• 28.08.2009, 12:17:19
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ÖAMTC: Das bringt das Verkehrssicherheitspaket ab 1. September

Verbesserte Mopedausbildung, Nachsitzen für sorglose Eltern sowie höhere Strafen für Alkolenker und Temposünder - alle Infos in neuer Broschüre von ÖAMTC und BMVIT

Wien (OTS) - Am 1. September tritt mit der 12.
Führerscheingesetz-Novelle (FSG-Novelle) das neue
Verkehrsicherheitspaket in Kraft. Damit werden einige Strafsätze
erhöht und vor allem die Dauer des Führerscheinentzuges nach
Alkoholdelikten verlängert. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: "Die neuen
gesetzlichen Regelungen können nur funktionieren, wenn sie auch
bekannt sind." Um die Sanktionen nach schweren Verkehrsübertretungen
übersichtlich zusammenzufassen, gibt der ÖAMTC gemeinsam mit dem
Verkehrsministerium eine Informationsbroschüre heraus. Der ÖAMTC
bietet diese Broschüre zum Download im Internet
(www.oeamtc.at/vormerksystem) und ab Anfang September an allen
ÖAMTC-Dienststellen an.

Neben den bereits viel diskutierten Strafverschärfungen für
Alkolenker und schwere Temposünder sowie den vereinheitlichten
Strafen für Tempoüberschreitungen auf den Autobahnen treten mit
September auch die verpflichtende Ausbildung für Mopedfahrer und neue
Kindersicherungskurse im Rahmen des Vormerksystems in Kraft.

Verpflichtende Schulung für Fahrer von Mopeds und vierrädrigen
Leicht-Kfz

Ab sofort gilt: Mit In-Kraft-Treten der 12. FSG-Novelle ist das
Lenken eines Mopeds, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs (inkl.
Quads bis 45 km/h) sowie eines Invalidenkraftfahrzeugs nur mehr mit
Ausbildung und Ausweis erlaubt. Grund für diese neue Regelung ist,
dass die Zahl der tödlichen Mopedunfälle in jüngerer Zeit stark
angestiegen ist. Dem wird nun eine verbesserte Mopedausbildung
entgegengesetzt, die zwei zusätzliche Stunden Praxistraining auf der
Straße beinhaltet. "Das wird den oftmals jugendlichen Mopedlenkern
mehr Sicherheitsbewusstsein und Wissen zum richtigen Verhalten im
Straßenverkehr vermitteln", sagt der ÖAMTC-Experte. Ältere
Mopedlenker, die bisher ohne Ausweis fahren durften, haben zwei Jahre
Zeit, sich den Ausweis ohne Ausbildung abzuholen. Aber Achtung: Ab 1.
September darf niemand mehr ohne Mopedausweis unterwegs sein. Wer
seine Lenkberechtigung verloren hat - beispielsweise durch
Schnellfahren oder Alkohol am Steuer - darf aus diesem Grund auch
kein vierrädriges Leichkraftfahrzeug ("Mopedauto") steuern.

Zwei Vormerkungen beim Kinderschutz - ab zum
Kindersicherungskurs

Schon bisher hat man einen Schlechtpunkt im Vormerkssystem
erhalten, wenn man ein Kind im Auto nicht gesichert hat. Wird man
beim zweiten Vormerkdelikt erwischt und war man davon mindestens
einmal mit einem ungesicherten Kind im Auto unterwegs, muss man nun
zu einem speziellen, halbtägigen Kindersicherungskurs. Ziel des
Vormerkssystems ist, die Zahl der Wiederholungstäter im
Straßenverkehr zu verringern. "Die Erfahrungen der ersten Jahre seit
Einführung des Vormerksystems zeigen eine positive Wirkung. Die
Kombination von Strafe und bewusstseinsbildender Maßnahme haben mehr
Effekt, als die Strafe alleine", so der ÖAMTC-Jurist abschließend.

Alle Informationen rund um die Rechtsfolgen schwerer
Verkehrsübertretungen findet man in der neuen
ÖAMTC-Informationsbroschüre zum Download unter
www.oeamtc.at/vormerksystem .

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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