- 17.09.2009, 17:39:07
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- OTS0334 OTW0334
Rechtsgutachten wirft Fragen auf
LR Rüdisser: Wurden dem Gutachter alle Informationen vollständig und objektiv übermittelt?
Bregenz/Klaus (VLK) - In einer ersten Reaktion nimmt
Raumplanungslandesrat Karlheinz Rüdisser zu dem vom Ehepaar Collini
vorgelegten Gutachten Stellung: "Das Papier legt nicht offen, welche
Informationen zur Erstellung des Rechtsgutachtens im Detail zur
Verfügung standen. Es bestehen Zweifel darüber, ob dem Gutachter alle
Informationen vollständig und objektiv übermittelt wurden." Eine
erste juristische Beurteilung kommt zum Schluss, dass nicht alle
gestellten Fragen vertieft behandelt werden. Rüdisser: "Das zeigt die
Kürze der Beantwortung sehr komplexer Rechtsfragen auf insgesamt nur
sechs Seiten ebenso wie die Kürze der Beantwortungszeit von nur drei
Tagen." Die Expertise werde aber vom Land einer eingehenden Prüfung
unterzogen, kündigt Rüdisser an.
Das Gutachten legt nicht offen, welche Informationen über den
Sachverhalt im Detail zur Erstellung des Rechtsgutachtens zur
Verfügung standen. Es bestehen Zweifel darüber, dass die
Informationen vollständig und durchgehend richtig sind. Dies gilt
beispielsweise für die Aussage, dass zur Verwirklichung des
Bauvorhabens auf dem betreffenden Grundstück eine große Geländekuppe
abgetragen werden muss. Im Zusammenhang mit dem Teilbebauungsplan
Vorderer Tschütsch und mehreren Bauvorhaben in diesem Gebiet gibt es
eine Reihe schwieriger Rechtsfragen. Im Gutachtensauftrag werden
lediglich drei davon aufgeworfen.
Das Gutachten setzt sich mit diesen drei Fragen auch nicht
vertieft auseinander. Das zeigt sich in der Kürze der
Fragenbeantwortung auf insgesamt nur sechs Seiten ebenso wie in der
Kürze der Beantwortungszeit. So erging der Auftrag für das Gutachten
am 14. September 2009, am 17. September 2009 wurde es übermittelt.
Die Gemeinde hat den Teilbebauungsplan nie in dem strengen
Verständnis, welches das Ehepaar Collini fordert, vollzogen und damit
nach Möglichkeit unzulässige Eingriffe ins Eigentum vermieden.
Rüdisser: "Diese Vorgangsweise kam auch dem Ehepaar Collini zugute."
Die dritte dem Gutachter gestellte Frage bezieht sich darauf, ob
wichtige Gründe für eine Aufhebung oder Änderung des
Teilbebauungsplanes vorliegen. Der Gutachter dürfte auch zur
Beurteilung dieser Frage nur unvollständige Informationen gehabt
haben, so Rüdisser. "Es geht keinesfalls um ungerechtfertigte
Vorteile für ein einzelnes Bauvorhaben, sondern darum, offensichtlich
bestehende Unklarheiten im Interesse des Rechtsstaates zu beseitigen
und für die Bürger Rechtssicherheit zu schaffen. Die Meinung des
Gutachters, dies sei kein wichtiger Grund im Sinne des
Raumplanungsgesetzes, überzeugt nicht."
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