- 04.09.2009, 12:29:34
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Stellungnahme zum Entwurf des Kinderbeistand-Gesetzes
KIJA's warnen vor Einführung des Kinderbeistands
Wien (OTS) - Die Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJA's)
Österreichs als Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche,
erachten die Institutionalisierung des Kinderbeistands als einen
wichtigen Fortschritt zur Verwirklichung des Kinderrechts auf
Partizipation, freie Meinungsäußerung und Kontakt zu beiden Eltern.
Gleichzeitig warnen sie vor halbherziger Umsetzung der erfolgreich
abgeschlossenen Modellprojekte.
Die gesetzliche Verankerung des Kinderbeistandes stellt -
rechtzeitig eingesetzt - eine einmalige Chance für Kinder und deren
Familien dar. Diese Chance darf nicht aufgrund überzogener
Sparsamkeit und mangelnder Berücksichtigung von ExpertInnenmeinungen
zu einem halbherzigen Kompromiss verkommen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs - maßgeblich an
der Entstehung und Durchführung der Modellprojekte beteiligt legen
aus einem Pool an Erfahrungen schöpfend eine Reihe an
Verbesserungsvorschlägen vor und drängen auf deren Berücksichtigung:
Die im Budget enthaltene Annahme, dass pro Jahr 600 Kinder vom
Kinderbeistand begleitet werden sollen, ist zu gering angesetzt,
bedenkt man, dass der Kinderbeistand besonders dann Wirkung zeigt,
wenn er möglichst früh im Verfahren - noch bevor es zu einer
Eskalation kommt - eingesetzt wird.
Der Aufgabenbereich des Kinderbeistandes soll von der
ausschließlichen Gesprächsführung mit dem betroffenen Kind auf die
Gespräche mit Bezugspersonen im Umfeld und im Interesse des Kindes
ausgedehnt werden.
Der gesetzliche Anspruch auf Begleitung durch den Kinderbeistand
soll nicht mit 14 Jahren enden, sondern bis zur Volljährigkeit
gelten.
Der Kinderbeistand soll seine Tätigkeit nicht mit Abschluss des
Verfahrens einstellen, sondern danach noch mindestens drei Monate
tätig bleiben. Gerade die Zeit nach Beschlussfassung ist eine
Umbruchzeit mit grundlegenden Umwälzungen für die gesamte Familie.
Die hohe Akzeptanz unter den Elternteilen bildet eine solide
Arbeitsbasis für den Kinderbeistand. Diese soll nicht durch die
vorgesehene Kostenpflicht der Eltern gefährdet werden.
Eine qualifizierte Trägerorganisation mit einschlägigen
Erfahrungen soll anstelle der Justizvermittlungsagentur für Sicherung
und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards des Kinderbeistands
Sorge tragen.
Inakzeptabel ist auch eine Wenn/Dann-Formulierung, wonach der
Kinderbeistand dann tätig wird, wenn: "dem Gericht geeignete Personen
zur Verfügung stehen." Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der
Gleichbehandlung aller Kinder darf die Vertretung der Kinder nicht
von personeller Verfügbarkeit abhängig gemacht werden.
Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt spricht sich
auch für eine klare Definition dafür aus, wann ein Kinderbeistand
eingesetzt werden muss: "Um Ungleichbehandlungen auszuschließen soll
der Kinderbeistand beim Scheitern einer Mediation oder wenn sich in
der ersten Verhandlung abzeichnet, dass keine Einigung im Interesse
des Kindes erzielt werden kann, verpflichtend eingesetzt werden.
Damit soll das Recht eines jeden Kindes auf Teilnahme und Anhörung
gewahrt und Kinder in stürmischen Zeiten durch unabhängige und
qualifizierte Vertrauenspersonen gestärkt werden."
Rückfragehinweis:
Dr. Andrea Holz-Dahrenstaedt
Tel.: 0662/ 43 05 50, 0664 8284242
mailto: kija@salzburg.gv.at
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