OTS0112   24. Sept. 2009, 10:52

Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern

Unangebrachte Pauschalverurteilung der Detektive und deren Klienten im Zusammenhang mit der ÖBB-Berichterstattung


Wien (OTS) - Der Europäische Detektiv-Verband (EURODET) mit Sitz
in Wien stellt klar: Berufsdetektive sind im Rahmen einer
demokratisch orientierten Gesellschaftsordnung ein Instrument der
Wahrung der Rechte von Individuen, von natürlichen oder juristischen
Personen (Unternehmen).

Die "Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern" ist
eine bundesgesetzlich vorgesehene und fest verankerte Maßnahme zu
deren Durchführung Berufsdetektive gem. § 129 Abs 1 Z 5 GewO 1994
i.d.g.F. befugt sind.

Im Einzelnen geht es darum, Unternehmen und
Krankenversicherungsträger vor Verlusten durch ungerechtfertigte und
somit illegal in Anspruch genommene Krankenstände durch gesetzlich
festgelegte und moralisch vertretbare Maßnahmen zu bewahren. Der
heute bereits überstrapazierte Terminus "Bespitzeln" ist in diesem
Zusammenhang unangebracht.

"Jedes Unternehmen - egal welcher Größenordnung - das für Löhne
und Krankenversicherungsabgaben seiner Dienstnehmer aufkommt, hat im
Gegenzug auch einen Anspruch darauf, dass seine Angestellten arbeiten
und nicht etwa im Scheinkrankenstand für Konkurrenzunternehmen
pfuschen", so Ing. Peter Pokorny, Rechtsreferent des Europäischen
Detektiv-Verbandes (EURODET).

"Bei Vorliegen einer entsprechender Verdachtslage ein staatlich
befugtes Detektivunternehmen zu konsultieren um illegale
Krankenstände aufzudecken und Beweise für allfällige
arbeitsgerichtliche Prozesse zu sichern ist eine ganz normale und
übliche Vorgehensweise, welche durch die Gewerbeordnung, das
Datenschutzgesetz, das Angestelltengesetz etc. gedeckt ist - und auch
im Interesse der Mehrzahl der Mitarbeiter ist, die korrekt ihrer
Arbeit nachgehen. "

Rückfragehinweis:
EURODET - Europäischer Detektiv-Verband
office@eurodet.at, Tel.: 1 5449532-23

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OTS0112 2009-09-24/10:52

241052 Sep 09

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241052 Sep 09 EDV0001 0229



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