• 23.10.2009, 11:08:46
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  • OTS0124 OTW0124

Lebenshilfe fordert nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Lebenshilfe-Präsident Weber: Bundes- und Landesgesetze müssen der Konvention rascher angepasst werden

Wien (OTS) - "Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung und
die Länder die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen so zögerlich umsetzen", kritisiert
Lebenshilfe-Präsident Germain Weber. Die neue UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich seit ihrer Einführung
kaum auf deren Lebensrealität ausgewirkt. Die Lebenshilfe Österreich
fordert jetzt, die Umsetzung stärker voranzutreiben und bis Ende 2010
einen nationalen Aktionsplan zur Anpassung der Bundes- und
Landesgesetze an die Konvention auszuarbeiten.

Am 26.Oktober 2009 ist die UN-Konvention ein Jahr in Kraft. Sie
verpflichtet Österreich zur Gewährleistung der vollen Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft und zur selbständigen
Lebensführung. Um Menschen mit Behinderungen Zugang zu allen
Menschenrechten zu garantieren (Artikel 1 und 2 UN-Konvention),
müssen die österreichischen Bundes- und Landesgesetze entsprechend
angepasst werden.

"Die Bürger- und Menschenrechte von behinderten Menschen haben
zwar einen höheren Stellenwert bekommen, ihre Situation hat sich
jedoch noch nicht wesentlich verändert: Die Umsetzung der
UN-Konvention verläuft lasch und ist in vielen Bereichen äußerst
lückenhaft", resümiert Lebenshilfe-Präsident Germain Weber. Als
größtes Manko bezeichnet er die mangelnde Einbindung der
Interessenverbände in Gesetzgebungsprozesse, wie es in den jüngsten
Budgetbegeleitgesetzen oder der 15-A Vereinbarung zum verpflichtenden
Kindergartenjahr der Fall war. "Die Konvention geht über die
Möglichkeit zur Stellungnahme weit hinaus: Die Interessenvertreter
der behinderten Menschen müssen aktiv bei der Entwicklung von
Gesetzen einbezogen werden! Was eigentlich selbstverständlich sein
sollte, müssen wir ständig mit Nachdruck reklamieren", so Weber.

Besonders dringend ist für die Lebenshilfe die Einbindung von
Menschen mit intellektueller Behinderung in Werkstätten in die
gesetzliche Unfallversicherung und in die Versicherungsleistungen für
Rehabilitation. Ihr derzeitiger Ausschluss von der gesetzlichen
Unfallversicherung hat für sie erhebliche Benachteiligungen zur Folge
und ist ein klarer Diskriminierungstatbestand.

Die im Regierungsprogramm versprochene Prüfung eines
"chancengleichen und nachhaltigern Zugang zu
sozialversicherungsrechtlich abgesicherten
Beschäftigungsverhältnissen sowie Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten
einer eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von
Menschen in der Beschäftigungstherapie" ist noch nicht umgesetzt.
"Wir fordern daher die Bundesregierung und die Landesregierungen auf,
wie von Minister Hundstorfer versprochen, rasch eine entsprechende
Arbeitsgruppe zu bilden, bei der auch VertreterInnen der
Behindertenverbände beteiligt sind", betont Weber.

Die UN-Konvention ist das erste internationale
Völkerrechtsdokument, das genau vorschreibt, wie Menschen mit
Behinderungen alle Menschenrechte gleichberechtigt ausüben können.
Mit der Ratifizierung hat sich Österreich dazu verpflichtet, die
Inhalte der UN-Konvention umzusetzen und die österreichischen Bundes-
und Landesgesetze in Einklang mit der UN-Konvention zu bringen. Dies
betrifft viele Bereiche: Barrierefreien Zugang zum Recht (Artikel 12
und 13), Schulbildung bis zum Ende der Sekundarstufe 2 (Artikel 24),
volle Teilhabe am Gemeindeleben und Wahl- bzw. Entscheidungsfreiheit
für Wohn- und Arbeitsformen (Artikel 19). Auch das
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz entspricht nicht den
Anforderungen der Konvention: Es ist lediglich ein
Antidiskriminierungsgesetz und enthält keine Bestimmungen zur
Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe.

"Die Wege zur vollständigen Barrierefreiheit für Menschen mit
Behinderungen sind holprig. Zur Schließung der Lücken braucht es bis
2010 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention.
Dabei sollen behinderte Menschen als Experten und Expertinnen in
eigener Sache mitarbeiten", erklärt Weber abschließend.

Rückfragehinweis:
Mag. (FH) Eva Schrammel, Lebenshilfe Österreich
mailto:[email protected]
Tel. 01 812 26 42 79, Mobil 0664/88431996

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