- 30.09.2009, 10:31:57
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Kinderrechte: Jungschar gehen Gesetzesentwürfe nicht weit genug
Wien, 30.09.2009 (KAP) Die Katholische Jungschar fordert eine
Ausweitung der beiden Gesetzesentwürfe von SPÖ und ÖVP zur
Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung. Die Entwürfe der
Regierungsparteien sind für den Bundesvorsitzenden der Katholischen
Jungschar, Stefan C. Leitner, zwar "zwei Schritte in die richtige
Richtung", die er auch unterstütze; das von der Jungschar
angestrebte Ziel einer kompromisslosen Umsetzung der UN-Konvention
für die Rechte des Kindes erfüllten beide Vorlagen aber offenbar
nicht.
Die Jungschar vermisst etwa einen allgemeinen Paragrafen zum Schutz
vor Diskriminierung für alle Kinder. Es sollte das gesamte
Kinderrechtepaket, nicht nur Teilbereiche davon, in den
Verfassungsrang gehoben werden, so Leitner: "Das Ziel der
Kinderrechtskonvention ist ein umfassendes, nämlich dass alle Kinder
und Jugendlichen die gleichen Chancen haben und den Schutz und die
Unterstützung bekommen müssen, die sie brauchen."
Der Beschluss der Kinderrechte im Verfassungsrang ist für die
Jungschar ein "längst überfälliger politischer Schritt", dem die
gelebte Umsetzung der Kinderrechte folgen müsse. "Wir als Erwachsene
tragen die Verantwortung, bei unseren Taten das Wohl aller Kinder zu
berücksichtigen und ihre Teilhabe an Entscheidungsprozessen zu
sichern", appellierte Leitner an die Öffentlichkeit und die Politik.
Familienstaatssekretärin Christine Marek hat diese Woche einen neuen
Entwurf in der Causa vorgelegt. Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek plädierte dafür, die beiden vorliegenden Entwürfe von
SPÖ und ÖVP abzugleichen und dann eilig zu einer Entscheidung zu
kommen.
Durch die Verankerung in der Verfassung sollen Kinderrechte
einklagbar werden. So könnte sich die Vertretung eines Kindes
beispielsweise ans Höchstgericht wenden, wenn Vereinbarungen im
Rahmen der gemeinsamen Obsorge von einem Elternteil nicht
eingehalten werden.
(ende)
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