OTS0265 / 29.09.2009 / 15:31 / Channel: Wirtschaft / Aussender: Österreichischer Biomasse-Verband
Stichworte: Energie / Gesetze / Recht / Strom / Umwelt


Neues Ökostromgesetz - besser als Status Quo!

Utl.: Kopetz begrüßt die neue Novelle zum Ökostromgesetz =


   Wien (OTS) - "Grundsätzlich ist das neue Ökostromgesetz positiv zu
bewerten. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz nach der Vorlage beim
Bundesrat wie geplant Mitte Oktober verlautbart wird. Nach ihrem
Inkrafttreten bildet die Ökostromnovelle die gesetzliche Grundlage
für Verordnungen zu Rohstoffzuschlägen und Einspeisetarifen. Ob das
Ökostromgesetz die dringend notwendigen und bis zuletzt
ausgebliebenen Neuinvestitionen initiieren kann, wird im Wesentlichen
von diesen Verordnungen abhängen", äußerte sich Heinz Kopetz,
Vorsitzender des Österreichischen Biomasse-Verbandes, zu dem Ende
September per Nationalratsbeschluss novellierten Ökostromgesetz. 
   "Um bestehenden Biogasanlage wirtschaftlich abzusichern, ist es
notwendig, eine Rohstoffzuschlags-Verordnung schnellstmöglich zu
verabschieden. Für künftige Investitionsentscheidungen ist der Erlass
einer neuen Tarifverordnung von enormer Bedeutung", ist Kopetz
überzeugt. Windkraftanlagen seien Beispielsweise nach ihrer
Fertigstellung nicht mit steigenden Rohstoffpreisen konfrontiert.
Hier könnten kostendeckenden Einspeisetarife direkt zu
Neuerrichtungen führen.
   Ein Investitionsschub in neue Anlagen auf Basis Biogas oder feste
Biomasse ist laut Kopetz nicht abzusehen, da die Novelle noch zu
viele Fragen unbeantwortet lässt. Die Erfahrungen der letzten Jahre
hätten gezeigt, dass auf Jahre fixierte Einspeisetarife größere
Steigerungen bei Rohstoffpreisen oder Instandhaltungskosten nicht
abdecken können und so für Investoren ein hohes Risiko darstellen.
"Ein rascher Ausbau der Stromerzeugung aus Biogas oder Biomasse ist
nur zu erwarten, wenn es zu einer gänzlichen Gesetzesneufassung unter
Berücksichtigung aller positiven und negativen Erfahrungen der
letzten Jahre kommt", stellte Kopetz fest. 
   "Dennoch ist die Novelle - als erster Schritt - für eine
Neuorientierung in der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie
ausdrücklich zu begrüßen. Das Regelwerk beinhaltet gute Ansätze, auch
wenn es dem Vergleich zum deutschen Ökostromgesetz noch nicht
standhält. Dieses Gesetz wird weder für die Einhaltung der
EU-Richtlinie von 34 Prozent bei erneuerbaren Energien, noch für die
Richtlinie von 78 Prozent erneuerbaren Stromanteil reichen,"
schränkte Kopetz ein.
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