- 24.08.2009, 13:24:27
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- OTS0127 OTW0127
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Oder brauchen Kinder mit Behinderung keinen Kindergarten?
Wien (OTS) - Ab dem Schuljahr 2010 werden österreichische Kinder
 ein verpflichtet Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt im Ausmaß von
 16-20 Stunden wöchentlich absolvieren müssen.
Wenn Kindern mit Behinderung der Besuch aufgrund ihrer Behinderung
 nicht zugemutet werden kann oder keine adäquate
 Kinderbetreuungseinrichtung in Wohnortnähe zur Verfügung steht, so
 die Gesetzesterminologie, dann sind diese vom Kindergartenbesuch
 ausgenommen. Damit verstößt Österreich eindeutig gegen die
 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl
 III 155/2008 - "volle Partizipation und Inklusion von Menschen mit
 Behinderungen auf Basis der Menschenrechte in der österreichischen
 Gesellschaft").
Doch Diskriminierung?
 Artikel 2 der Kinderrechtskonvention charakterisiert das
 Diskriminierungsverbot von Kindern mit Behinderung. Weiters
 beschreibt Artikel 3, dass bei allen gesetzten Maßnahmen zuerst auf
 das Wohl des Kindes geachtet werden muss und dass die
 Qualitätsstandards der Bereuungseinrichtungen sichergestellt sein
 müssen. Artikel 23 stellt die Situation behinderter Kinder und
 Jugendlicher dar; diese sollen besondere Pflege, angemessene
 Erziehung und Bildung erhalten. Somit soll die Selbstständigkeit und
 die Integration gefördert werden. Österreich hat dafür zu sorgen,
 dass alle Rechte dieser Konvention tatsächlich umgesetzt werden. 
 Es muss erkannt werden, dass die beste Maßnahme zur Integration von
 Kindern mit Behinderung die volle Teilnahme an der Gesellschaft ist.
Finanzielle Gründe?
 Es stellt sich die Frage, ob ein finanzieller Aspekt dahinter steckt
 und die Tatsache, dass Österreich nicht über die nötigen personellen
 und räumlichen Ressourcen verfügt um dem Anspruch, dass alle Kinder
 die vorschulische Bildung genießen dürfen, gerecht zu werden? 
 Heißt das wir können uns Kinder mit Behinderung nicht leisten und
 daher sollen sie lieber zu Hause bleiben? Dies stellt eindeutig eine
 Diskriminierung dar!
Gleiche Chancen!
 Der Lernerfolg von Kindern hängt stark vom familiären Hintergrund ab.
 Kinder aus bildungsferneren Schichten, mit Migrationshintergrund oder
 Behinderung haben oftmals eine andere und schlechtere Ausgangslage. 
 Der Ausbau einer kostenlosen und verpflichtenden vorschulischen
 Betreuung kann diese Ungleichheiten verringern.
 KindergartenpädagogInnen sind gefordert dem Bildungsauftrag gerecht
 zu werden und der Staat hat die Aufgabe die notwendigen
 Rahmenbedingungen zu schaffen.
Ein verpflichtendes Kindergartenjahr würde die Chancen
 benachteiligter Kinder deutlich verbessern, wenn das Bildungssystem
 das Ziel verfolgt, durch individuelle Förderung Chancenungleichheit
 zu verringern.
Kleine Kinder sind Lernwunder. 
 Es ist allgemein bekannt, dass Menschen in der frühen Kindheit die
 größten Schritte in ihrer Entwicklung machen: nie wieder im Leben
 lernt ein Mensch so schnell, so effektiv, so enorm viel und so sehr
 aus eigenem Antrieb heraus wie in den ersten Lebensjahren. Die
 Vorraussetzung für die Entfaltung kognitiver, sozialer, emotionaler
 und körperlichen Kenntnissen werden in der Zeit vor Schuleintritt
 gelegt. Fortschritte im Bezug auf Lernen und Entwicklung erfolgen
 während dieser Zeit, wodurch die spätere Lernfähigkeit des Kindes
 geprägt wird. Kindern eine adäquate Bildung zu ermöglichen bringt
 einen lebenslangen Effekt mit sich. Jedem Mädchen und Buben müssen
 Lernbedingungen bereitgestellt werden die weder unter- noch
 überfordern und nicht in Rollenbilder drängen. Lernanstrengungen die
 zum Erfolg führen schütten im Körper Glücksgefühle (Dopamin) aus die
 wiederum zum Lernen animieren.
Inklusion für ALLE!
 Der integrative Kindergartenbesuch muss realisiert und adäquate
 Kindergärten für Kinder mit Behinderung müssen in Wohnortnähe
 bereitgestellt werden. Vor allem diese Kinder benötigen frühe
 sonderpädagogische Förderungen, die die individuelle Entwicklung so
 früh als möglich unterstützt.
Werden Kinder mit Behinderung in diesem verpflichteten
 Kindergartenjahr nicht ernst genommen und miteinbezogen, so ist dies
 wiederum ein Beispiel dafür, dass die Politik, die Gesellschaft und
 das soziale Umfeld, Menschen mit Behinderung und in diesem speziellen
 Fall Kinder zu AußenseiterInnen macht.
Rückfragehinweis:
 Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
 Frau DSA Monika Pinterits
 Tel: (++43-1) 70 77 000
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