- 15.09.2009, 12:52:15
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Blecha und Khol: Pensionsanpassung 2010 muss Werterhaltung garantieren
Seniorenratspräsidenten präsentieren aktuelle Forderungen
Wien (OTS) - Im Anschluss an die heute vormittags stattgefundene
Vorstandssitzung des Österreichischen Seniorenrates erörterten die
Präsidenten Karl Blecha und Dr. Andreas Khol vor Medienvertretern
jene aktuelle Forderungen, die den Seniorinnen und Senioren derzeit
ein besonderes Anliegen sind:
- Pensionsanpassung 2010 mit dem Preisindex für Pensionistenhaushalte
- Protest gegen die Diskriminierung Älterer in der Berichterstattung
- Sofortmaßnahmen für Pensionskassen-Pensionisten
- Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für alle Berufsgruppen
- Vollversammlung des Seniorenrates am 8. Oktober 2009
Im Detail:
- Pensionsanpassung 2010 mit dem Preisindex für Pensionistenhaushalte
Nunmehr liegen die Grundlagen für die Berechnung der Anpassung der
Pensionen 2010 vor. Entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen
werden für die Ermittlung der Pensionsanpassung für 2010 die
Erhöhungen der Verbraucherpreise gemäß VPI im Zeitraum August 2008
bis Juli 2009 herangezogen. Obwohl die Kommission zur langfristigen
Pensionssicherung erst Ende Oktober tagen wird, kann bereits jetzt
mit dem Vorschlag eines Anpassungsfaktors für 2010 in Höhe von 1,5 %
gerechnet werden.
Das geltende Regierungsübereinkommen hat die Werterhaltung der
Pensionen zugesichert. Diese Werterhaltung kann nach Auffassung des
Österreichischen Seniorenrates nur die Anwendung des von der
Statistik Austria unabhängig ermittelten Preisindex für
Pensionistenhaushalte (PIPH) gewährleisten. Berechnungen für den
genannten Zeitraum ergeben dabei eine Inflation von 1,9 % für
Haushalte, deren Hauptverdiener ein oder zwei Pensionistinnen oder
Pensionisten sind.
Eines der vorrangigen Anliegen des Österreichischen Seniorenrates
stellt daher die jährliche Anpassung der Pensionen auf der Grundlage
dieses PIPH und als Ersatz für den Verbraucherpreisindex (VPI) dar.
Die Prüfung der Validität des Preisindex für Pensionistenhaushalte
ist seitens der im Sozialministerium eingerichteten Arbeitsgruppe
noch nicht abgeschlossen. Da dieser Index seitens der Statistik
Austria nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen
und Standards erstellt wird, ist der PIPH über jeden Zweifel erhaben.
Einwände die seitens einzelner Interessensgruppen gegen die
Richtigkeit der beim PIPH verwendeten Methoden erhoben werden,
müssten gleichzeitig auch gegen die Methoden beim VPI erhoben werden,
welcher alle österreichischen Haushalte repräsentiert.
- Protest gegen die Diskriminierung Älterer in der Berichterstattung
Der Österreichische Seniorenrat protestiert auf das Entschiedenste
gegen die Entgleisungen einzelner Printmedien im Zusammenhang mit der
jüngsten Berichterstattung zur kommenden Pensionsanpassung.
Die Warnung vor der Grauen Gefahr und die Bezeichnung der ältere
Generation als Asoziale oder gierige und maßlose Kaste von
Frühpensionisten und Langzeitrentnern, die den Generationenvertrag
bricht und den Jungen die Zukunft stiehlt, sind empörend und
geeignet, den sozialen Frieden und Zusammenhalt in Österreich zu
gefährden und Generationen gegeneinander auszuspielen. Solche
hetzerischen Aussagen sind einer unabhängigen Berichterstattung
unwürdig und werden massiv verurteilt.
Die legitimen Forderungen nach der Pensionsanpassung nach dem
Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) waren Richtschnur für die
Verhandlungen der Pensionsanpassung 2008 und 2009 und entsprechen dem
Bekenntnis der Bundesregierung zur Werterhaltung der Pensionen.
Die Wertsicherung der Pensionen ist die Grundlage des Vertrauens
auch künftiger Generationen in unser hochwertiges Pensionssystem, das
sich seit vielen Jahrzehnten bewährt hat und bewiesenermaßen die
sicherste Form der Alterssicherung der heute Jungen darstellen wird.
Die langfristige Finanzierung steht auf sicheren Beinen und die
Staatszuschüsse sind gemessen am BIP in den letzten Jahren sogar
gesunken.
