• 29.09.2009, 12:54:55
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"Ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft"

Katholischer Familienverband Österreichs begrüßt Initiativen zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung - Auch Familienverträglichkeitsprüfung für Gesetze wäre wünschenswert

Wien, 29.09.2009 (KAP) Der Katholische Familienverband Österreichs
(KFÖ) begrüßt die Initiativen, die Kinderrechte in den
Verfassungsrang zu heben. "Kinderrechte in der Verfassung zu
verankern, bedeutet ein gesellschaftspolitisches Signal für eine
kinderfreundliche Gesellschaft", betonte der Präsident des
Katholischen Familienverbandes, Prof. Clemens Steidl, am Dienstag:
"Da sich Kinder nicht selbst schützen und verteidigen können, bedarf
es rechtlicher Maßnahmen zugunsten von Kindern und deren Familien".
Die UN-Kinderrechte-Konvention wurde vor genau 20 Jahren
beschlossen, Österreich ratifizierte die Konvention 1992.

"Die meisten Kinder wachsen in einem behüteten familiären Umfeld
auf, in dem sich engagierte Mütter und Väter sorgsam ihrer Kinder
annehmen", sagte der Präsident der größten Familienorganisation
Österreichs. Jedoch sei unübersehbar, dass eine zunehmende Anzahl
von Kindern erleben müsse, wie ihre Eltern unter wachsenden Druck
geraten. Die Verfassungsdiskussion über die Kinderrechte könne die
Wahrnehmung dieser Situation stärken.

Ein weiterer Schritt zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft wäre
es, jedes Gesetz einer Familienverträglichkeitsprüfung zu
unterziehen, betonte Prof. Steindl. Alle Gesetze und administrativen
Maßnahmen sollten auf ihre Familien- bzw. Kindertauglichkeit
überprüft werden, wie dies bereits unter dem Aspekt der
Geschlechtergerechtigkeit oder der Umweltverträglichkeit geschehe.
"Durch die Familienverträglichkeitsprüfung würde das Kindeswohl
verbindlich und konkret berücksichtigt werden und eine stärkere
Gewichtung erfahren", so Steindl.

Als "wichtiges gesellschaftspolitisches Signal" und weiteren
"Meilenstein in der europaweiten Vorreiterrolle Österreichs im
Bereich Kinder- und Jugendschutz" hatte der Zweite
Nationalratspräsident Fritz Neugebauer am Dienstag eine Verankerung
der Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung gefordert.
In dieser Frage bestehe seit langem breiter Konsens zwischen den
Parlamentsparteien, jetzt sei es "endlich an der Zeit, gesetzliche
Initiativen folgen zu lassen".

Familienstaatssekretärin Christine Marek hat einen neuen Entwurf
vorgelegt. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek plädierte dafür,
die beiden vorliegenden Entwürfe von SPÖ und ÖVP abzugleichen und
dann eilig zu einer Entscheidung zu kommen.

Durch die Verankerung in der Verfassung sollen Kinderrechte
einklagbar werden. So könnte sich die Vertretung eines Kindes
beispielsweise ans Höchstgericht wenden, wenn Vereinbarungen im
Rahmen der gemeinsamen Obsorge von einem Elternteil nicht
eingehalten werden. Christine Marek meinte dazu,
Jugendorganisationen wie Katholische Jungschar oder Kinderfreunde
könnten diese Aufgabe übernehmen. Nach Angaben des
Frauenministeriums müsste diese Aufgabe aber der Jugendwohlfahrt
überlassen sein.

(ende)
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