LR Ragger: Fehler in der Mindestsicherung korrigieren
Chancengleichheitsgesetz für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Klagenfurt (LPD) - Die Kärntner Mindestsicherung verfehlt derzeit
zwei Ziele: Sie ist zu unklar formuliert, sodass es in Villach
zehnmal mehr Dauerempfänger gibt als in Klagenfurt. Und sie wird von
vielen, darunter vielen Ausländern als Dauerbezug betrachtet, obwohl
sie eine kurz- und mittelfristige Hilfe zurück in den Arbeitsmarkt
sein sollte. Diese beiden Umstände verursachen auch eine
Kostenexplosion. Von zwölf Millionen Euro im Vorjahr stieg die
Mindestsicherung heuer auf 17 Millionen Euro. Daher betrachtet
Sozialreferent Landesrat Christian Ragger Änderungen für
unumgänglich. In der heutigen Regierungssitzung berichtete der
Landesrat über die Schwerpunkte der Gesetzesänderung.
So werde es zum Beispiel keine Doppelleistungen, wie die
Wohnbedarfsbeihilfe und die Mietbeihilfe, geben. Der Zugang von
Ausländern zur Mindestsicherung wird beschränkt, indem die Wartezeit
von vier auf zwölf Monate, wie sie auch in der Steiermark gilt,
erhöht wird. Die Betroffenen bleiben dann länger in der
Grundversorgung.
Weiters werde der volle Bezug der Mindestsicherung von der
Bereitschaft zur Integration abhängig gemacht. Weiters seien derzeit
die Zahlungen an mehrköpfige Familien so hoch, dass es sich für viele
gar nicht mehr lohnt, sich um eine Arbeit zu bemühen, erklärte
Ragger.
Hier kündigte Ragger ebenfalls Adaptierungen an, wobei sich die neue
Kärntner Regelung an der geplanten bundeseinheitlichen
Mindestsicherung orientiert. Ragger stellte auch eines klar: "Jede
Kärntnerin und jeder Kärntner, die oder der in eine schwierige
Situation gerät und die Mindestsicherung benötigt, wird diese auch in
Hinkunft bekommen". Die jetzigen Normen seien jedenfalls unpräzise
formuliert. So gab es Ende September in der Stadt Villach 1.590
Berechtigte für eine Dauerunterstützung. In Klagenfurt waren es nur
160.
Als wesentlichen Fortschritt sieht Ragger den Plan, dass
beeinträchtigte Menschen nicht mehr auf die Mindestsicherung
verwiesen werden. Die Ansprüche von behinderten Menschen werden im
Chancengleichheitsgesetz festgelegt, das der Sozialreferent noch
heuer parallel zum neuen Mindestsicherungsgesetz der Landesregierung
und dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen wird.
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