• 04.09.2009, 13:55:56
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30 Jahre pro:woman Ambulatorium - Empfang im Rathaus

Die Fristenlösung - ein Frauenrecht seit mehr als drei Jahrzehnten

Wien (OTS) - Seit Anfang 1975, also seit nunmehr über 34 Jahren,
ist die sogenannte Fristenlösung in Kraft, wonach der
Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten
straffrei ist.

"Die Fristenlösung stellt das Selbstbestimmungsrecht der Frauen
über ihren Körper sicher. Schwangerschaftsabbrüche wurden aus der
Illegalität herausgeholt. Gleichzeitig konnten dadurch
Beratungsinstitutionen einen offenen Dialog mit schwangeren Frauen
beginnen. Die Stadt Wien bietet werdenden Müttern ein dichtes
soziales Netz, das Ihnen eine Zukunft in dieser Stadt sichert", so
Gesundheits- und Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely anlässlich des
30-jährigen Bestandsjahres des pro:woman Ambulatoriums am
Fleischmarkt.

Schwangerschaftsabbruch: Eine Frage des Respekts

Der Schwangerschaftsabbruch ist heute noch Thema einer breiten
Debatte. "Ich erinnere mich noch gut an das Ringen um die
Fristenlösung, einem zentralen Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes
der Frauen", so Nationalratspräsidentin Barbara Prammer in einer
Videobotschaft an das Ambulatorium.

Ein Kind zu bekommen und zu bestimmen, wann und mit welchem
Partner ein so bedeutender Schritt verwirklicht wird, ist eine Sache
der individuellen Entscheidung einer Frau.

"Wesentlich ist, eine individuelle, autonome, unbeeinflusste und
bestmöglichst unterstützte Entscheidung für oder gegen eine
Schwangerschaft zu ermöglichen", so Prammer, "eine ungewollte
Schwangerschaft bedeutet immer eine schwierige Situation für Frauen
oder Paare".

Sensible Begleitung wider allen Anfeindungen von außen ist dabei
wichtig.

Das pro:woman Ambulatorium ist seit dreißig Jahren wohl
Österreichs erfahrenste Anlaufstelle und somit täglicher Begleiter
von Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation. Professionelle
psychologische Beratung und medizinisch modernste
Behandlungsmöglichkeiten stehen bei uns im Mittelpunkt, so Elke Graf,
Leiterin von pro:woman. "Frauen brauchen erfahrene, weibliche
Unterstützung, bestens ausgebildete Begleiterinnen und einfühlsame,
persönliche Betreuung, die weder wertet noch beeinflusst."

Forderung nach Schutzzonen

Die Voraussetzungen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch sind
im §97 StGB klar geregelt. Dennoch haben Gegner der Fristenlösung
nach wie vor die Möglichkeit, Frauen, die sich zu diesem Schritt
entscheiden, im öffentlichen Raum zu diffamieren oder sie ob Ihrer
Entscheidung gegen eine Schwangerschaft auf offener Strasse
anzusprechen, eindeutige Gegenstände (Rosenkranz, Plastikembryos,
etc.) zu verteilen und in Broschüren und Büchern einseitige und
irreführende Informationen zu verbreiten. Das Wiener
Landes-Sicherheitsgesetz bietet seit 2005 die Möglichkeit des
sogenannten "Wegweiserechtes", das auf Antrag der Wiener Stadträtin
Mag.a Sonja Wehsely im Landtag durchgesetzt wurde.

Danach ist es der Polizei gestattet, Personen wegzuweisen, die
andere Personen an öffentlichen Orten "in unzumutbarer Weise
belästigen, insbesondere wenn auf Personen, die sich einer sozialen
oder medizinischen Einrichtung nähern, psychischer Druck wie z.B.
durch nachdrückliches Ansprechen oder (versuchte) Übergabe von
Gegenständen ausgeübt wird".

Ein Recht, das allerdings wegen der fehlenden Sanktionen nicht
ausreicht. Die Forderung richtet sich daher nach einer Schutzzone,
wodurch einmal weggewiesene BelästigerInnen auch an der Rückkehr in
die Schutzzone gehindert werden könnten.

"Geschützt werden könnten dadurch nicht nur Klientinnen und
Klienten der Institute, in denen Schwangerschaftsabbrüche
durchgeführt werden, sondern auch deren MitarbeiterInnen und
ÄrztInnen, die täglich an den BelästigerInnen vorbeigehen müssen", so
Nationalratspräsidentin Prammer.

Rückfragehinweis:
pro:woman Ambulatorium
Elke Graf
Tel.: 015129631
mailto: [email protected]
http://www.prowoman.at

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