• 22.10.2009, 17:11:59
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  • OTS0326 OTW0326

VKI: Chancen auf Sammelklage intakt

Warten auf schriftliche Entscheidung des Gerichtes. AWD setzt weiter auf Flucht aus der Verantwortung.

Wien (OTS/VKI) - Das Handelsgericht Wien hat heute in der
Verhandlung noch keine Entscheidung über den Antrag des AWD gefällt,
die Sammelklage des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) als
unzulässig zurückzuweisen. Die Entscheidung wird in den nächsten
Wochen schriftlich ergehen. Die Chancen auf Zulassung der Sammelklage
sind jedenfalls völlig intakt.

Die Sammelklage ist prozessökonomisch naheliegend. Nur wenn ein
Richter die gleichlautenden Beschwerden einer Vielzahl von AWD-Kunden
hört, wenn ein Sachverständiger untersucht, ob die Immofinanz-Aktie
als "sicher" oder gar "mündelsicher" gelten konnte und wenn ehemalige
Ex-AWD-Berater als Zeugen aussagen, kann der Vorwurf der
systematischen Fehlberatung geklärt werden. Würde man 2.500
Einzelverfahren führen, dann müssten die Zeugen 2.500 mal aussagen
und in 2.500 Fällen Gutachten erstellt werden. Das ist in keiner
Weise prozessökonomisch. Dazu kommt, dass Einzelverfahren mindestens
fünfmal so teuer wären, als eine Sammelklage. 2.500 Einzelverfahren
sind nicht finanzierbar.

Diese Umstände vor Augen liegt auf der Hand, weshalb sich der AWD
gegen die Sammelklage als Klagsform massiv zur Wehr setzt. Es geht
dem AWD gerade nicht um die Klärung der erhobenen Vorwürfe. Der AWD
setzt vielmehr darauf, dass Einzelklagen mangels Finanzierung nicht
geführt werden und er sich aus der Verantwortung stehlen kann.

Die vom AWD monierten Klagsänderungen zeigen die Seriosität der
Sammelklagen-Aktion des VKI auf. Dort, wo der AWD zu Recht Einwände
erhebt und der VKI bislang falsch informiert worden war, wird dies
sofort geändert. Die Änderungen haben allerdings nur zwei Prozent der
Kläger betroffen und am Klagebegehren kaum etwas geändert. Statt
bislang rund zwei Millionen Euro beträgt der Streitwert nunmehr rund
1,9 Millionen Euro. Natürlich hat der VKI auch den gestiegenen Kurs
der Immofinanz-Aktien berücksichtigt. Dennoch bleibt es bei allen -
nunmehr 117 - vertretenen Ansprüchen dabei, dass neben dem Erwerb des
falschen Produktes auch weiterhin ein erheblicher Vermögensschaden
vorliegt.

Der AWD hat sich in den Gesprächen mit dem VKI und so auch in der
heutigen Verhandlung einer vergleichsweisen Bereinigung verschlossen.
Weder wurde - wie bereits im Jahr 2004 - eine Rahmenvereinbarung zum
Schadenersatz als Verhandlungsgrundlage akzeptiert, noch ist der AWD
bereit, die Vorwürfe musterhaft bei Gericht zu klären und für den
Rest der Fälle einen Verjährungsverzicht zu erklären. "Der AWD
befindet sich nach wie vor auf der Flucht in die Verjährung",
resümiert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wir
sind nach wie vor zu sofortigen Vergleichsverhandlungen bereit, sind
aber nicht bereit, den AWD zum Richter über die eigene systematische
Fehlberatung zu machen."

Alle Informationen zur Sammelklagen-Aktion des VKI gegen den AWD
finden Sie auf www.verbraucherrecht.at

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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