- 29.09.2009, 15:08:14
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Kinderrechte und Kinder- und Jugendanwaltschaften stärken!
Verfassungsrechtliche Verankerung braucht auch Monitoring
Wien (OTS) - Die Kinder- und Jugendanwaltschaften
Österreichs/KiJA's freuen sich sehr, dass nun endlich Bewegung in
ihre langjährige Forderung "Kinderrechte in die Verfassung" gekommen
ist. Am 20. November jährt sich der 20. Jahrestag der Verabschiedung
der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen. Dies war
auch die Geburtsstunde der Kinder- und Jugendanwaltschaften, welche
in den neun österreichischen Bundesländern als weisungsfreie
Einrichtungen auf Basis dieser Konvention tätig sind. Eine
Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung
würde ein wichtiges gesellschaftliches Signal hinsichtlich des
Stellenwertes von Kindern und Jugendlichen bedeuten.
Die KiJA's Österreichs drängen daher zur Umsetzung dieses wichtigen
Schrittes und fordern begleitend dazu legislative Massnahmen, welche
die Einhaltung von Kinderrechten in Österreich gewährleisten.
So haben etwa die derzeit gesetzlich unzureichend gesicherte
Unabhängigkeit der KiJA´s und der fehlende Monitoringauftrag dazu
geführt, dass - für Österreich beschämend - die Vollmitgliedschaft in
der ENOC (European Network of Ombudsperson for children) aberkannt
worden ist. Durch ein eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz
in Verbindung mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der
Kinderrechte könnte diese mangelhafte Situation rasch behoben werden.
Ein diesbezüglicher gesetzlicher Vorschlag wurde von den Kinder- und
Jugendanwaltschaften im Zuge der Beratungen für ein neues
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgelegt.
"Die Errichtung unabhängiger, leicht zugänglicher und
vertrauenswürdiger Kinderrechte-Institutionen ist keine Frage des
guten Willens, sondern eine Verpflichtung, die die Staaten durch die
Ratifizierung der UN-Konvention eingegangen sind", betonen die
österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen. Sie verweisen einmal
mehr auf die Empfehlungen des Ausschusses der Vereinten Nationen zur
Umsetzung der Kinderrechtskonvention, welcher die Kinder- und
Jugendanwaltschaften als die geeignete Institution für dieses
Monitoringmandat sieht.
Die Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte Österreichs
Rückfragehinweis:
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Herr Dr. Anton Schmid
Tel: (++43-1) 70 77 000
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