• 08.10.2009, 12:11:40
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  • OTS0143 OTW0143

Keine UVP-Pflicht für Hochwasserschutz an der Ill

LR Egger: Keine ausufernde Umwelt-Bürokratie

Bregenz (OTS/VLK) - Im neuen UVP-Gesetz wird dem Vorarlberger Weg,
Umwelt-Bürokratie nicht über den Schutz von Leib und Leben der
Menschen zu stellen, weitgehend Rechnung getragen, berichtet
Wasserlandesrat Dieter Egger. Profitieren werde davon auch das
Hochwasserschutzprojekt an der Ill zwischen Frastanz und Nenzing, für
das kein UVP-Verfahren mehr erforderlich ist.

"Das UVP-Gesetz bedeutet für den Hochwasserschutz enormen
Bürokratieaufwand mit beschränktem ökologischem Mehrwert", so
Landesrat Egger. Deshalb habe Vorarlberg für die Novelle
Vereinfachungen statt überschießender Regelungen gefordert und konnte
sich dabei in wichtigen Punkten durchsetzen.

Für den Hochwasserschutz an der Ill zwischen Frastanz und Nenzing
werden kommendes Jahr die Behördenverfahren beantragt. Der Wegfall
des UVP-Verfahrens bringt hier eine wesentliche Vereinfachung und
Beschleunigung der Verfahren. Umwelt-Bürokratie darf kein Hindernis
für den Schutz unserer Siedlungs- und Wirtschaftsräume sein, so Egger
abschließend.

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