Wien (OTS) -
- Eingriff in weltberühmte Marke von Pfizer zur Nutzung der
Bekanntheit
- Oberlandesgericht Wien und Oberster Gerichtshof sind der
begründeten Rechtsansicht von Pfizer gefolgt
- Pfizer sieht sich in seiner Ansicht durch die Entscheidung des OGH
zum Schutz der Marken bestärkt
Pfizer Inc. konnte sich erfolgreich in einem österreichischen Markenrechtsverletzungsverfahren zu seiner berühmten Marke VIAGRA durchsetzen. Pfizer machte geltend, dass die Bezeichnung "STYRIAGRA" für den Vertrieb von blau gefärbten Kürbiskernen die Markenschutzrechte für seine Wortmarke VIAGRA verletze. Nach dieser klaren Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hängt die Beendigung des Verfahrens vom Einlenken des Beklagten ab. Pfizer hat bereits zu Beginn des Verfahrens vor rund 1 1/2 Jahren erklärt, kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu haben. Mag. Claudia Handl, Unternehmenssprecherin von Pfizer in Österreich dazu: "Es geht um den Schutz unserer bekannten Marke VIAGRA. Durch die Markenanmeldung und den Eingriff wurde Pfizer zum Handeln gezwungen, egal ob es sich dabei um eine Einzelperson handelt oder einen anderen Großkonzern." Nachdem der Beklagte eine außergerichtliche Aufforderung der Rechtsvertreter zurückwies, war Pfizer gezwungen, gegen den Eingriff in die Markenschutzrechte vorzugehen. Im nunmehr beendeten Provisorialverfahren entschied bereits das Oberlandesgericht Wien, dass ein Eingriff in die berühmte Marke von Pfizer vorliegt. Der Beklagte bekämpfte diese Entscheidung erneut und brachte das Argument vor, es handle sich bloß um eine "Markenparodie". Der OGH schloss sich dieser Argumentation nicht an. In seiner Urteilsbegründung hielt der OGH folgende Punkte fest:
- VIAGRA ist eine überragend bekannte Marke.
- Die Zeichen sind einander so ähnlich, dass ein
Durchschnittsverbraucher jedenfalls eine Verbindung herstellt
und "Styriagra" als Anspielung auf die bekannte Marke VIAGRA
versteht.
- Der Beklagte nutzt die hohe Bekanntheit der Marke VIAGRA aus, um
Interesse auf sein eigenes Produkt zu lenken.
- Schließlich klärt der OGH auch den zentralen Punkt: Eine
Markenparodie/Markensatire kann einen Eingriff nicht
entschuldigen, wenn die Nutzung der Marke bei realistischer
Betrachtung in erster Linie dazu dient, deren Bekanntheit
auszunutzen.
Pfizer Corporation Austria GmbH
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