- 04.09.2009, 12:29:34
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Stellungnahme zum Entwurf des Kinderbeistand-Gesetzes
KIJA's warnen vor Einführung des Kinderbeistands
Wien (OTS) - Die Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJA's)
 Österreichs als Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche,
 erachten die Institutionalisierung des Kinderbeistands als einen
 wichtigen Fortschritt zur Verwirklichung des Kinderrechts auf
 Partizipation, freie Meinungsäußerung und Kontakt zu beiden Eltern.
 Gleichzeitig warnen sie vor halbherziger Umsetzung der erfolgreich
 abgeschlossenen Modellprojekte.
Die gesetzliche Verankerung des Kinderbeistandes stellt -
 rechtzeitig eingesetzt - eine einmalige Chance für Kinder und deren
 Familien dar. Diese Chance darf nicht aufgrund überzogener
 Sparsamkeit und mangelnder Berücksichtigung von ExpertInnenmeinungen
 zu einem halbherzigen Kompromiss verkommen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs - maßgeblich an
 der Entstehung und Durchführung der Modellprojekte beteiligt legen
 aus einem Pool an Erfahrungen schöpfend eine Reihe an
 Verbesserungsvorschlägen vor und drängen auf deren Berücksichtigung:
Die im Budget enthaltene Annahme, dass pro Jahr 600 Kinder vom
 Kinderbeistand begleitet werden sollen, ist zu gering angesetzt,
 bedenkt man, dass der Kinderbeistand besonders dann Wirkung zeigt,
 wenn er möglichst früh im Verfahren - noch bevor es zu einer
 Eskalation kommt - eingesetzt wird.
Der Aufgabenbereich des Kinderbeistandes soll von der
 ausschließlichen Gesprächsführung mit dem betroffenen Kind auf die
 Gespräche mit Bezugspersonen im Umfeld und im Interesse des Kindes
 ausgedehnt werden.
Der gesetzliche Anspruch auf Begleitung durch den Kinderbeistand
 soll nicht mit 14 Jahren enden, sondern bis zur Volljährigkeit
 gelten.
Der Kinderbeistand soll seine Tätigkeit nicht mit Abschluss des
 Verfahrens einstellen, sondern danach noch mindestens drei Monate
 tätig bleiben. Gerade die Zeit nach Beschlussfassung ist eine
 Umbruchzeit mit grundlegenden Umwälzungen für die gesamte Familie.
Die hohe Akzeptanz unter den Elternteilen bildet eine solide
 Arbeitsbasis für den Kinderbeistand. Diese soll nicht durch die
 vorgesehene Kostenpflicht der Eltern gefährdet werden.
Eine qualifizierte Trägerorganisation mit einschlägigen
 Erfahrungen soll anstelle der Justizvermittlungsagentur für Sicherung
 und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards des Kinderbeistands
 Sorge tragen.
Inakzeptabel ist auch eine Wenn/Dann-Formulierung, wonach der
 Kinderbeistand dann tätig wird, wenn: "dem Gericht geeignete Personen
 zur Verfügung stehen." Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der
 Gleichbehandlung aller Kinder darf die Vertretung der Kinder nicht
 von personeller Verfügbarkeit abhängig gemacht werden.
Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt spricht sich
 auch für eine klare Definition dafür aus, wann ein Kinderbeistand
 eingesetzt werden muss: "Um Ungleichbehandlungen auszuschließen soll
 der Kinderbeistand beim Scheitern einer Mediation oder wenn sich in
 der ersten Verhandlung abzeichnet, dass keine Einigung im Interesse
 des Kindes erzielt werden kann, verpflichtend eingesetzt werden.
 Damit soll das Recht eines jeden Kindes auf Teilnahme und Anhörung
 gewahrt und Kinder in stürmischen Zeiten durch unabhängige und
 qualifizierte Vertrauenspersonen gestärkt werden."
Rückfragehinweis:
 Dr. Andrea Holz-Dahrenstaedt
 Tel.: 0662/ 43 05 50, 0664 8284242
 mailto: kija@salzburg.gv.at
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