• 30.09.2009, 10:25:00
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Hundstorfer: Konsumentenschutzgesetz war und ist ein Meilenstein für die VerbraucherInnen in Österreich

Wien (OTS/SK) - "Die letzten dreißig Jahre haben gezeigt, wie
wichtig der Konsumentenschutz für das tägliche Leben geworden ist.
Konsumentenschutz ist heute gesellschaftlich anerkannt und auch auf
Regierungsebene nicht mehr wegzudenken", erklärte
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer Dienstagabend bei einem
gemeinsamen Pressegespräch mit Peter Kolba vom Verein für
Konsumenteninformation anlässlich 30 Jahre Konsumentenschutzgesetz.
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Immer neue Verbraucherpraxen, Änderungen der
Vertriebsmöglichkeiten, Finanzkrise, neoliberale Wirtschaftspolitik
und immer neue Ideen von Firmen zeigten, dass VerbraucherInnen sehr
oft noch immer draufzahlen. Dies müsse durch das
Konsumentenschutzgesetz weiter eingedämmt und verhindert werden, so
der Konsumentenschutzminister. Der Schutz vor dem Kleingedruckten,
die Verbandsklage, das Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften, die
Gewährleistungspflicht des Unternehmers und
Verbraucherschutzbestimmungen bei über Internet oder Telefon
abgeschlossenen Verträgen - all das seien wichtige Teile im
Konsumentenschutzgesetz.

Ein weiterer wichtiger Schritt wäre die Novellierung des
Schuldenregulierungsverfahrens für Private, sprich Privatkonkurs, so
Hundstorfer. "Menschen brauchen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
eine Antwort auf ihre Probleme", so der Konsumentenschutzminister,
"Private dürfen nicht mit Exekutionen zugedeckt werden. Es muss den
Verschuldeten die Möglichkeit gegeben werden, den Zugang zum
Privatkonkurs zu erleichtern. Deshalb müssen wir die Änderungen in
dieser Sache rasch vorantreiben. "Weiters brauche es eine Etablierung
der Gruppenklage, die aus der jetzt gültigen Sammelklage entstehen
soll. Davon würden sowohl KlägerInnen als auch Beklagte profitieren.
"Aber auch in Sachen Verzugzinsproblematik muss etwas geschehen", so
Hundstorfer. Es könne nicht sein, dass geringe Schuldenaußenstände
überproportional mit Zinsen belastet werden. "Hier wollen wir uns an
dem deutschen Modell orientieren. Zinsen dürfen nur die Hälfte der
Hauptschuld erreichen."

"Dies sind die Themen, die wir aktuell behandeln und zu einem Ende
bringen wollen. Grundsätzlich haben wir beim Konsumentenschutz ein
höheres Niveau als in der EU. Die neu geplanten europäischen
Verbraucherschutzrichtlinien wären eine Verschlechterung für uns.
Deshalb sage ich Ja zu den europäischen Verbraucherrichtlinien als
nationale Mindestnorm, aber Nein zur Höchstnorm", so
Konsumentenschutzminister Hundstorfer abschließend. (Schluss) mw

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
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