• 26.08.2009, 11:38:01
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ÖAMTC: Versicherungsleistungen bei Fahrzeugdiebstahl

Sonderausstattungen müssen extra versichert werden

Wien (OTS) - Noch nie wurden so viele Autos gestohlen wie in
diesem Jahr. "In Wien und im Wiener Umland verschwanden im ersten
Halbjahr 2009 laut Polizei rund 70 Prozent mehr Fahrzeuge als im
Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres", berichtet ÖAMTC-Juristin
Verena Pronebner. "Dadurch gibt es auch bei den ÖAMTC-Juristen
vermehrt Anfragen zu versicherungsrechtlichen Belangen im
Zusammenhang mit Fahrzeugdiebstählen." Jedenfalls gilt: "Am
wichtigsten ist eine polizeiliche Anzeige unmittelbar nach dem
Diebstahl. Danach sollte man so rasch wie möglich die Versicherung
verständigen", sagt Pronebner.

Grundsätzlich werden Kfz-Einbrüche oder Diebstähle von Elementar-
oder Vollkaskoversicherungen abgedeckt. "Sollte es zu einem
Autodiebstahl kommen, ersetzen die Versicherungen den
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges", erläutert die ÖAMTC-Juristin.
"Je nach Polizze sind aber Selbstbehalte möglich." Aber Vorsicht: Die
Versicherungsleistung umfasst grundsätzlich nur den Wert des
serienmäßig ausgestatteten Kfz. Wer Sonderzubehör, wie zum Beispiel
Spoiler, Alufelgen, Sitzheizung oder Radio ersetzt bekommen will,
muss diese auch extra versichern. Auch im Auto mitgeführte
Gegenstände müssen zusätzlich versichert werden. "Die hierfür
ersetzten Beträge sind üblicherweise vertragsmäßig limitiert", sagt
die Clubjuristin. "Achten sollte man auch auf Ausschlüsse in der
Polizze. Der Ersatz von elektronischen Gegenständen wie Laptops oder
mobilen Navigationsgeräten wird manchmal von der Versicherung
ausgenommen." ÖAMTC-Tipp daher: Polizze genau lesen und wertvolle und
für Diebe interessante Gegenstände im Optimalfall nicht im Auto
lassen.

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges wird mittels
Fragebogen ermittelt. Der bestohlene Fahrzeughalter wird
aufgefordert, Angaben zu Kaufdatum, Preis des Fahrzeuges, Km-Stand,
etwaigen Vorschäden oder Reparaturen zu machen. Aber auch
Informationen zu mitgeführten Papieren, Ort des Diebstahls und
verdächtigen Personen interessieren die Versicherung. "Es ist
wichtig, dass dieser Fragebogen wahrheitsgetreu und umfassend
ausgefüllt wird, da es sonst zu Problemen mit der Versicherung kommen
kann", rät die ÖAMTC-Juristin.

Taucht ein gestohlenes Fahrzeug innerhalb der von der Versicherung
vorgegeben Frist von meist einem Monat wieder auf, dann muss es von
der Kaskoversicherung in den Verfügungsbereich des Autofahrers
gebracht werden. "Die Mitteilung, dass das Auto neben einer Autobahn
in Osteuropa gefunden wurde, reicht nicht aus", sagt die
Clubjuristin. "Der Versicherungsnehmer muss die Möglichkeit haben, es
zeit- und kostengünstig zu übernehmen." Dann werden etwaige Schäden
am Auto ermittelt und diese, so kein Totalschaden vorliegt, ersetzt.
"Taucht das Auto erst nach Monatsfrist auf, dann geht es in das
Eigentum der Versicherung über und der Versicherungsnehmer erhält den
Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt", erklärt die ÖAMTC-Juristin
abschließend.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Ralph Schüller
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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