• 24.09.2009, 13:36:12
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Datenschutz: Bewusstseinsbildung wichtiger als politische Schnellschüsse und Anlassgesetzgebung

Arbeitnehmer sind mit bestehendem Datenschutzsystem geschützt

Wien (OTS/PWK711) - Die jüngsten Vorfälle rund um die
Behandlung von Mitarbeiterdaten in der ÖBB haben in der SPÖ wieder
Stimmen nach einem eigenen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz laut werden
lassen. "In der Diskussion wird so getan, als gäbe es für
Arbeitnehmer keinerlei Datenschutz. Doch das entspricht ja nicht den
Tatsachen", stellt Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte
Information und Consulting in der WKÖ, klar. Er warnt vor einer
Verunsicherung der Arbeitnehmer und weist auf eine Studie hin, die
ein breites Vertrauen in die österreichischen Unternehmen bezüglich
Datenschutz wider gibt.

"Diese pseudo-zahlenmäßigen Vermutungen über unzulässige
Überwachungsmaßnahmen in Unternehmen sind rein spekulativ und
widersprechen unseren Erfahrungen", erwidert Pollirer auf jüngst
getroffene Aussagen.

Das Datenschutzgesetz bietet allen Personen einen Geheimnisschutz.
Wird dieser in unzulässiger Weise verletzt, bestehen zahlreiche
Rechtsschutzinstrumentarien zur Abhilfe - von verwaltungsrechtlichen
Sanktionen bis hin zu zivil- und strafgerichtlichen. Pollirer:
"Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Mit den bestehenden
Sanktionsmöglichkeiten kann er auch durchgesetzt werden. Einen
eigenen Datenschutz nur für Arbeitnehmer halte ich für überzogen,
gibt es doch bereits das sehr strenge Arbeitsverfassungsgesetz. Wenn
sich jemand bewusst über bestehende Regelungen hinwegsetzt, nützt
auch ein neues Gesetz nichts."

In einer Pressekonferenz forderten Johann Maier, stellvertretender
Vorsitzender des Datenschutzrates, sowie ÖBB-Betriebsratsvorsitzender
Wilhelm Haberzettl heute die Schaffung eines
Arbeitnehmerdatenschutzes, insbesondere die Einführung eines zwingend
einzusetzenden betrieblichen Datenschutzbeauftragten. "In Deutschland
ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter vorgesehen. Wie die
Vorfälle in Deutschland, die immer wieder als Grund für die
Einführung des Datenschutzbeauftragten in Österreich herangezogen
werden, zeigen, hat er unzulässige Datenverarbeitungen auch nicht
verhindern können", sagt der Datenschutzexperte in der WKÖ. "Aus
meiner jahrzehntelangen persönlichen Erfahrung weiß ich, dass sich
die österreichischen Unternehmen um die Einhaltung des Datenschutzes
- sowohl gegenüber ihren Mitarbeitern als auch gegenüber ihren Kunden
- kümmern. Wir von der Bundessparte Information und Consulting
versuchen mit unserem IT-safe-Projekt" das bestehende Bewusstsein für
Datenschutz und Datensicherheit noch weiter zu erhöhen", betont
Pollirer. Bewusstseinsbildung sei viel wichtiger als ein
kostenspieliger Datenschutzbeauftragter. Dem Unternehmer soll es frei
gestellt bleiben, einen solchen im Betrieb vorzusehen. Ein genereller
Zwang könne keinen Mehrwert schaffen.

Die Bundessparte Information und Consulting vertritt rund 116.000
Unternehmen aus den Bereichen Kommunikation, Information und
Dienstleistung in der Wirtschaftskammer Österreich. (JR)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Information und Consulting
Tel.: 05 90 900 - 3179
E-Mail: [email protected]

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