• 05.10.2009, 12:48:07
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  • OTS0159 OTW0159

BMF: Bei Europäischen Umsatzsteuerrückerstattungssystem in Poleposition

Finanzministerium setzt einen weiteren konsequenten Schritt in Richtung E-Government und Verwaltungsvereinfachung.

Wien (OTS) - Die EU-Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, ab 1.
Jänner 2010 das neue EU-Verfahren (VAT-Refund = Value Added
Tax-Refund) zur automatisierten Umsatzsteuerrückvergütung
einzuführen. Österreich hat mit Ende September die Testphase als
erster Mitgliedstaat erfolgreich abgeschlossen. Damit ist Österreich
innerhalb der EU Vorreiter und schafft mit diesem System eine weitere
Entlastungsmaßnahme für die heimischen Unternehmen.

Das neue Verfahren stellt eine Prozessvereinfachung für Unternehmen
dar, mit der ab 2010 europaweit - über das elektronische Portal der
jeweiligen Finanzverwaltung - Anträge zur Umsatzsteuerrückerstattung
direkt an die anderen Mitgliedstaaten übermittelt werden können. Die
Entscheidungen werden anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg
übermittelt. Das entlastet einerseits den administrativen Aufwand
seitens der Unternehmen und spart andererseits Verwaltungskosten und
Zeit. Das Finanzministerium setzt damit einen weiteren konsequenten
Schritt in Richtung E-Government und Verwaltungsvereinfachung.

Anstatt ein neues und kostenintensives Stand-Alone System zu
entwickeln, setzt das Finanzministerium bereits vertraute und
erfolgreiche Systeme ein. So konnten die komplexen
VAT-Refund-Prozesse in FinanzOnline zur Direktbearbeitung und in das
Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System (MIAS) integriert
werden. Bis dato gab es kein vergleichbares Projekt mit einem so
umfassenden Schnittstellenservice in der zuständigen IT-Abteilung des
Finanzministeriums. Dennoch konnte diese Herausforderung in kurzer
Zeit, kostensparend gemeistert werden. Durch die Integrierung in
FinanzOnline entstehen darüber hinaus keine zusätzlichen
Schulungskosten für Unternehmen, da diese mit dem System bereits
bestens vertraut sind.

Mit diesem neuen Umsatzsteuerrückerstattungssystem hat das
Finanzministerium einen weiteren Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung
in Österreich geleistet und seine Vorreiterrolle beim E-Government
bestätigt. Dadurch profitieren sowohl die heimische Wirtschaft als
auch die Steuerzahler durch niedrigeren Verwaltungsaufwand und
Kosteneffizienz.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Finanzen
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 514 33 - 500 004

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