• 01.10.2009, 13:36:21
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Presseaussendung der B & C-Industriebeteiligungs GmbH zur PORR-Beteiligung

Wien (OTS) -

1.) Seit langem hatte die PORR AG eine Kapitalerhöhung geplant und
vergangene Woche erfolgreich mit einem Volumen von rund EUR 83 Mio.
platziert. Ebenso lange wissen die Mitglieder des PORR-Syndikats, B &
C, Ortner und die Wiener Städtische Versicherungs AG, dass sie bei
dieser Kapitalerhöhung mitziehen müssen. Dazu haben sich ursprünglich
auch alle drei Großaktionäre bekannt, und zwar uneingeschränkt.

2.) Ein, gemessen an der jeweiligen PORR-Beteiligung, starkes
Syndikat der Großaktionäre ist grundsätzlich im Interesse der PORR.

3.) Der Syndikatsvertrag sieht in allen Fragen Einstimmigkeit der
Syndikatspartner vor, was eine ausgeglichene Beteiligungsgröße der
einzelnen Partner erfordert. Als unterste Grenze wurden 10%
vereinbart. B & C hält nach der Kapitalerhöhung 38,7% am
stimmberechtigten Kapital, die Ortner-Gruppe 28,7% und die Wiener
Städtische 9,2%.

4.) Wenige Wochen vor der Durchführung der lang vorbereiteten
Kapitalerhöhung hat die Wiener Städtische zur Überraschung aller
plötzlich erklärt, weniger als die für die Aufrechterhaltung ihrer
10%igen PORR-Beteiligung notwendige Zahl junger Aktien zu zeichnen.
Die beiden anderen Syndikatspartner, B & C und Ortner, sind der
Meinung, dass damit der Syndikatsvertrag automatisch aufgelöst wird.
Da die Wiener Städtische auch ein Angebot zum Übertrag von Aktien aus
dem B & C-Bestand ausschlug und jetzt unter 10% an PORR hält, ist
das Syndikat aufgelöst.

5.) Die Übernahmekommission wurde von der durch Absinken der
Wiener Städtischen Versicherung unter die 10%-Grenze bewirkten
Auflösung in Kenntnis gesetzt. Gestützt auf das Übernahmerecht
erwartet die B & C, dass keine Angebotspflicht besteht.

6.) B & C hat mehrfach erklärt und bleibt dabei, dass sie keine
Mehrheit an der PORR erwerben will. Ein Verkauf von PORR-Aktien ist
ebenso wenig ein Thema für die B & C.

Rückfragehinweis:
SCHOLDAN & Comp.
Bernhard Grabmayr
Tel.: +43-1-513 23 88

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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