• 23.08.2009, 10:14:32
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atomstopp: UVP AKW Temelin - Bundeskanzler Faymann muss bei Jan Fischer Rechte der österrechischen VerfahrensteilnehmerInnen einmahnen

Bundeskanzler Faymann - tschech. Premierminister Jan Fischer am 24. August in Wien

Linz/Wien/Prag (OTS) - "In Tschechien soll auf Basis eines
Umweltverträglichkeitsgesetzes, das den Anforderungen der
Europäischen Union widerspricht, das Atomkraftwerk Temelin ausgebaut
werden! Bundeskanzler Faymann muss beim morgigen Arbeitstreffen mit
seinem tschechischen Amtskollegen Jan Fischer klare Worte finden und
die Rechte der österreichischen VerfahrensteilnehmerInnen bei der
Umweltverträglichkeitsprüfung zum Ausbau des AKW Temelin einmahnen!",
so Roland Egger und Gabriele Schweiger, Sprecher von
atomstopp_oberoesterreich.

Der UVP-Bescheid stellt derzeit nach dem tschechischen UVP-Gesetz
keinen Bescheid im rechtlichen Sinne dar, sondern ist lediglich eine
Stellungnahme für die nachfolgenden Verfahren. Die Baubehörde kann
auch bei einem negativem UVP-Bescheid mit entsprechender Begründung
eine Baugenehmigung erteilen. Eine gerichtliche Anfechtung des
UVP-Bescheids ist nicht möglich. Und das widerspricht dem UVP-Recht
der Europäischen Union!

"Der in der Regierung Faymann zuständige Umweltminister
Berlakovich ist dennoch offenbar drauf und dran, die
ÖsterreicherInnen zu Statisten einer billigen Farce werden zu lassen,
wenn er die Beteiligung Österreichs an der UVP zum Ausbau des AKW
Temelin "Ohne-Wenn-Und-Aber" in Aussicht stellt und nicht alles
unternimmt, um die Rechte der österreichischen
VerfahrensteilnehmerInnen umfassend zu wahren.", so Egger und
Schweiger weiter.

"Eine Teilnahme Österreichs an der Umweltverträglichkeitsprüfung
zum Ausbau des Atomkraftwerks Temelin ist unter diesen EU-widrigen
Voraussetzungen nicht zu akzeptieren. Es würde bedeuten, dass sich
Österreich auf EU-widrige Verhandlungen einlässt! Deshalb: Es liegt
offenbar an Bundeskanzler Faymann die Rechte der ÖsterreicherInnen
einzumahnen! Wir vertrauen darauf, dass Bundeskanzler Faymann morgen
bei Premierminister Jan Fischer unmissverständlich auf eine rasche
Reparatur des UVP-Gesetzes drängt! Bereits seit dem Jahr 2006 ist
wegen des tschechischen UVP-Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren
bei der EU-Kommission anhängig. Tschechische PolitikerInnen hatten in
der Vergangenheit keinen Zweifel gelassen: Lieber wird eine Strafe
wegen des EU-widrigen UVP-Gesetzes in Kauf genommen, als den Ausbau
des AKW Temelin zu verzögern! Dieses provokative Verhalten belastet
bilaterale Beziehungen enorm und darf nicht weiter geduldet werden!",
so Egger und Schweiger abschließend.

Rückfragehinweis:
Roland Egger, Tel.: + 43 664 421 56 13
Gabriele Schweiger, Tel.: + 43 664 390 77 09

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