• 14.08.2009, 09:55:54
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BZÖ-Grosz: STA-Akten bestätigen - Westenthaler entlastet - keine Körperverletzung an Polizisten!

Nach einjähriger öffentlicher Kampagne gegen BZÖ-Politiker nun amtlich: Es gab nie ein verletztes Polizistenknie!

Wien (OTS) - Der aktuelle Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft
Wien - der übrigens auch dem Parlament im Rahmen des
Untersuchungsausschusses übermittelt werden soll - macht es amtlich,
dass der seit mehr als einem Jahr erhobene und kampagnisierte Vorwurf
der schweren Körperverletzung an einem Polizisten durch den
BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler nicht aufrecht erhalten werden
kann, verweist der stellvertretende BZÖ-Obmann und
Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz auf bisher geheim gehaltene
Akten der Wiener Staatsanwaltschaft.

Es konnte der Verdacht auf Körperverletzung des Polizisten nicht
erhärtet oder bestätigt werden, weil es nie eine Körperverletzung
gab, wie Westenthaler selbst auch immer wieder öffentlich beteuerte.
Sogar der Polizist gab laut Akt an, niemals bei einem Arzt gewesen
zu sein. Vielmehr verabschiedete sich dieser Beamte - der auch
SPÖ-Funktionär ist - unmittelbar nach dem angeblichen Vorfall in den
Urlaub, verweist Grosz auf Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens.

"Trotz dieser Tatsachen und amtlich verbrieften Fakten wurde
Westenthaler mehr als ein Jahr mit diesem Vorwurf öffentlich
diffamiert. Nun stellt sich heraus: Es gab nie ein verletztes
Polizistenknie!", kritisiert Grosz die offenbar parteipolitisch
motivierte Schwerfälligkeit des Justizapparates. Für Grosz stelle
sich nun die Frage, warum die Staatsanwaltschaft Wien diese
Entlastung Westenthalers nicht öffentlich gemacht habe, obwohl die
Fakten seit mehreren Monaten bereits intern bekannt waren.

"Fast täglich wurde über die angebliche schwere Körperverletzung
großflächig medial berichtet und trotzdem schwieg die
Staatsanwaltschaft im vollsten Wissen über die von ihr selbst
protokollierte Wahrheit dazu. Anstatt Westenthaler weiter unfair
anzuschwärzen, sein Telefon illegal zu überwachen und ihm sogar eine
außereheliche Beziehung öffentlich anzudichten, hätten ein Herr
Jarosch und die Wiener Staatsanwaltschaft die Entlastung
Westenthalers bei der vorgeworfenen Körperverletzung bekannt geben
müssen", so der BZÖ-Menschenrechtssprecher über die von der
Staatsanwaltschaft vorsätzlich provozierte mediale Vorverurteilung.
Diese Vorgangsweise entspreche in keinster Weise einem in den
Menschenrechten verbrieften fairen Verfahren. Es bestätigte einmal
mehr die scharfe Kritik des Europarates an der durch
Regierungsparteien politisch beeinflussten Justiz, so Grosz in
Hinblick auf den verheerenden Europaratsbericht 2007.

"Genauso wie der unhaltbare Vorwurf der Körperverletzung wird sich in
logischer Konsequenz und nach Einvernahme aller Zeugen auch der
zweite noch absurder klingende Vorwurf des Widerstands gegen die
Staatsgewalt auflösen. Schon jetzt geht aus den Akten und sogar
Aussagen der Polizisten klar hervor, dass sich Westenthaler an die
Anweisungen der Beamten gehalten hat! Warum wird eigentlich hier noch
immer vom jenem Staatsanwalt Kronawetter - dessen latente Fehler auch
zu seiner Ablöse im Fall Kampusch geführt haben - weiter versucht,
Westenthaler etwas anzuhängen wo nichts mehr ist? Justizministerin
Bandion-Ortner ist hier aufgefordert, Privatfehden einiger
politisierender Staatsanwälte endlich abzustellen", so Grosz
abschließend.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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