Präsident des Katholischen Familienverbands
Österreichs (KFÖ), Clemens Steindl, am Sonntag den jetzt
vorliegenden Ministerialentwurf eines Partnerschaftsgesetzes. Weil
die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht am selben Ort
eingetragen werden können, an dem die Ehen geschlossen werden, komme
im Entwurf klar die Unterschiedlichkeit beider Rechtsinstitute zum
Ausdruck, sagte Steindl. Die Ehe von Mann und Frau und die
gleichgeschlechtliche Partnerschaft könnten niemals dasselbe sein,
"weder dann, wenn sie begründet werden, noch in ihren Konsequenzen
für das Zusammenleben danach". Denn einzig die Familie, in der
mindestens zwei Generationen mit unterschiedlichen Geschlechtern
zusammenleben, sichere die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft".
Wörtlich betonte Steindl: "Nur durch die Verbindung von Mann und
Frau kann neues Leben hervorgebracht werden".
Es sei - so der KFÖ-Präsident - nun abzuwarten, wie im Einzelnen die
eingetragene Partnerschaft noch geregelt wird. Erst danach werde der
KFÖ als größte familienpolitische Organisation des Landes eine
abschließende Stellungnahme abgeben.
Zur Kritik von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hossek am
Ministerialentwurf meinte Steindl, dass der Entwurf "mit gutem Grund
keine Pseudotrauungen auf Standesämtern vorsieht". Die Idee, mit
Hilfe von Sondergenehmigungen der Landeshauptleute doch noch der
gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einen eheähnlichen Status
einzuräumen, bezeichnete er als "unnötiges und unwürdiges
Polittheater".
Der Kritik der "Grünen", denen die Angleichung homosexueller
Partnerschaften an die Ehe im Ministerialentwurf nicht weit genug
geht, hielt Steindl entgegen, dass sie einen "ganz einseitigen
Gleichheits- und Gerechtigkeitsbegriff verwenden, der auch
Ungleiches noch gleich behandeln will". Er erinnerte daran, dass
seit der Antike der Rechtsgrundsatz gelte, wonach gerecht ist,
Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.
(forts mgl)
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