Die Seniorenvertreter stellen keine unverschämten oder
unfinanzierbaren Forderungen, sondern arbeiten konsequent für die
Sicherung der Lebensgrundlage der mehr als 2 Millionen
Pensionsbezieher und sind sich ihrer Verantwortung gegenüber
folgenden Generationen vollkommen bewusst.
- Sofortmaßnahmen für Pensionskassen-Pensionisten
Mit Bedauern musste der Österreichische Seniorenrat feststellen,
dass der am 28. Juli von der Bundesregierung präsentierte
Vorhabensbericht zur Optimierung des Pensionskassensystems nicht
ausreichend Stellung zu den Problemen der bereits geschädigten
Pensionskassen-Leistungsberechtigten nimmt. Seit dem Jahr 2000 haben
diese rund 60.000 Bezieher Verluste von bis zu 45 % bei ihrer
Zusatzpension hinnehmen müssen.
Aus Sicht der gesetzlich anerkannten Interessenvertretung aller
älteren Menschen besteht im Punkt des Lebensphasen-Modells dringender
Änderunsbedarf bei der Sicherheits-VRG hinsichtlich des
Garantie-Zinssatzes, bei dem eine Erhöhung des Rechnungszinses von
2,5 % auf 3,5 % angestrebt wird.
Bei der Schwankungsrückstellung bedarf es weiters einer Befreiung
von jedweder Dotationsverpflichtung für jene
Pensionskassen-Leistungsberechtigten, bei denen der vereinbarte
Rechnungszinssatz von Beginn der Beitragszahlung bzw. der
Zielübertragung bis 2008 im jährlichen Durchschnitt nicht
erwirtschaftet wurde.
Konkrete Angaben fehlen im Vorhabensbericht überdies bei der
Sicherheits-VRG hinsichtlich der steuerlichen Begünstigung beim
optionalen Umstieg, der voraussichtlich mit einer Pensionskürzung von
bis zu 30 % verbunden ist und der Definition der Valorisierungsart.
Der Österreichische Seniorenrat fordert daher, dass die Politik
ihre Mitverantwortung an der derzeitigen Pensionskassenproblematik
auch verstärkt für die Gruppe der
Pensionskassen-Leistungsberechtigten wahrnimmt und Sofortmaßnahmen
auf Grundlage weiterer Sozialpartnergespräche aufnimmt.
- Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für alle Berufsgruppen
bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage
Einheitlich vertreten alle Seniorenorganisationen die Auffassung,
dass die Bestimmungen zu Pensionssicherungsbeiträgen für Beamte und
weitere Berufsgruppen ihren Sinn verloren haben und nicht weiter
aufrecht erhalten werden dürfen. Überdies ergeben sich gegen die
Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere bei
Neupensionisten, deren Pension nicht unter die Regelung der früheren
Pensionsautomatik gefallen und bei deren Bemessung bereits die
Verlängerung der Bemessungszeit zum Tragen gekommen ist.
Der Österreichische Seniorenrat fordert daher - gedeckelt bis zu
75 % der Höchstbeitragsgrundlage - die Streichung des § 13a
Pensionsgesetz und der Regelungen betreffend den
Pensionssicherungsbeitrag anderer Berufsgruppen, beispielsweise der
Post-, Bahn-, oder Landesbediensteten.
Die Arbeiten der - im Regierungsprogramm vorgesehenen -
Arbeitsgruppe zum Thema "Pensionssicherungsbeitrag für niedrige
Versorgungsleistungen" sind unter Einbeziehung der Sozialpartner,
somit auch des Österreichischen Seniorenrates, umgehend aufzunehmen.
- Vollversammlung des Seniorenrates am 8. Oktober 2009
Der Österreichische Seniorenrat hält am Donnerstag, den 8. Oktober
2009 ab 10 Uhr im Parlament seine 9. Vollversammlung ab und möchte
schon jetzt die Vertreterinnen und Vertreter der Medien zur
Eröffnungsveranstaltung herzlich einladen. Der Herr Bundespräsident
wird eine Festrede halten, überdies haben Mitglieder der
Bundesregierung, Vertreter der Parlamentsklubs und anderer
Interessenvertretungen ihr Kommen zugesagt.
Um Anmeldung beim Büro des Österreichischen Seniorenrates wird
gebeten.
Rückfragehinweis:
Mag. Wolfgang Braumandl
Österreichischer Seniorenrat
Sperrgasse 8-10/III, 1150 Wien
Tel.: (01) 892 34 65
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